Das sogenannte „Herrenhaus Schneider“ in der Breitestraße 21 in Kettig ist ein markantes Beispiel für die Herausforderungen, denen historische Bausubstanz im ländlichen Raum Deutschlands heute begegnet. Das 1834 errichtete, teils massiv, teils in Fachwerk ausgeführte Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist eng mit der lokalen Geschichte und einer faszinierenden Legende verbunden. In den letzten Jahren ist das Haus jedoch zunehmend verfallen, was nicht nur den Verlust eines bedeutenden Kulturguts, sondern auch eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bedeutet. Die Eigentumsverhältnisse sind ungeklärt, Verantwortlichkeiten werden zwischen Behörden und Gemeinde hin- und hergeschoben, und die Zukunft des Hauses ist ungewiss. Dieser Bericht analysiert umfassend die historische Herkunft, die Legende um Anton Schneider, den baulichen Zustand, den Denkmalschutzstatus, die Eigentumsverhältnisse, rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Zukunftsperspektiven für das Herrenhaus Schneider. Dabei werden aktuelle Quellen, rechtliche Grundlagen und Beispiele aus der Denkmalpraxis in Rheinland-Pfalz herangezogen.