Flur IV

Flur IV liegt an den höher gelegenen Hängen der Kettiger Gemarkung. Die hier überlieferten Namen – von den Villen bis zur Leyheck – verweisen auf markante Geländekanten und alte Ackerstücke, die seit Generationen bewirtschaftet wurden. Diese Flur zeigt besonders deutlich, wie eng Landschaftsform und Namensgebung miteinander verbunden sind.

Flur IV

In den Villen.
Oben an der Leyheck.
Auf’m hintersten Frammerich.

Flur IV: Bedeutungen der Flurnamen

 

In den Villen

„Villen / Villenstücke / Villenflur“ ist ein alter rheinischer Begriff und hat nichts mit modernen Villen zu tun.
Er leitet sich ab von villa = Gehöft, Hofstelle, landwirtschaftlicher Besitz.
Solche Namen markieren oft:

  • frühere Hoflagen,
  • alte Besitzparzellen,
  • oder Flächen, die zu einem größeren Hofverband gehörten.

Wahrscheinlich:
Ein Bereich alter Hof- oder Besitzparzellen, die historisch zu einem größeren Gutshof gehörten.

 

Oben an der Leyheck

„Ley“ bedeutet im Rheinland:

  • Fels,
  • Stein,
  • felsige Hangkante.
    „Heck“ → Hecke, oft Grenzhecke oder Bewuchs am Hang.
    „Oben“ → höher gelegener Abschnitt.

Wahrscheinlich:
Ein höher gelegener Bereich an einer felsigen Hangkante, die von einer Hecke oder einem Buschsaum begleitet wurde.

 

Auf’m hintersten Frammerich

„Frammerich“ ist ein alter Flurname, der vermutlich auf eine Hangzone, Geländekante oder Rodungsinsel zurückgeht.
„Hinterst“ → vom Dorf aus gesehen am weitesten entfernt.

Wahrscheinlich:
Der entlegenste, hinterste Teil des Frammerich, also der am weitesten vom Dorf entfernte Abschnitt eines Hang- oder Rodungsbereichs.