Historische Dokumente & Schriftzeugnisse


Postkarte von Bord der
S.S. President Harding (1926)

Objektart: Bildpostkarte, gelaufen
Datierung: 17. Juni 1926
Herkunft: United States Lines, Transatlantikroute Bremen – New York
Empfänger: Peter Hillesheim, Elektrogeschäft Kettig / Weißenthurm

Beschreibung des Objekts

Vorderseite

Die Vorderseite zeigt eine große Gruppe von Passagieren an Deck der S.S. President Harding. Etwa 58 Personen – Männer, Frauen und Kinder – sind in mehreren Reihen angeordnet. Kleidung und Haltung entsprechen der Mode der 1920er Jahre.

Im Vordergrund liegt ein Rettungsring mit der Aufschrift „S.S. PRESIDENT HARDING – NEW YORK“, der das Schiff eindeutig identifiziert. Über der Gruppe hängt ein Schild mit der Aufschrift „Passagieren dritter Klasse ist der Zutritt hier verboten“, was auf die strikte Klassentrennung an Bord verweist.

Die Aufnahme ist ein typisches Erinnerungsfoto einer Atlantiküberfahrt, vermutlich während eines Zwischenstopps oder eines ruhigen Tages auf See entstanden.

Rückseite

Die Rückseite trägt einen Bordpoststempel der S.S. President Harding vom 17. Juli 1926 (bzw. 17.6., je nach Lesart des Stempels).
Adressiert ist die Karte an:

Mr. Peter Hillesheim
Elektro Geschäft
Kettig / Weißenthurm

Der kurze Gruß lautet: „Gruß aus England“.
Die Unterschrift ist nicht eindeutig lesbar.

Historischer Kontext

Die Reise der S.S. President Harding

Die S.S. President Harding war ein Passagierschiff der United States Lines, das regelmäßig zwischen Europa und New York verkehrte. Die dokumentierte Reise:

  • Abfahrt: 16. Juni 1926, Bremen
  • Zwischenstopps: Southampton, Cherbourg, Cobh
  • Ankunft: New York
  • Reederei: United States Lines

Die Postkarte wurde sehr wahrscheinlich während der Überfahrt oder beim Zwischenstopp in England geschrieben und an Bord aufgegeben.

Bezug zur Passagierliste (16. Juni 1926)

Das dritte Bild zeigt Blatt 4 der Bremer Passagierliste der S.S. President Harding vom 16. Juni 1926.
Unter den Passagieren der III. Klasse befindet sich:

Nr. 60 – Weber, männlich, 37 Jahre, verheiratet, wohnhaft in Neuwied, Beruf: Techniker, Ziel: Philadelphia, PA

Da Neuwied in unmittelbarer Nähe zu Kettig liegt und der Beruf „Techniker“ gut zu einem Elektrogeschäft passt, ist Herr Weber der wahrscheinlichste Absender der Postkarte. Außerdem gibt es keine weiteren Einträge in der gesamten Passagierliste, die auf nur annähernd passen könnten. 
Dies bleibt dennoch nur eine plausible, aber nicht beweisbare Zuordnung.

Museale Einordnung

Diese Postkarte ist ein eindrucksvolles Zeugnis der rheinischen Auswanderungsgeschichte und der transatlantischen Mobilität der 1920er Jahre. Sie verbindet:

  • ein persönliches Dokument (Gruß an Peter Hillesheim in Kettig),
  • ein visuelles Zeugnis der Passagierkultur an Bord eines Ozeandampfers,
  • ein offizielles Migrationsdokument (Passagierliste).

Die Karte zeigt die soziale Realität der Überfahrt: die strikte Klassentrennung, die Enge der dritten Klasse und zugleich die Hoffnung auf ein neues Leben in den USA.

Für Kettig besitzt das Objekt einen besonderen Wert, da es die Verbindungen zwischen dem Dorf und der globalen Migration sichtbar macht. Die mögliche Identifikation des Absenders – ein Techniker aus Neuwied – verankert die Postkarte zusätzlich in der regionalen Geschichte.


Ansicht der Pfarrkirche St. Bartholomäus in Kettig (frühes 20. Jahrhundert)

Ort: Kettig, Kreis Koblenz
Datierung: frühes 20. Jahrhundert
Objektart: historische Ansicht / Postkartenfotografie
Provenienz: unbekannt

Diese historische Aufnahme zeigt die Pfarrkirche St. Bartholomäus in Kettig, wie sie sich im frühen 20. Jahrhundert präsentierte. Der markante Kirchturm mit spitzem Helm und Turmuhr dominiert das Bild und verankert die Kirche als zentrales architektonisches und identitätsstiftendes Element des Dorfes.

Im Vordergrund sind eine niedrige Mauer, Bäume und ein kleiner eingefasster Bereich mit einem Denkmal oder einer Statue zu erkennen. Die umliegenden Gebäude und die ruhige Szenerie vermitteln den Charakter eines ländlich geprägten Ortes, dessen Struktur sich über Jahrzehnte nur langsam veränderte.

Die Beschriftung „Kettig (Kr. Koblenz)“ verweist auf die damalige administrative Zugehörigkeit und deutet darauf hin, dass die Aufnahme als Postkarte oder Ansichtskarte verbreitet wurde – ein übliches Medium, um Ortsbilder festzuhalten und überregional zu verbreiten.

Museale Einordnung

Diese Ansicht ist ein wertvolles Zeugnis der Ortsgeschichte Kettigs. Sie dokumentiert:

  • das historische Erscheinungsbild der Pfarrkirche,
  • die dörfliche Bebauung und Platzgestaltung,
  • die Bedeutung sakraler Architektur als sozialer Mittelpunkt,
  • und die Rolle von Ansichtskarten als frühe Form der visuellen Ortschronik.

Solche Fotografien sind heute wichtige Quellen für die Rekonstruktion des historischen Ortsbildes, da sie Veränderungen in Architektur, Infrastruktur und Landschaft sichtbar machen. Für Kettig besitzt die Aufnahme besonderen Wert, weil sie ein vertrautes Motiv in seiner früheren Gestalt zeigt und damit zur kollektiven Erinnerung des Dorfes beiträgt.


Bauerlaubnisschein für Johann Hillesheim
– Genehmigung eines Anbaus im Weißenthurmerweg (1914)

Datierung: Antrag vom 2. Januar 1914, Genehmigung am 7. Januar 1914
Aussteller: Baupolizeiliche Abteilung / Bürgermeisteramt
Ort: Kettig, Weißenthurmerweg (heute Weißenthurmer Straße 11)
Typ: amtliche Bauerlaubnis / baupolizeiliche Genehmigung
Zustand: gut lesbar; handschriftliche Einträge; typische Stempel und Unterschriften der Zeit

Inhalt und Funktion des Dokuments

Der Bauerlaubnisschein bestätigt die baupolizeiliche Genehmigung für einen von Johann Hillesheim beantragten Anbau bzw. Umbau an einer bestehenden Scheune.
Das Bauvorhaben betrifft das Grundstück Flur 3, Nr. 1339/1020 im damaligen Weißenthurmerweg.

Die Genehmigung wurde nach Prüfung der eingereichten Pläne erteilt und enthält die üblichen behördlichen Auflagen:

  • Bauausführung nach genehmigten Plänen
  • Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften
  • Anzeige des Baubeginns
  • Anzeige der Fertigstellung

Solche Dokumente waren verbindliche Voraussetzung für jede bauliche Veränderung und dienten der Sicherheit, Ordnung und Kontrolle im Ortsbild.

Historischer Kontext

Der Bauerlaubnisschein stammt aus einer Zeit, in der:

  • kommunale Baupolizei und Bürgermeisterämter die zentrale Genehmigungsinstanz waren,
  • Bauanträge handschriftlich eingereicht und geprüft wurden,
  • ländliche Gemeinden wie Kettig begannen, ihre Bebauung stärker zu regulieren,
  • viele landwirtschaftliche Anwesen erweitert oder modernisiert wurden.

Der Weißenthurmerweg – heute Weißenthurmer Straße – war damals ein Bereich mit landwirtschaftlich geprägten Hofstellen. Ein Anbau an eine Scheune zeigt die wirtschaftliche Entwicklung eines Hofes und die Anpassung an neue Anforderungen (größere Ernte, mehr Vieh, neue Geräte).

Museale Bedeutung

Das Dokument ist ein wertvolles Zeugnis der lokalen Bau- und Verwaltungsgeschichte. Es zeigt:

  • wie Bauprozesse um 1914 organisiert waren,
  • welche Formalitäten selbst in kleinen Gemeinden galten,
  • wie sich bäuerliche Anwesen weiterentwickelten,
  • und wie eng Verwaltung und Alltag miteinander verbunden waren.

Für das virtuelle Museum ist es ein authentisches Stück regionaler Rechts- und Alltagskultur, das die Geschichte eines konkreten Hauses und seiner Besitzer dokumentiert.


Ausfertigung der Notariats‑Verhandlung vom 6. Dezember 1906 – Kaufvertrag zwischen Johann Hillesheim und Nickenig

Datierung: 6. Dezember 1906
Aussteller: Gustav Maubach, Königlich Preußischer Notar, Bezirk des Königlichen Preußischen Oberlandesgerichts zu Cöln
Ort: Coblenz
Typ: notarielle Ausfertigung eines Kaufvertrags
Zustand: sehr gut erhalten; handschriftliche Einträge, gedruckter Formularbogen, Notarsiegel mit Reichsadler

Inhalt und Funktion des Dokuments

Die Urkunde ist die amtliche Ausfertigung einer notariellen Verhandlung, in der Johann Hillesheim einen Kaufvertrag mit einer Frau Nickenig abschließt.
Sie trägt die Registernummer Nr. 946 des Notariats‑Registers, Jahrgang 1906 und dokumentiert damit verbindlich:

  • die Identität der Vertragsparteien
  • den Vertragsgegenstand (Kaufgeschäft)
  • die rechtliche Wirksamkeit durch notarielle Beurkundung
  • die Eintragung in das offizielle Notariatsregister

Der genaue Vertragsinhalt (z. B. Grundstück, Vieh, Inventar oder andere Güter) ist in der Urkunde selbst festgehalten und wurde durch den Notar verlesen, bestätigt und beurkundet.

Gestaltung und rechtliche Bedeutung

Die Urkunde ist auf einem repräsentativen Formularbogen gedruckt, wie er für das Königreich Preußen typisch war.
Besonders auffällig sind:

  • das große Notarsiegel mit dem gekrönten Reichsadler, Zepter und Reichsapfel
  • die vollständige Amtsbezeichnung:
    „Gustav Maubach, Notar im Bezirk des Kgl. Preuß. Oberlandesgerichts zu Cöln“
  • die handschriftliche Ausfertigung mit Datum, Namen und Vertragsangaben

Solche Dokumente waren rechtsverbindlich und dienten als Beweisurkunden für spätere Grundbuch‑, Erb‑ oder Besitzfragen.

Historischer Kontext

Die Urkunde stammt aus der späten Kaiserzeit, einer Phase:

  • mit stark formalisierten Verwaltungs‑ und Rechtsstrukturen
  • in der notarielle Kaufverträge die Grundlage für Eigentumsübertragungen bildeten
  • in der Koblenz (damals „Coblenz“) ein bedeutender Verwaltungs‑ und Gerichtsstandort war
  • in der der Reichsadler als staatliches Hoheitszeichen auf amtlichen Dokumenten verpflichtend war

Der Name Hillesheim verweist auf eine Familie, die in der Region seit Generationen landwirtschaftlich tätig war. Kaufverträge dieser Art dokumentieren wirtschaftliche Entscheidungen, Besitzwechsel und die Entwicklung bäuerlicher Betriebe.

Museale Bedeutung

Die Urkunde ist ein herausragendes Beispiel für:

  • Rechts‑ und Verwaltungskultur im Königreich Preußen
  • die Formstrenge notarieller Beurkundung
  • die wirtschaftliche Geschichte einer lokalen Familie
  • die Materialität amtlicher Schriftstücke (Siegel, Papier, Handschrift, Formularwesen)

Sie verbindet persönliche Familiengeschichte mit der größeren Struktur staatlicher Ordnung und ist damit ein wertvolles Objekt der Rubrik „Historische Dokumente & Schriftzeugnisse“.


Benachrichtigung des Königlichen Amtsgerichts vom 8. Januar 1907
– Übertragung zweier Grundstücke auf Johann Hillesheim und Margaretha geb. Loos

Datierung: 8. Januar 1907
Aussteller: Königliches Amtsgericht
Ort: Kettig
Typ: amtliche Benachrichtigung über Grundbuchumschreibung
Zustand: gut erhalten; gedrucktes Formular mit handschriftlichen Einträgen, behördlichen Vermerken und Unterschriften

Inhalt und Funktion des Dokuments

Das Dokument informiert darüber, dass auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts zwei Grundstücke der Flur 1 – die Parzellen Nr. 380 und Nr. 381 – im Grundbuch auf Johann Hillesheim und seine Ehefrau Margaretha, geborene Loos, übertragen wurden.

Die beiden Grundstücke umfassen:

  • Parzelle 380: 4 Ar und 61 Quadratmeter
  • Parzelle 381: 4 Ar und 10 Quadratmeter

Die Benachrichtigung bestätigt, dass diese Flächen am 8. Januar 1907 aus dem bisherigen Grundbuchblatt abgeschrieben und auf ein neues Blatt übertragen wurden, das nun auf die Eheleute Hillesheim eingetragen ist.

Damit dokumentiert das Schriftstück die rechtskräftige Eigentumsübertragung und dient als offizieller Nachweis für Besitzverhältnisse, Steuerpflichten und spätere Erb- oder Verkaufsangelegenheiten.

Gestaltung und rechtlicher Rahmen

Die Benachrichtigung folgt dem typischen Formularstil der Kaiserzeit:

  • gedruckte Rubriken für Gemarkung, Grundbuchband, Blattnummern und Parzellen
  • tabellarische Auflistung der Grundstücksdaten (Größe, Lage, Nutzung, Katasterangaben)
  • handschriftliche Ergänzungen durch den Gerichtsschreiber
  • Unterschriften und behördliche Vermerke
  • klare Bezugnahme auf die Grundbuchordnung (§ 56 G.B.D.)

Solche Dokumente waren Teil der streng geführten preußischen Grundbuchverwaltung, die als besonders zuverlässig und formalisiert galt.

Historischer Kontext

Die Übertragung fällt in eine Zeit, in der:

  • das Königreich Preußen ein hochentwickeltes Grundbuchsystem führte,
  • Eigentumsverhältnisse klar dokumentiert und staatlich überwacht wurden,
  • landwirtschaftliche Flächen häufig innerhalb von Familien erweitert oder neu geordnet wurden,
  • Kellig/Kettig noch stark agrarisch geprägt war.

Die Eintragung der Eheleute Hillesheim zeigt die wirtschaftliche Entwicklung eines bäuerlichen Haushalts und die Bedeutung kleiner Ackerflächen für die Selbstversorgung und den Betrieb.

Museale Bedeutung

Dieses Dokument ist ein wertvolles Zeugnis der regionalen Rechts- und Besitzgeschichte. Es zeigt:

  • wie Eigentum im frühen 20. Jahrhundert verwaltet wurde,
  • wie präzise und formal Grundbuchänderungen dokumentiert wurden,
  • wie bäuerliche Familien ihren Besitz erweiterten oder ordneten,
  • und wie eng Verwaltung, Alltag und Landwirtschaft miteinander verbunden waren.

Für das virtuelle Museum ist es ein authentisches Stück lokaler Verwaltungskultur, das die Entwicklung eines konkreten Hofes und seiner Besitzer nachvollziehbar macht.


Topographische Karte „Umgebung von Koblenz“ – Ausgabe 1941 im Maßstab 1:100 000

Die Karte zeigt die weiträumige Landschaft rund um Koblenz in einer Ausgabe von 1941, erstellt im Maßstab 1:100 000. Sie gehört zu den großformatigen topographischen Karten, die im Deutschen Reich sowohl zivil als auch militärisch genutzt wurden. Das Blatt umfasst das gesamte Mittelrheingebiet zwischen Andernach, Neuwied, Vallendar, Lahnstein und den angrenzenden Höhenzügen – und selbstverständlich ist auch Kettig klar verzeichnet.

Kartographische Merkmale

Die Karte folgt dem typischen Aufbau der damaligen Reichskartenwerke:

  • Herausgeber: Königliche Preußische Landesaufnahme (später Reichsamt für Landesaufnahme)
  • Maßstab 1:100 000: geeignet für großräumige Orientierung, Verkehrsplanung und militärische Übersicht
  • Höhenschichten im 10‑Meter‑Raster: feine Darstellung der Mittelgebirgslandschaft
  • Detailreichtum: Ortschaften, Wege, Straßen, Bahnlinien, Gewässer, Waldflächen, Höhenzüge
  • Legende und Signaturen: standardisierte Symbole für Bebauung, Geländeformen und Infrastruktur

Die Karte ist mehrfach gefaltet, wie es für Feld- und Gebrauchskarten üblich war.

Historischer Kontext

Die Ausgabe von 1941 fällt in eine Phase, in der topographische Karten verstärkt für:

  • militärische Planung,
  • zivile Verwaltung,
  • Landwirtschaft und Vermessung,
  • Infrastrukturprojekte

benötigt wurden. Karten dieser Art dienten als Grundlage für Manöver, Truppenbewegungen, Verkehrsplanung und regionale Verwaltung.

Für das Mittelrheingebiet – ein strategisch wichtiger Raum – waren solche Karten besonders relevant.

Bedeutung für Kettig

Kettig erscheint auf der Karte als:

  • klar abgegrenzte Ortslage,
  • eingebettet zwischen Rhein, Weißenthurm und den umliegenden Feldern,
  • mit den damals typischen landwirtschaftlichen Strukturen, Wegen und Parzellen.

Damit ist die Karte ein wertvolles Zeugnis der Siedlungs- und Landschaftsgeschichte des Ortes.

Museale Bedeutung

Diese Karte ist ein bedeutendes Objekt für die Rubrik „Historische Dokumente & Schriftzeugnisse“ oder – je nach Schwerpunkt – auch für „Spuren der Kriege“, da Karten aus den frühen 1940er‑Jahren häufig militärische Relevanz hatten.

Sie dokumentiert:

  • die Kartographie der Zeit,
  • die Landschaftsstruktur des Mittelrheins vor den großen Veränderungen der Nachkriegszeit,
  • die administrative und strategische Bedeutung der Region,
  • und die historische Lageentwicklung von Orten wie Kettig.

Kaufvertrag und Löschungsbewilligung vom 14. Juni 1896 – Notar Justizrath Derichs, Coblenz (Rep.-Nr. 14468)

Der Vorgang gehört zu den besonders aussagekräftigen Schriftzeugnissen der lokalen Rechts‑ und Besitzgeschichte. Die Urkunde dokumentiert einen Kaufvertrag sowie eine Löschungsbewilligung zwischen Strahl und Johann Hillesheim, beurkundet am 14. Juni 1896 vor dem Coblenzer Notar Justizrath Heinrich Joseph Derichs.

Die Ausfertigung trägt die Repertoriennummer bzw. Registriernummer 14468 und ist mit einem eindrucksvollen Notarsiegel versehen, das den gekrönten Reichsadler mit Zepter und Reichsapfel zeigt – ein typisches Symbol der kaiserzeitlichen Rechtshoheit. Die Umschrift lautet:

„HEINRICH JOSEPH DERICHS i. BEZ. d. K. PR. OBERLANDESGERICHTS z. CÖLN“

Damit ist die Urkunde nicht nur ein Rechtsdokument, sondern auch ein Stück staatlicher Repräsentation des Deutschen Kaiserreichs.

Inhalt und Bedeutung des Dokuments

Der Vertrag umfasst zwei zentrale Rechtsakte:

  • Kaufvertrag – Übertragung eines Vermögens- oder Grundstücksanteils von Strahl auf Johann Hillesheim
  • Löschungsbewilligung – Zustimmung zur Löschung einer bestehenden Belastung oder eines Rechts im Grundbuch (z. B. Hypothek, Dienstbarkeit)

Solche kombinierten Urkunden waren typisch, wenn ein Grundstück belastungsfrei übertragen werden sollte. Der Notar bestätigte dabei sowohl den Eigentumswechsel als auch die Bereinigung der Grundbuchlage.

Historischer Kontext

Die Urkunde stammt aus einer Zeit, in der:

  • das preußische Notariat streng geregelt war,
  • Grundbuch und Eigentumsrechte zentral für wirtschaftliche Sicherheit wurden,
  • viele ländliche Familien Besitz neu ordneten, erweiterten oder übertrugen,
  • und Notare als staatlich bestellte Vertrauenspersonen eine Schlüsselrolle spielten.

Der Notar Derichs war als Justizrath besonders hochrangig und dem Königlich Preußischen Oberlandesgericht Köln zugeordnet – ein Hinweis auf die Bedeutung seines Amts.

Museale Bedeutung

Für die Rubrik „Historische Dokumente“ ist dieses Stück ein hervorragendes Beispiel für:

  • die Rechtskultur des Kaiserreichs,
  • die Entwicklung der lokalen Besitzverhältnisse,
  • die Formensprache amtlicher Urkunden (Siegel, Schrift, Titel),
  • und die Familiengeschichte der Hillesheims.

Es verbindet juristische Präzision mit ästhetischer Gestaltung und zeigt, wie amtliche Schriftstücke früher zugleich Rechtsakt und Repräsentationsobjekt waren.


Kaufakt vom 14. Februar 1891 – Notar Derichs, Coblenz (Rep.-Nr. 5690)

Der Kaufakt von 1891 ist ein klassisches Beispiel für die notarielle Rechtskultur des späten 19. Jahrhunderts. Die Urkunde dokumentiert einen Kaufvertrag zwischen S. M. Urmersbach und Johann Hillesheim, beurkundet am 14. Februar 1891 vor dem Coblenzer Notar Heinrich Joseph Derichs. Die Repertoriennummer 5690 zeigt, dass es sich um die 5.690. Urkunde seines amtlichen Registers handelt – ein Hinweis auf die enorme Zahl an Rechtsgeschäften, die ein Notar dieser Zeit abwickelte.

Das Dokument trägt ein eindrucksvolles Notarsiegel mit dem gekrönten Reichsadler, flankiert von Zepter und Reichsapfel. Die Umschrift lautet:

„HEINRICH JOSEPH DERICHS i. BEZ. d. K. PR. OBERLANDESGERICHTS z. CÖLN“

Damit wird die staatliche Autorität des Notars im Deutschen Kaiserreich sichtbar – ein wichtiges Merkmal für die Echtheit und Rechtskraft der Urkunde.

Stempelmarke „M 4 M – Preussen“

Die aufgeklebte und entwertete Stempelmarke mit der Aufschrift „M 4 M“ steht für „4 Mark“.

Solche Stempelmarken dienten als Gebührennachweis für:

  • notarielle Beurkundung,
  • Vertragssteuern,
  • Verwaltungsgebühren,
  • oder die Registrierung im Grundbuch.

Sie waren ein offizielles Zahlungsmittel für staatliche Gebühren und wurden nach dem Aufkleben mit Datum oder Signatur entwertet, um Mehrfachverwendung zu verhindern.

Die Marke zeigt also:

  • den Wert der erhobenen Gebühr (4 Mark),
  • die Zugehörigkeit zu Preußen,
  • und die korrekte fiskalische Abwicklung des Rechtsgeschäfts.

Museale Bedeutung

Diese Urkunde ist ein hervorragendes Objekt für die Rubrik „Historische Dokumente“, weil sie:

  • die Rechts- und Verwaltungspraxis des Kaiserreichs zeigt,
  • die Besitzgeschichte der Familie Hillesheim dokumentiert,
  • ein authentisches Notarsiegel mit Reichssymbolik trägt,
  • und durch die Stempelmarke die staatliche Gebührenpraxis sichtbar macht.

Sie verbindet juristische Präzision, staatliche Repräsentation und persönliche Familiengeschichte – ein besonders anschauliches Stück lokaler Rechtskultur.


Kaufakt & Cession vom 19. Februar 1893 – Notar Derichs, Coblenz (Rep.-Nr. 8905)

Die Urkunde von 1893 dokumentiert einen Kaufakt sowie eine Cession (so lautet der korrekte juristische Begriff), beurkundet am 19. Februar 1893 vor dem Coblenzer Notar Heinrich Joseph Derichs. Eine Cession bedeutet die Abtretung einer Forderung oder eines Rechts – also die Übertragung eines Anspruchs von einer Person auf eine andere.

Damit umfasst die Urkunde zwei miteinander verbundene Rechtsgeschäfte:

  • Kaufakt – ein Kaufvertrag, vermutlich über ein Grundstück, eine Forderung oder einen Vermögensanteil
  • Cession – die Abtretung eines damit verbundenen Rechts oder einer Forderung
  • Bürgschaftsleistung – eine zusätzliche Sicherheit, die eine dritte Person übernimmt

Die Beteiligten sind Strahl und Johann Hillesheim, was die Urkunde zugleich zu einem wichtigen Stück lokaler Familien‑ und Besitzgeschichte macht.

Notarsiegel und staatliche Symbolik

Die Urkunde trägt ein eindrucksvolles Notarsiegel mit:

  • dem gekrönten Reichsadler,
  • Zepter und Reichsapfel,
  • der Umschrift:
    „HEINRICH JOSEPH DERICHS i. BEZ. d. K. PR. OBERLANDESGERICHTS z. CÖLN“

Dieses Siegel steht für die Rechtshoheit des Königreichs Preußen und die amtliche Autorität des Notars im Deutschen Kaiserreich.

Stempelmarken – Gebührennachweis

Die Urkunde trägt drei entwertete Stempelmarken:

  • 30 Mark – Preußen
  • 20 Mark – Preußen
  • 4 Mark – Preußen

Diese Marken dienten als offizieller Gebührennachweis für notarielle Beurkundung, Vertragssteuern und Verwaltungsgebühren.
Die Währungseinheit „Mark“ war seit 1871 die Reichswährung.

Die Kombination aus drei Marken zeigt, dass es sich um ein umfangreicheres und gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft handelte.

Museale Bedeutung

Für die Rubrik „Historische Dokumente“ ist diese Urkunde besonders wertvoll, weil sie:

  • die Rechts- und Verwaltungspraxis des Kaiserreichs sichtbar macht,
  • die Besitz- und Familiengeschichte der Region dokumentiert,
  • ein authentisches Notarsiegel mit Reichssymbolik trägt,
  • und durch die Stempelmarken die staatliche Gebührenordnung nachvollziehbar macht.

Sie ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie amtliche Schriftstücke früher sowohl Rechtsakt als auch repräsentatives Dokument waren.


Entlassungs‑Zeugnis der Volksschule Kettig für Johann Hillesheim (1878)

Objektart: Schulentlassungszeugnis / Bildungsdokument
Aussteller: Volksschule Kettig
Datierung: 1. Mai 1878
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Johann Hillesheim (geb. 4. Januar 1864)

Dieses Entlassungs‑Zeugnis dokumentiert den Abschluss der Volksschulzeit von Johann Hillesheim, geboren am 4. Januar 1864 in Kettig. Das Dokument wurde am 1. Mai 1878 ausgestellt und bescheinigt seinen mehrjährigen Besuch der Volksschule Kettig.

Der Vordruck ist typisch für das späte 19. Jahrhundert: gedruckt in Frakturschrift, ergänzt durch handschriftliche Bewertungen des Lehrers. Beurteilt werden sowohl persönliche Eigenschaften wie Betragen, Fleiß und Schulbesuch als auch Leistungen in einer breiten Palette von Unterrichtsfächern. Dazu zählen religiöse Fächer (Biblische Geschichte, Katechismus, Kirchenlied), sprachliche Kompetenzen (Lesen, Aufsatz, Rechtschreiben), mathemische Grundlagen (Rechnen) sowie weitere Bereiche wie Geographie, Geschichte, Naturkunde, Singen, Schönschreiben, Zeichnen, Turnen und Handarbeit.

Unterzeichnet wurde das Zeugnis vom Lokal‑Schulinspektor Bayerath und dem Lehrer Kindgen, die damit die ordnungsgemäße Entlassung bestätigen.

Historischer Kontext

Volksschulzeugnisse dieser Zeit geben einen authentischen Einblick in die Bildungsrealität des Deutschen Kaiserreichs. Die Volksschule war eine Pflichtschule, deren Aufgabe es war, grundlegende Kenntnisse und eine moralisch‑religiöse Erziehung zu vermitteln.

Charakteristisch für diese Epoche:

  • starker Fokus auf religiöser Unterweisung,
  • Betonung von Disziplin, Ordnung und Fleiß,
  • Vermittlung der grundlegenden Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen),
  • Ergänzung durch musische und körperliche Fächer,
  • handwerklich‑praktische Elemente wie Handarbeit.

Für viele Kinder bedeutete das Entlassungs‑Zeugnis den Übergang in das Berufsleben, häufig in Handwerk, Landwirtschaft oder Dienstverhältnisse.

Familiäre Einordnung

Für die Familie Hillesheim ist dieses Zeugnis ein besonders frühes und wertvolles Dokument. Es zeigt:

  • die schulische Laufbahn von Johann Hillesheim,
  • die Verwurzelung der Familie in Kettig,
  • und die Bildungswege einer ländlichen Familie im späten 19. Jahrhundert.

Als Teil des Familienarchivs ergänzt es die genealogische Überlieferung um eine selten erhaltene Quelle, die die Lebenswelt eines Vorfahren anschaulich dokumentiert.

Museale Einordnung

Das Entlassungs‑Zeugnis ist ein exemplarisches Objekt für:

  • die Schul‑ und Bildungsgeschichte des 19. Jahrhunderts,
  • die Alltagskultur ländlicher Gemeinden,
  • die Entwicklung der staatlichen Schulverwaltung,
  • und die Bedeutung schriftlicher Dokumente für soziale und berufliche Lebenswege.

In einem musealen Kontext veranschaulicht es die Verbindung zwischen persönlicher Biografie, lokaler Geschichte und den strukturellen Rahmenbedingungen der damaligen Zeit.


Polizeiliche Anmeldung
von Magdalena Hillesheim (1921)

Objektart: behördliches Meldeformular
Datierung: 2. Dezember 1921 / ausgestellt am 28. Dezember 1921
Ort: Kettig, Kreis Koblenz → Coblenz
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Magdalena Hillesheim (1894–1937), ältere Schwester von Maria „Tante Miesche“ Hillesheim

Dieses Formular dokumentiert die polizeiliche Anmeldung von Magdalena Hillesheim, die am 2. Dezember 1921 ihren Wohnsitz von Kettig, Kreis Koblenz, Hauptstraße 269 nach Coblenz, Moltkestraße 17 verlegte. Das gedruckte Formular wurde handschriftlich ausgefüllt und am 28. Dezember 1921 behördlich bestätigt.

Erfasst werden persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion, Staatsangehörigkeit und Familienstand sowie der neue Wohnort. Der im Formular genannte Wohnungsgeber ist aufgrund der Lesbarkeit und Überlieferungslage unsicher und kann derzeit nicht zweifelsfrei identifiziert werden; eine eindeutige Benennung wird daher bewusst vermieden.

Historischer und familiärer Kontext

Die Anmeldung fällt in die Zeit der frühen Weimarer Republik, in der Meldepflicht und Wohnsitzkontrolle bereits fest im Verwaltungsalltag verankert waren. Wohnungswechsel – etwa vom Dorf in die Stadt – wurden systematisch erfasst, um Bevölkerung, Arbeitskräfte und Wohnraum zu dokumentieren.

Für die Familie Hillesheim ist das Dokument ein wichtiges Zeugnis der Lebenswege der Geschwistergeneration:
Es zeigt, dass Magdalena Hillesheim, die ältere Schwester von Tante Miesche, ihren Lebensmittelpunkt zeitweise von Kettig nach Coblenz verlegte und damit Teil der regionalen Binnenwanderung zwischen Dorf und Stadt war.

Museale Einordnung

Das Formular ist ein aussagekräftiges Beispiel für:

  • die bürokratische Erfassung von Mobilität in der frühen Weimarer Zeit,
  • die Verbindung von Orts‑ und Familiengeschichte,
  • und die Rolle amtlicher Dokumente als biografische Quellen.

In einem musealen Kontext trägt es dazu bei, die soziale Realität der 1920er Jahre sichtbar zu machen: den Weg einer Frau aus Kettig in die Stadt Coblenz, eingebettet in die größere Geschichte von Verwaltung, Alltag und regionaler Mobilität.


Drei Carte d’identité der Familie Hillesheim (1923)

Objektart: Personalausweise / Identitätskarten
Datierung: 1923
Aussteller: Bürgermeisterämter im besetzten Rheinland
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Personen:

  • Johann Hillesheim
  • Margaretha Hillesheim, geb. Loos
  • Maria Margaretha Hillesheim („Tante Miesche“) (1905–1997)

Diese drei Identitätskarten stammen aus dem Jahr 1923, einer Zeit, in der das Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg unter alliiert-französischer Besatzung stand. Die Ausweise wurden von den örtlichen Bürgermeisterämtern ausgestellt und waren für alle Personen über 16 Jahren verpflichtend. Sie dienten nicht nur der persönlichen Identifikation, sondern auch der Kontrolle von Bewegungen, Wohnsitzwechseln und Aufenthaltsbereichen innerhalb des Besatzungsgebietes.

Die Dokumente sind auf rosafarbenem Papier gedruckt und dreisprachig gestaltet (Französisch, Deutsch, Englisch) – ein sichtbares Zeichen der internationalen Verwaltungssituation. Stempel wie „Besetztes Gebiet“ unterstreichen die politische Lage und die strengen Auflagen, unter denen die Bevölkerung lebte.

1. Carte d’identité von Johann Hillesheim (1923)

Der Ausweis enthält persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Herkunftsort, Beruf sowie ein kleines Passfoto. Johann Hillesheim wird als Stellmacher und Landwirt geführt. Die Ausstellung erfolgte am 31. Dezember 1923.

Dieses Dokument zeigt exemplarisch, wie Männer im arbeitsfähigen Alter im besetzten Rheinland registriert und verwaltungstechnisch erfasst wurden.

2. Carte d’identité von Margaretha Hillesheim, geb. Loos (1923)

Margaretha Hillesheim erscheint mit ihrem Geburtsnamen Loos, wie es die Vorschriften für verheiratete oder verwitwete Frauen verlangten. Sie wurde am 31. Dezember 1923 registriert.

Der Ausweis dokumentiert nicht nur ihre Identität, sondern auch die Lebenssituation vieler Frauen in der Nachkriegszeit, die häufig ohne Berufseintrag geführt wurden und dennoch denselben strengen Meldepflichten unterlagen wie Männer.

3. Carte d’identité von Maria Margaretha Hillesheim („Tante Miesche“) (1923)

Der Ausweis von Tante Miesche, geboren 1905, wurde am 9. Oktober 1923 in Weißenthurm ausgestellt. Sie war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt und damit gerade über der Altersgrenze, ab der ein solcher Ausweis verpflichtend war.

Ihr Dokument ist besonders wertvoll, da es eines der frühesten amtlichen Zeugnisse ihrer Person darstellt und zugleich ein Stück Familiengeschichte bewahrt.

Museale Einordnung

Die drei Ausweise bilden zusammen ein bemerkenswert geschlossenes Familienkonvolut aus der Zeit der Rheinlandbesetzung. Sie dokumentieren:

  • die bürokratische Realität im besetzten Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg,
  • die strengen Melde- und Ausweispflichten unter französischer Militärverwaltung,
  • die soziale Situation einer rheinischen Familie im Jahr 1923,
  • und die Verzahnung von politischer Großlage und privater Lebenswelt.

Für die Familiengeschichte Hillesheim sind die Dokumente besonders wertvoll: Sie zeigen drei Generationen bzw. Lebensphasen – den erwachsenen Mann, die verheiratete Frau und die junge, gerade volljährige Tochter – und machen sichtbar, wie eng Verwaltung, Alltag und Identität miteinander verbunden waren.


Handwerkskarte von Johann Hillesheim (1934/1935)

Objektart: Handwerkskarte / Berufsausweis
Aussteller: Handwerkskammer Koblenz
Datierung: Eintragung 25. Juni 1934, Ausstellung 27. Juli 1935
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Johann Hillesheim (geb. 4. Januar 1864)
Betrieb: Stellmacher (Wagner)
Adresse: Hauptstraße 269, Kettig

Diese Handwerkskarte dokumentiert die offizielle Eintragung von Johann Hillesheim als selbstständiger Stellmacher (Wagner) in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Koblenz. Der Stellmacher war ein traditioneller Holzhandwerksberuf, spezialisiert auf die Herstellung und Reparatur von Wagen, Karren, Rädern und landwirtschaftlichen Geräten – ein für ländliche Gemeinden wie Kettig zentraler Beruf.

Der dunkelgrüne, strukturierte Umschlag mit goldgeprägter Aufschrift und Handwerksemblem verleiht dem Dokument repräsentativen Charakter. Im Inneren befinden sich die handschriftlich ausgefüllten Angaben, der Kammerstempel sowie ein aufgenietetes Passfoto, das zusätzlich durch ein Prägesiegel gesichert ist.

Johann Hillesheim, wohnhaft in der Hauptstraße 269 in Kettig, wurde am 25. Juni 1934 als Inhaber eines Stellmacherbetriebes in die Handwerksrolle eingetragen. Die formale Ausstellung der Handwerkskarte erfolgte am 27. Juli 1935, versehen mit den Unterschriften des Präsidenten und des Schriftführers der Handwerkskammer. Die Gebühr betrug 2 Reichsmark.

Historischer Kontext

Die Handwerkskarte war ein zentrales Dokument für selbstständige Handwerker im Deutschen Reich. Sie bestätigte:

  • die fachliche Qualifikation,
  • die Berechtigung zur Führung eines eigenen Betriebes,
  • und die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer.

In den 1930er Jahren wurde das Handwerk zunehmend reguliert und in berufsständische Strukturen eingebunden. Die Eintragung in die Handwerksrolle war Voraussetzung für die gewerbliche Tätigkeit und diente zugleich der staatlichen Kontrolle und Organisation des Handwerkswesens.

Der Beruf des Stellmachers hatte zu dieser Zeit noch große Bedeutung, da Pferdefuhrwerke, landwirtschaftliche Geräte und Wagen weiterhin verbreitet waren. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg verlor das Gewerbe durch Motorisierung und industrielle Fertigung an Bedeutung.

Familiäre Einordnung

Für die Familie Hillesheim ist die Handwerkskarte ein bedeutendes Zeugnis der beruflichen Identität und handwerklichen Tradition. Sie zeigt:

  • Johann Hillesheims Rolle als selbstständiger Handwerker in Kettig,
  • seine wirtschaftliche Stellung im Dorf,
  • und die Bedeutung des Stellmacherhandwerks für die ländliche Infrastruktur.

Das Dokument ergänzt die Familiengeschichte um eine wichtige Facette: die Verbindung von lokaler Wirtschaftsstruktur, handwerklicher Expertise und familiärer Kontinuität.

Museale Einordnung

Die Handwerkskarte ist ein exemplarisches Objekt für:

  • die Geschichte des Handwerks im frühen 20. Jahrhundert,
  • die Institutionalisierung und Regulierung handwerklicher Berufe,
  • die Selbstrepräsentation von Handwerkern durch offizielle Dokumente,
  • und die Verankerung des Handwerks im dörflichen Leben des Rheinlandes.

In einem musealen Kontext veranschaulicht sie die Bedeutung des Stellmacherberufs und zeigt zugleich, wie eng persönliche Biografie, berufliche Identität und regionale Geschichte miteinander verbunden sind.


Kennkarte von Katharina Loos (1943)

Objektart: staatlicher Identitätsausweis
Aussteller: Ortspolizeibehörde Osnabrück
Datierung: 12. Januar 1943
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Katharina Loos (1860–1940), gebürtig aus Kettig
Familiärer Bezug: Schwägerin von Johann Hillesheim (1864–1956) durch dessen Ehe mit Margaretha Hillesheim, geb. Loos (1863–1947)

Diese Kennkarte wurde 1943 für Katharina Loos, eine aus Kettig stammende Ordensschwester, ausgestellt. Sie enthält ein Passfoto, persönliche Angaben, Fingerabdrücke sowie die amtlichen Stempel und Unterschriften der Stadt Osnabrück. Als Beruf ist „Schwester“ vermerkt; zusätzlich sind gesundheitliche Merkmale wie Schwerhörigkeit und Kurzsichtigkeit eingetragen. Ihr Ordensname „Schwester Verena“ erscheint in den Bemerkungen.

Besonders auffällig ist die Außenseite der Kennkarte, auf der das nationalsozialistische Hoheitszeichen — Adler über Hakenkreuz — nachträglich unkenntlich gemacht wurde. Die Übermalung oder Tilgung ist deutlich sichtbar und stellt ein seltenes, sehr persönliches Zeugnis dar. Ob Katharina Loos selbst diese Handlung vornahm, lässt sich nicht sicher belegen, doch die Möglichkeit verleiht dem Objekt eine zusätzliche, menschlich berührende Dimension.

Historischer Kontext

Die Kennkarte war ab 1938 das zentrale Identitätsdokument im Deutschen Reich. Sie diente:

  • der polizeilichen Kontrolle,
  • der Erfassung der Bevölkerung,
  • und der Durchsetzung der nationalsozialistischen Verwaltungspraxis.

Für Ordensschwestern wie Katharina Loos war sie ebenso verpflichtend wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Die Kombination aus Fingerabdrücken, biometrischem Foto und detaillierten Personenangaben zeigt die zunehmende Bürokratisierung und Überwachung im NS‑Staat.

Die bewusste Unkenntlichmachung des Hakenkreuzes ist ein ungewöhnliches Detail. Sie widerspricht der damaligen Pflicht, Hoheitszeichen unversehrt zu führen, und kann als stiller Ausdruck persönlicher Distanz, Ablehnung oder innerer Freiheit gelesen werden — besonders bemerkenswert bei einer Frau, die ihr Leben in den Dienst eines Ordens gestellt hatte.

Familiäre Einordnung

Katharina Loos war eine enge Angehörige der Familie Hillesheim. Als Schwester von Margaretha Loos, der Ehefrau von Johann Hillesheim, gehört sie zur erweiterten Familiengeschichte, die sich zwischen Kettig, Koblenz und Osnabrück entfaltet.

Ihr Kennkartendokument verbindet:

  • die lokale Herkunft aus Kettig,
  • die religiöse Lebensführung als Ordensschwester,
  • und die politischen Rahmenbedingungen der NS‑Zeit.

Museale Einordnung

Dieses Dokument ist ein eindrucksvolles Objekt für die museale Kategorie Historische Dokumente & Schriftzeugnisse würde aber auch in den BereichSpuren der Kriege passen, weil es:

  • die bürokratische Realität des NS‑Staates sichtbar macht,
  • die Überwachung und Erfassung der Bevölkerung dokumentiert,
  • die Lebenssituation einer Ordensschwester im Jahr 1943 zeigt,
  • und durch die Tilgung des Hakenkreuzes eine seltene, persönliche Spur von Haltung, Widerstand oder innerer Distanz bewahrt.

Gerade dieses kleine, unscheinbare Detail macht die Kennkarte zu einem Objekt, das weit über seine amtliche Funktion hinausweist — hin zu den individuellen Geschichten, die in Zeiten politischer Unterdrückung oft nur in solchen leisen Gesten überliefert sind.


Kennkarte von Elisabeth Höfer,
geb. Hillesheim (1940)

Objektart: staatlicher Identitätsausweis
Aussteller: Ortspolizeibehörde Weißenthurm
Datierung: 6. September 1940
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Elisabeth Höfer, geb. Hillesheim (1898–1968)
Familiärer Bezug: Tochter von Johann Hillesheim (1864–1956)

Diese Kennkarte wurde am 6. September 1940 von der Ortspolizeibehörde Weißenthurm für Elisabeth Höfer, geb. Hillesheim, ausgestellt. Das Dokument enthält ein Passfoto, die handschriftliche Unterschrift der Inhaberin, Fingerabdrücke beider Zeigefinger sowie die amtlichen Stempel und Signaturen der ausstellenden Behörde. Als Beruf ist „Hausfrau“ eingetragen; besondere Kennzeichen wurden ebenfalls vermerkt.

Die Kennkarte folgt dem standardisierten Aufbau der Identitätsdokumente des Deutschen Reiches: klar strukturierte Formularfelder, biometrische Elemente und ein festgelegtes Layout. Sie ist ein typisches Beispiel für die Verwaltungs‑ und Schriftkultur der frühen 1940er Jahre und zeigt die zunehmende Formalisierung staatlicher Identitätsnachweise.

Historischer Kontext

Kennkarten wurden ab 1938 im gesamten Deutschen Reich verpflichtend eingeführt. Sie dienten:

  • der polizeilichen Registrierung,
  • der Kontrolle von Wohnsitz und Bewegungen,
  • und der Vereinheitlichung staatlicher Identitätsdokumente.

Die Kombination aus Foto, Fingerabdrücken und detaillierten Angaben spiegelt die stark bürokratisierte Verwaltungspraxis der Zeit wider. Für Frauen wie Elisabeth Höfer, die als Hausfrau geführt wurde, galten dieselben strengen Vorgaben wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger.

Familiäre Einordnung

Elisabeth Höfer war eine Tochter von Johann Hillesheim, dem Stellmacher aus Kettig. Ihr Kennkartendokument verbindet:

  • die Herkunft der Familie Hillesheim,
  • die Lebenswege der zweiten Generation um 1900,
  • und die administrativen Rahmenbedingungen der NS‑Zeit.

Damit ist die Kennkarte ein wichtiges Schriftzeugnis innerhalb der Familiengeschichte und ergänzt die Überlieferung um ein persönliches, amtliches Dokument aus dem Jahr 1940.

Museale Einordnung – „Historische Dokumente & Schriftzeugnisse“

Dieses Objekt eignet sich hervorragend für diese Kategorie, da es:

  • ein authentisches Verwaltungsdokument der 1940er Jahre darstellt,
  • die Schrift- und Formularkultur des Deutschen Reiches zeigt,
  • die biografische Spur einer Frau aus Kettig bewahrt,
  • und die Verbindung zwischen persönlicher Lebensgeschichte und staatlicher Bürokratie sichtbar macht.

Es ist ein Schriftzeugnis, das sowohl die formale Strenge der damaligen Verwaltung als auch die individuelle Geschichte einer Kettiger Familie dokumentiert.
Dass die Swastika auf der Außenseite heute unkenntlich gemacht wurde, ist ein sichtbares Zeichen des bewussten Umgangs mit belasteter Symbolik. Es zeigt, wie Familienarchive nicht nur historische Dokumente bewahren, sondern auch eine ethische Haltung gegenüber ihrer Vergangenheit einnehmen.


Zeitweilige Registrierungskarte des Militärregierungsbezirks Koblenz für Johann Hillesheim (4. April 1946)

Objektart: Registrierungskarte / ziviles Identifikationsdokument
Datierung: 4. April 1946
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Johann Hillesheim (Vater von Peter Hillesheim)
Ausstellende Behörde: Gouvernement Militaire de l’Allemagne – Détachement Landkreis Koblenz
Ort: Kettig, Rheinland‑Pfalz

Dieses Dokument ist eine zeitweilige Registrierungskarte, ausgestellt durch die französische Militärregierung im Landkreis Koblenz im Frühjahr 1946. Solche Karten dienten der Erfassung der Zivilbevölkerung in der unmittelbaren Nachkriegszeit und waren Teil der administrativen Neuordnung Deutschlands unter alliierter Kontrolle.

Die Karte ist zweisprachig (Französisch/Deutsch) und enthält persönliche Angaben zu Johann Hillesheim, der zu diesem Zeitpunkt 82 Jahre alt war und weiterhin in Kettig, Hauptstraße 269, lebte.

Inhalt und Gestaltung

Die Registrierungskarte enthält:

  • Name: Johann Hillesheim
  • Ständige und aktuelle Adresse: Kettig, Hauptstraße 269
  • Alter: 82 Jahre
  • Geschlecht: männlich
  • Beruf: Landwirt
  • Legitimationsnummer: 579
  • Unterschrift des Inhabers
  • Fingerabdruck (rechter Zeigefinger)
  • Stempel des französischen Militärkommandos
  • Ausstellungsdatum: 4. April 1946

Der Text weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte kein Personalausweis ist und keinerlei Sonderrechte verleiht. Sie diente ausschließlich der Registrierung und Identitätsfeststellung.

Historischer Kontext – Leben unter französischer Besatzung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Landkreis Koblenz Teil der Französischen Besatzungszone. Die Militärregierung führte:

  • Bevölkerungsregister,
  • Lebensmittelkarten,
  • Wohnraumerfassungen,
  • und Identitätskontrollen ein.

Die Registrierungskarten waren ein zentrales Instrument, um:

  • die Bevölkerung zu erfassen,
  • Bewegungen zu kontrollieren,
  • Versorgung und Verwaltung zu organisieren,
  • und Sicherheit in der instabilen Nachkriegssituation zu gewährleisten.

Für ältere Menschen wie Johann Hillesheim bedeutete dies eine völlig neue Form staatlicher Kontrolle, die sich stark von der Vorkriegszeit unterschied.

Museale Einordnung – „Nachkriegszeit und Neubeginn“

Dieses Dokument ist museal bedeutsam, weil es:

  • die administrative Realität der Besatzungszeit zeigt,
  • die Neuordnung des Alltags nach 1945 sichtbar macht,
  • ein authentisches Beispiel alliierter Verwaltungspraxis ist,
  • und die familiäre Kontinuität zwischen Kriegs‑ und Nachkriegszeit dokumentiert.

Es ergänzt die militärischen Objekte von Peter Hillesheim um eine zivile Perspektive:
Während der Sohn im Ersten Weltkrieg diente, zeigt dieses Dokument, wie der Vater 30 Jahre später unter völlig anderen historischen Bedingungen registriert wurde.


Umrechnungszettel für preußische Flächenmaße und Leistungsangaben (Formblatt 1, 20. Jahrhundert)

Objektart: gedrucktes Umrechnungsblatt
Datierung: 20. Jahrhundert
Provenienz: Kettiger Familienbesitz
Material: Papierdruck
Themenbereich: historische Maßeinheiten, Landwirtschaft, Technik

Dieser Umrechnungszettel ist ein gedrucktes Hilfsblatt zur Umrechnung traditioneller preußischer Flächenmaße in das metrische System. Solche Tabellen waren besonders in der Landwirtschaft, im Katasterwesen und in der kommunalen Verwaltung weit verbreitet, da ältere Maße wie Morgen und Quadratruten noch lange nach der Einführung des metrischen Systems im praktischen Gebrauch blieben.

Das Blatt trägt die Bezeichnung „Formblatt 1“ und enthält mehrere übersichtliche Tabellen, die eine schnelle Umrechnung ermöglichen sollten — ein Werkzeug für den Alltag, bevor Taschenrechner oder digitale Systeme existierten.

Inhalt und Funktion

Der Umrechnungszettel umfasst:

1. Umrechnung von Preußischen Morgen in Hektar und Ar

  • Grundlage:
    1 Preußischer Morgen = 180 Quadratruten = 2553 qm = 25 a 53 qm
  • Die Tabelle listet Bruchteile und Vielfache des Morgens (von 1/10 bis 2000 Morgen) und gibt die entsprechenden Werte in Hektar und Ar an.
  • Diese Angaben waren besonders wichtig für:
  • Landwirte,
  • Vermesser,
  • Gemeindeverwaltungen,
  • Grundstücksverkäufe und Erbteilungen.

2. Umrechnung von Quadratruten in Ar und Quadratmeter

  • Grundlage:
    1 Quadratrute = 14,18 qm
  • Die Tabelle ermöglicht eine schnelle Umrechnung kleinerer Flächeneinheiten, wie sie bei Parzellen, Gärten oder Grenzberechnungen vorkamen.

3. Kleine technische Zusatzrubrik: Kilowatt in Pferdestärken

  • Enthält einfache Vergleichswerte wie:
    • ¾ kW = 1 PS
    • 3 kW = 4 PS
    • 7½ kW = 10 PS
  • Diese Angaben waren nützlich für Maschinen, Motoren und landwirtschaftliche Geräte.

Historischer Kontext

Der Umrechnungszettel stammt aus einer Zeit, in der:

  • das metrische System zwar offiziell eingeführt war,
  • aber viele Menschen weiterhin in Morgen und Ruten dachten und rechneten,
  • besonders in ländlichen Regionen wie Kettig.

Solche Tabellen waren alltägliche Hilfsmittel in:

  • landwirtschaftlichen Betrieben,
  • Gemeindebüros,
  • Bauhöfen,
  • Vermessungsämtern,
  • und privaten Haushalten.

Sie zeigen, wie alte und neue Systeme nebeneinander existierten und wie der Übergang zur modernen Verwaltungspraxis gestaltet wurde.

Museale Bedeutung

Dieses Objekt ist museal wertvoll, weil es:

  • die praktische Alltagswelt der Landwirtschaft dokumentiert,
  • ein authentisches Beispiel für lokale Verwaltungskultur darstellt,
  • die Koexistenz alter und neuer Maßeinheiten sichtbar macht,
  • und ein Stück regionaler Arbeits- und Lebenswirklichkeit bewahrt.

Es ergänzt deine Sammlung um ein Objekt, das die materielle Kultur des Alltags zeigt — ein stilles, aber aussagekräftiges Zeugnis der Zeit.


Militärpass von Johann Hillesheim (Jahrgang 1864)

Kategorie: Militärische Laufbahnen des 19. Jahrhunderts
Objektart: Militärpass / persönliches Dienstbuch
Datierung: ausgestellt 1885, geführt bis ca. 1900
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Johann Hillesheim (geb. 4. Januar 1864, Kettig)

Der Militärpass von Johann Hillesheim ist ein vollständig erhaltener, mehrseitiger Dienstnachweis aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs. Er dokumentiert seine gesamte militärische Laufbahn — vom Eintritt als Ersatzreservist über Beförderungen und Übungen bis hin zu Versetzungen in Reserve, Landwehr und Landsturm.

Der Pass ist ein seltenes Beispiel für die komplette militärische Biografie eines Kettiger Bürgers im späten 19. Jahrhundert.

Inhaltliche Struktur des Militärpasses

1. Personalangaben

  • Vor- und Familienname: Johann Hillesheim
  • Geboren: 4. Januar 1864, Kettig
  • Verwaltungsbezirk: Coblenz
  • Bundesstaat: Preußen
  • Religion: katholisch
  • Beruf: Bäcker
  • Familienstand: verheiratet, 1 Kind

Diese Angaben zeigen die typische preußische Verwaltungsstruktur und die Bedeutung des Militärpasses als Identitätsdokument.

2. Diensteintritt und Grunddienstzeit

  • Eintritt: 6. November 1884
  • Art des Eintritts: Ersatzreservist
  • Truppenteil: 2. Kompanie, Infanterie‑Regiment Nr. 29
  • Späterer Eintrag: Dienst im 1. Rheinischen Feldartillerie‑Regiment Nr. 8 (9. Kompanie)

Der Pass zeigt, dass Johann Hillesheim sowohl in der Infanterie als auch in der Feldartillerie geführt wurde — ein Hinweis auf Umstrukturierungen oder Ersatzgestellungen.

3. Beförderungen

  • 11. Oktober 1888: Beförderung zum Gefreiten
  • 18. April 1889: Beförderung zum Unteroffizier

Diese Einträge belegen eine solide, zuverlässige Dienstzeit ohne Disziplinarstrafen.

4. Entlassung aus dem aktiven Dienst

  • 21. September 1888: Übertritt in die Reserve

Damit begann die lange Phase der Reserve‑, Landwehr‑ und Landsturmzugehörigkeit, die im Militärpass detailliert dokumentiert wird.

5. Versetzungen in Reserve, Landwehr und Landsturm

  • 15. April 1893: Übertritt zur Landwehr I. Aufgebot
  • 20. April 1898: Übertritt zur Landwehr II. Aufgebot
  • Später automatisch: Übertritt zum Landsturm

Diese Einträge zeigen die typische militärische Laufbahn eines Mannes seines Jahrgangs.

6. Übungen, Kontrollversammlungen und Meldungen

Mehrere Seiten enthalten gedruckte Vorschriften und handschriftliche Einträge:

  • Teilnahme an Kontrollversammlungen
  • Einberufungen zu Übungen
  • Meldungen bei Wohnortswechsel
  • Urlaubsregelungen
  • Disziplinarische Hinweise (keine Strafen vermerkt)

Ein besonders interessanter Eintrag:

  • 19. Juni bis 2. Juli 1895: 14‑tägiger Urlaub zur landwirtschaftlichen Arbeit
    (vermerkt und unterschrieben vom Batterie‑Hauptmann)

Diese Notizen zeigen, wie eng militärische Pflichten und ziviles Leben verzahnt waren.

7. Besondere militärische Ausbildung

  • Abstimmungsmann
  • Richtkanonier
  • Zugführer
  • Feldwebel
  • Schießklasse: I

Damit wird deutlich, dass Johann Hillesheim eine qualifizierte Artillerieausbildung erhielt und Führungsaufgaben übernehmen konnte.

8. Kleidung, Ausrüstung und Marschgebührnisse

Eine Seite listet die Ausrüstung, die er bei Entlassungen oder Übungen erhielt, sowie Hinweise zu Marschgeldern und Reisekosten.

Museale Bedeutung

Der Militärpass ist ein herausragendes Objekt, weil er:

  • die komplette militärische Biografie eines Kettiger Bürgers dokumentiert,
  • ein vollständig erhaltenes Beispiel preußischer Militärverwaltung darstellt,
  • die soziale Realität des 19. Jahrhunderts sichtbar macht (Beruf, Familie, Religion),
  • die militärische Struktur vor dem Ersten Weltkrieg zeigt,
  • und die Verbindung zu späteren Generationen (Peter Hillesheim im Ersten Weltkrieg) herstellt.

Er ist ein Schlüsselobjekt für die Darstellung der militärischen Tradition der Familie Hillesheim und ein wertvolles Zeugnis regionaler Geschichte.


„Siegelmarke – K. Preußisches Feldartillerie‑Regiment von Holtzendorff (1. Rheinisches) Nr. 8, I. Abteilung“. Ort: Saarbrücken / Saarlouis. Quelle: Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Siegelmarke_K._Pr._Feldartillerie-Regiment_v._Holtzendorff_(1._Rheinisches)_Nr._8,_I._Abteilung_W0285495.jpg Urheber: unbekannt. Status: Gemeinfrei gemäß § 134 Satz 2 UrhG (anonym veröffentlicht vor 1966 durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts); zusätzlich gemeinfrei in den USA (Veröffentlichung vor dem 1. Januar 1931).

Führungs‑Attest für den Gefreiten Johann Hillesheim (22. September 1888)

Kategorie: Militärische Laufbahnen des 19. Jahrhunderts
Objektart: Führungs‑Attest / militärisches Dienstzeugnis
Datierung: 22. September 1888
Provenienz: Familiennachlass Hillesheim, Kettig
Person: Johann Hillesheim (geb. 4. Januar 1864, Kettig)
Ausstellende Stelle: 9. Kompanie, 1. Rheinisches Feldartillerie‑Regiment Nr. 8, Saarlouis

Dieses Führungs‑Attest dokumentiert die Dienstzeit und das Verhalten von Johann Hillesheim, der zwischen 1885 und 1888 im 1. Rheinischen Feldartillerie‑Regiment Nr. 8 diente. Das Dokument wurde am 22. September 1888 in Saarlouis ausgestellt und diente als offizieller Nachweis über seine militärische Führung und Zuverlässigkeit.

Inhalt und Bedeutung

Das Attest bestätigt:

  • Dienstgrad: Gefreiter
  • Dienstzeit: 6. November 1885 bis 22. September 1888
  • Truppenteil: 9. Kompanie, 1. Rheinisches Feldartillerie‑Regiment Nr. 8
  • Herkunft: geboren in Kettig, Kreis und Bezirk Koblenz
  • Führung:
    „… hat sich während dieser Dienstzeit ununterbrochen, dienstfertig, sehr gut geführt.“
  • Strafen: keine gerichtlichen oder disziplinarischen Strafen
  • Unterschrift: Zugführer und Batteriechef
  • Ort und Datum: Saarlouis, 22. September 1888

Damit gehört dieses Dokument zu den klassischen militärischen Leumundszeugnissen der Kaiserzeit. Es war wichtig für:

  • spätere Einberufungen,
  • Bewerbungen im zivilen Leben,
  • Nachweise gegenüber Behörden,
  • und die persönliche Reputation eines ehemaligen Soldaten.

Historischer Kontext

In der Armee des Deutschen Kaiserreichs waren Führungs‑Atteste ein zentraler Bestandteil der Personalakten. Sie dienten dazu:

  • die Zuverlässigkeit eines Soldaten zu dokumentieren,
  • seine Dienstauffassung zu bewerten,
  • und seine Eignung für Reserve‑ und Landwehrpflichten festzuhalten.

Die Formulierungen waren streng normiert, und ein Urteil wie „sehr gut geführt“ galt als besonders positiv.

Johann Hillesheim gehörte damit zu jener Generation, die noch vor den großen Konflikten des 20. Jahrhunderts diente, aber deren militärische Ausbildung und Reservepflicht später die Grundlage für die Mobilmachungen bildete.

Museale Einordnung

Dieses Führungs‑Attest ist museal bedeutsam, weil es:

  • die militärische Laufbahn eines Kettiger Bürgers im 19. Jahrhundert dokumentiert,
  • ein vollständig erhaltenes Beispiel preußischer Militärverwaltung darstellt,
  • die familiäre Kontinuität zwischen den Generationen Hillesheim sichtbar macht,
  • und die Sammlung um ein Objekt ergänzt, das Charakter, Dienstzeit und Herkunft in einem offiziellen Dokument vereint.

Es bildet einen wichtigen historischen Ankerpunkt vor den späteren Dokumenten und Feldpoststücken aus dem Ersten Weltkrieg.