Die Spurensuche der Kettiger Heimatkundler führte uns in das Europäische Burgeninstitut der Deutschen Burgenvereinigung e.V. in der Philippsburg in Braubach – mit der zentralen Frage: Gab es in Kettig einst eine Burg?
Vor Ort erhielten wir Einblick in historische Archivräume und ausgewählte Fachliteratur, die mögliche Hinweise auf eine mittelalterliche Befestigung im Ortskern enthielt. Ergänzend dazu hat Toni die Recherche im Internet fortgeführt und weitere historische Quellen, Urkunden und regionale Geschichtswerke ausgewertet.
So entstand ein umfassendes Bild aus archivalischen Funden, kunsthistorischen Beschreibungen und mittelalterlichen Dokumenten, das neue Perspektiven auf die Geschichte Kettigs eröffnet.
Spurensuche zu Kettig: Gab es eine Burg?
Die Kettiger Heimatfreunde waren am 23. Oktober 2025 zu Gast im Europäischen Burgeninstitut der Deutschen Burgenvereinigung e.V. in der Philippsburg in Braubach. Ziel des Besuchs war auch die Frage, ob es in Kettig einst eine Burg gegeben haben könnte.
Empfangen von Frau Kappes und begleitet durch die historischen Archivräume, erhielten die Forscher spannende Einblicke in die umfangreiche Sammlung von Burgenliteratur und historischen Dokumenten. Für die Kettiger waren bereits im Vorfeld einige Bücher aus der Bibliothek ausgewählt worden, die potenzielle Hinweise auf eine Burganlage in Kettig enthalten könnten.
Der Wissenschaftler Jens Friedhof beantwortete Fragen zur regionalen Burgenlandschaft und zur Geschichte des Kettiger Kirchturms, der zwischen dem 8. und 10. Jahrhundert als Wehr- und Grenzturm errichtet wurde.
Auch wenn sich bislang keine direkte Quelle für eine Burg in Kettig finden ließ, wurden Hinweise auf befestigte Strukturen und Flurbezeichnungen diskutiert, die auf eine frühere Anlage hindeuten könnten. Die Heimatkundler wollen diesen Spuren weiter nachgehen.
Überlieferte Zeugnisse zu Kettig:
Eine Quellensammlung
Die Bau- und Kunstdenkmäler der Rheinprovinz (Band 1): Die Bau- und Kunstdenkmäler des Regierungsbezirks Coblenz
Quelle: Europäisches Burgeninstitut - Einrichtung der Deutschen Burgenvereinigung e.V.
https://doi.org/10.11588/diglit.26048#0005 Seite 187, 188 und 221
Kettig, 10 km westnordwestlich von Cohlenz; Fundort römischer Reste, 1189 Ketheche (Günther, cod. dipl. 1, 458.) gehörte den Herren von Isenburg, seit 1409 Trier. – v. Stramberg, Rhein. Ant. 3, 2, 141. – Wirtgen, Neuwied u. Umgeb. 1871, 310. — S. Anh.
Kirche, kath., h. Bartholomäus; der kath. Kirchenfabrik K. gehörig; zweischiffig, das einschiffige Hauptschiff, Reduction des 17. Jahrhunderts, tritt nach Norden vor über den aus Langjoch und fünf Seiten des Achtecks bestehenden Chor, während die Scheidemauer nach dem südlichen Seitenschiff bündig mit ihm ist. Der Chor und das ebenfalls polygonal geschlossene Südschiff sind spätgothisch. Nördlich in der einspringenden Ecke zwischen Chor und Hauptschiff, gegen den ersteren östlich zurücktretend, gegen den letzteren nördlich vortretend, ist der quadratische romanische Thurm.
Im Chor ruhen Dienstschafte auf Consolen? die in den beiden Ostecken als wappenhaltende Engel, in den Ecken der Schrägseiten als Wappen, in den Mitten der Langwände als Prophetenbrustbilder gestaltet sind; darauf die hohlprofilirten Rippen eines Netzgewölbes. Die Flachbogenblenden an den Wänden sind neu. — Im Langhaus hat das Hauptschiff eine flache Holzdecke. Im Südschiff sind ausser dem Polygonalschluss drei Joche; die Trennungspfeiler zwischen den beiden Schiffen länglich sechseckig; Scheidebögen abgefast rechteckig profilirt. Consolen an den Pfeilern und Wänden tragen auf Dienstschaften die hohlprofilirten Rippen der Sterngewölbe über den Jochen. — Im Thurmerdgeschoss ein Sterngewölbe mit doppelt hohlprofilirten Rippen.
Aussen an der Nord- und Südseite, sowie an beiden Chören Strebepfeiler, die der Nordseite mit Griebeldächern, die übrigen mit einem Kaffgesims an der Vorderfläche und geschweiften Pultdächern. Das Südschiff hat über jedem Joch einen Giebel und Satteldach. Ueberall Fischblasenfenster. Auf der Nordseite sind ein Fenster und ein Spitzbogenportal zugemauert. Thurm viergeschossig; im Erdgeschoss eine einfache Spitzbogenöffnung, in den drei Obergeschossen Eck- und Mittellisenen, in den beiden ersten durch Kleeblattbogenfries, in dem obersten durch Rundbogenfries verbunden. Nur in den Mittellisenen Schlitzöffnungen.
Sacramentschrein an der Chorwand, spätgothisch; geschweifter Spitzbogen mit Blendmasswerk von Fischblasen und seitlichen Fialen.
Beschlag an einer Sacristeithür, spätgothisch. Eisen.
Zusammenfassung der Hinweise zu Kettig
- Erster Hinweis (1189): Kettig wird 1189 als Ketheche erwähnt (Günther, Codex diplomaticus).
- Besitzverhältnisse: Zunächst gehörte der Ort den Herren von Isenburg, ab 1409 fiel er an das Kurfürstentum Trier.
Burgruine:
- Neben der Kirche befand sich eine Burgruine, die möglicherweise mit einem 1189 genannten, später ausgestorbenen Geschlecht von Kettig in Verbindung stand.
- Diese Ruine war noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts sichtbar, ist aber heute nicht mehr auffindbar.
- Quellen: v. Stramberg (Rhein. Ant. 3,2,139) und Wirtgen (Neuwied und Umgebung, S. 310).
Kirche St. Bartholomäus
- Baugeschichte:
- Katholische Pfarrkirche, zweischiffig.
- Hauptschiff im 17. Jh. verändert, Chor und Südschiff spätgotisch.
- Quadratischer romanischer Turm an der Nordseite.
- Architekturdetails:
- Chor mit Netzgewölbe, Konsolen mit Engeln, Wappen und Prophetenbrustbildern.
- Südschiff mit Sterngewölben, Hauptschiff mit flacher Holzdecke.
- Außen: Strebepfeiler, Fischblasenfenster, zugemauerte Portale.
- Turm viergeschossig, mit Spitzbogen- und Kleeblattfriesen.
- Ausstattung:
- Spätgotischer Sakramentschrein mit Fischblasenmaßwerk.
- Spätgotisches Eisenbeschlagwerk an einer Sakristeitür.
Frühgeschichte
- Römische Funde: In Kettig wurden Überreste aus römischer Zeit entdeckt.
Fazit
- Es gibt klare Hinweise auf eine Burg in Kettig, die direkt neben der Kirche stand.
- Sie war wohl mit einem örtlichen Adelsgeschlecht verbunden, das um 1600 erlosch.
- Die Ruine war noch im frühen 19. Jahrhundert vorhanden, ist heute aber verschwunden.
- Die Kirche St. Bartholomäus ist das bedeutendste erhaltene Bauwerk und zeigt eine Mischung aus romanischen und spätgotischen Elementen.
Zeitleiste Kettig
- Römische Zeit (1.–4. Jh. n. Chr.)
- Archäologische Funde belegen eine römische Besiedlung im Gebiet von Kettig.
- Vermutlich kleinere Gutshöfe oder Siedlungsreste.
- 1189
- Erste urkundliche Erwähnung als Ketheche.
- Zu dieser Zeit im Besitz der Herren von Isenburg.
- Möglicherweise bestand bereits eine Burganlage (später neben der Kirche lokalisiert).
- Um 1409
- Kettig fällt an das Kurfürstentum Trier.
- Damit wird der Ort Teil des geistlichen Territoriums am Mittelrhein.
- Spätmittelalter (15. Jh.)
- Bau der spätgotischen Teile der Kirche St. Bartholomäus (Chor, Südschiff).
- Romanischer Turm stammt aus älterer Bauphase.
- Um 1600
- Das örtliche Adelsgeschlecht von Kettig stirbt aus.
- Die Burg verliert ihre Bedeutung und verfällt.
- 17. Jahrhundert
- Umbauten an der Kirche: Hauptschiff wird reduziert und verändert.
- Anfang 19. Jahrhundert
- Die Burgruine neben der Kirche ist noch sichtbar.
- Bald darauf verschwindet sie vollständig.
- 19. Jahrhundert
- Kettig wird in regionalen Geschichtswerken (Stramberg, Wirtgen) beschrieben.
- Kirche und Ortsgeschichte werden dokumentiert.
Fazit
- Kettig hat eine kontinuierliche Besiedlung seit der Römerzeit.
- Die Burg war eng mit einem lokalen Adelsgeschlecht verbunden, existierte aber spätestens im 19. Jahrhundert nicht mehr.
- Die Kirche St. Bartholomäus ist das zentrale historische Bauwerk, das romanische und spätgotische Elemente vereint.
Historische Stätten v Rheinland Pfalz Saarland
Quelle: Europäisches Burgeninstitut - Einrichtung der Deutschen Burgenvereinigung e.V. - Buch Seite 169 446
Kettig (Kr. Koblenz). In der Gemarkung von K. lag das bereits bei → Kärlich erwähnte große Gräberfeld der Hunsrück-Eifelkultur. Auch fr. Gräber bei der Kirche bezeugen das hohe Alter des Ortes. Neben 4 Kl.-Höfen waren dort mehrere Adelssitze, als bedeutendster ein 1419 zuerst genanntes Burghaus der Herren v. K. Auch 1542 heißt ein Haus der Koblenzer Kartäuser „die Burg“. Das Dorf war befestigt; 1481 wird es als „Dorf und Festung“ bezeichnet. Die spätgot. Teile der Pfarrkirche haben sehr beachtliche, den Niederwerthern verwandte Konsolen und Schlußsteine.
(LV 183; 288 b; 242)
KETTIG Kr. Mayen-Koblenz. Karte 6
Kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus, wohl um 1470. Der viergeschossige prachtvolle Turm an der Nordseite des Chores romanisch im Aufbau, aber spätgotisch in den Einzelformen mit barockem Schieferhelm (wohl um 1723) ist im Kern der älteste Bestandteil; die drei oberen Geschosse durch Eck- und Mittellisenen sowie durch genaste Spitzbogenfriese und Gesimse gegliedert. Urspr. einschiffiges Langhaus von vier Jochen, aber wohl bereits während der Ausführung das südliche Seitenschiff hinzugefügt, dessen quer gestellte Satteldächer und Maßwerkfenster den äußeren Eindruck bestimmen und mit dem Turm eine reizvolle Gruppierung ergeben; reicher gestaltet auch die Westfront mit Doppelportal und triforiumartiger Öffnung darüber. Der Chor, wegen des älteren Turmes aus der Achse gerückt, wie das Seitenschiff sterngewölbt, das Langhaus mit barocker Decke. – Figürliche Konsolen und Schlußsteine, einer mit Wappen Erzbischofs Johann II. von Baden, wohl aus der Koblenzer Werkstatt des Hermann Sander (vgl. St. Goar, Koblenz-Moselweiß, Treis, Mertloch). – Sakramentsnische aus der Bauzeit. – Holzkreuz, Mitte 15. Jh. – Einige Bildwerke des 18. Jh.
Hinweise zur Burg in Kettig
- 1419: Erstmalige Erwähnung eines „Burghauses“ der Herren von Kettig. Dies deutet auf einen befestigten Adelssitz hin, der als bedeutendster unter mehreren Adelswohnsitzen galt.
- 1481: Das Dorf wird als „Dorf und Festung“ bezeichnet, was auf eine Befestigungsanlage oder Wehrstruktur hinweist.
- 1542: Ein Haus der Koblenzer Kartäuser wird als „die Burg“ bezeichnet. Dies könnte entweder dasselbe Gebäude sein oder ein späterer Bezug zu einem befestigten Gebäude in Kettig.
Pfarrkirche St. Bartholomäus
- um 1470: Bau der spätgotischen Kirche mit romanischem Turmkern. Der Turm ist viergeschossig, mit spätgotischen Details und einem barocken Schieferhelm (wohl um 1723).
- Mitte 15. Jh.: Ein Holzkreuz stammt aus dieser Zeit.
- Architekturmerkmale:
-
- Ursprünglich einschiffiges Langhaus, später südliches Seitenschiff ergänzt.
- Westfassade mit Doppelportal und triforiumartiger Öffnung.
- Sterngewölbter Chor und Seitenschiff, barocke Decke im Langhaus.
- Konsolen und Schlusssteine, darunter ein Wappen von Erzbischof Johann II. von Baden (wohl aus der Werkstatt Hermann Sander, Koblenz).
- Sakramentsnische aus der Bauzeit.
- Einige Bildwerke stammen aus dem 18. Jahrhundert.
Frühgeschichte und Kultur
- Vorgeschichtliche Zeit: Großes Gräberfeld der Hunsrück-Eifelkultur in der Gemarkung Kettig, auch fränkische Gräber bei der Kirche belegen das hohe Alter des Ortes.
- Mittelalter: Neben vier kleinen Höfen existierten mehrere Adelssitze.
- Vorgeschichtliche Zeit
In der Gemarkung von Kettig befand sich ein großes Gräberfeld der Hunsrück-Eifelkultur – ein Hinweis auf eine sehr frühe Besiedlung. Auch fränkische Gräber bei der Kirche belegen das hohe Alter des Ortes. - 1419
Erstmals wird ein „Burghaus“ der Herren von Kettig erwähnt. Es gilt als der bedeutendste unter mehreren Adelswohnsitzen im Ort. - Um 1470
Die katholische Pfarrkirche St. Bartholomäus wird errichtet. Der Turm ist im Kern romanisch, aber mit spätgotischen Details versehen. Die Kirche zeigt figürliche Konsolen und Schlusssteine, darunter ein Wappen von Erzbischof Johann II. von Baden. - 1481
Kettig wird als „Dorf und Festung“ bezeichnet – ein klarer Hinweis auf eine Befestigungsanlage oder Wehrstruktur. - Mitte des 15. Jahrhunderts
Ein Holzkreuz aus dieser Zeit befindet sich in der Kirche. - 1542
Ein Haus der Koblenzer Kartäuser wird als „die Burg“ bezeichnet. Ob es sich dabei um das Burghaus der Herren von Kettig handelt oder um ein anderes Gebäude, bleibt offen. - Um 1723
Der Turm der Pfarrkirche erhält einen barocken Schieferhelm. - Jahrhundert
Einige Bildwerke aus dieser Zeit ergänzen die Ausstattung der Kirche.
Fazit zur historischen Entwicklung von Kettig und der Burg:
Die Gemeinde Kettig blickt auf eine bemerkenswert lange und vielschichtige Geschichte zurück. Archäologische Funde wie das Gräberfeld der Hunsrück-Eifelkultur und fränkische Grabstätten belegen eine frühe Besiedlung, die bis in die Vorgeschichte reicht. Im Mittelalter entwickelte sich Kettig zu einem Ort mit mehreren Adelswohnsitzen, wobei das 1419 erstmals erwähnte Burghaus der Herren von Kettig als besonders bedeutend gilt. Die Bezeichnung des Ortes als „Dorf und Festung“ im Jahr 1481 unterstreicht seine strategische und befestigte Bedeutung.
Die Erwähnung eines Kartäuserhauses als „die Burg“ im Jahr 1542 lässt vermuten, dass die ursprüngliche Burg entweder weiter genutzt oder umgewidmet wurde. Auch wenn keine baulichen Reste der Burg erhalten sind, deuten diese Quellen auf eine zentrale Rolle des Burghauses im sozialen und politischen Gefüge des Dorfes hin.
Parallel dazu entstand mit der Pfarrkirche St. Bartholomäus ein architektonisch herausragendes Bauwerk, das bis heute Zeugnis von der spätgotischen und barocken Baukunst ablegt. Die Kirche spiegelt nicht nur religiöse Kontinuität wider, sondern auch die künstlerische und handwerkliche Bedeutung der Region.
Insgesamt zeigt sich Kettig als ein historisch tief verwurzelter Ort mit adeliger Prägung, religiöser Bedeutung und architektonischer Qualität – auch wenn die Spuren der Burg heute nur noch in den Quellen lebendig sind.
Rheinischer Antiquarius Der 3. Abth. 2. Band
Quelle: Europäisches Burgeninstitut - Einrichtung der Deutschen Burgenvereinigung e.V. - Buch Seite 132-140
'Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein. Abteilung 3. 2. 1854', Bild 146 von 822 | MDZ
Das linke Rheinufer von Coblenz bis zur Nette.
An dem äußersten Ostende von Coblenz tritt die Mosel in den Rhein. In dem Winkel durch die beiden Flüsse gemacht, am Fuß der Moselbrücke, lag weiland Lützel-Coblenz, das, als eine Dependenz der eigentlichen Stadt, einer andern Abtheilung vorbehalten bleiben muß. Von dem Standpunkt des alten Lützel-Coblenz gehen zwei Hauptstraßen aus, die eine nach Trier, die andere gegen Cöln gerichtet. Jene darf uns hier nicht beschäftigen. Die Cölner Straße zieht sich am Fuße des sogenannten Petersberges hin, eines leichten Hügels, den zuerst die Franzosen befestigten, und nach dem darin angebrachten Monument eines tapfern Generals Fort Marceau nannten. Die leichten Festungswerke geriethen sehr bald in Verfall, und der Abth. I. Bd. 2. S. 386 besprochene Hofrath Joh. Adam von Lassaulx, gest. 13. April 1813, benutzte zu einer Gartenanlage die zeither wenig beachtete, gleichwohl den reichsten Prospect beherrschende Localität. Nur war einstens davon Rede gewesen, das kurfürstliche Schloß, statt in den District Kalkofen, auf diese Höhe zu sehen, und von dannen zur Moselbrücke die Neustadt auszudehnen. Das der Stadt Coblenz keineswegs zuträgliche Project wurde zeitig aufgegeben, gleichwie des von Lassaulx Anlage, und minder nicht Marceaus Grab dem Festungsbau weichen mußten. Wo der alte Herr seine Freude gehabt, da stehet für jetzt die Feste Franz mit ihren beiden Flügeln, deren einer, die Moselfleche, den Strom bestreicht, während die Bubenheimer Fleche dem gleichnamigen Dorf zugerichtet. Das Ganze ist von herrlichen Pflanzungen und Promenaden umhegt. Rechts der Landstraße, in der Tiefe, zwischen der Feste Franz und dem Dorfe Neuendorf, hat es noch eine dritte, die Neuendorfer Fleche. Bevor man von Coblenz dahin gelangt, trifft man zuerst das Schrautenkreuz, Abth. I. Bd. 1. S. 318, so laut der demselben eingegrabenen Inschrift eine Stiftung der Eheleute Schraut aus Neuendorf, dann folgt, ebenfalls links der Landstraße, aber in einigem Abstande zu derselben, Marceaus Monument, wie es auf Befehl Sr. Maj. K. Friedrich Wilhelms III. hergestellt worden, Abth. I. Bd. 1. S. 315, mit den S. 311-313, mitgetheilten Inschriften.
Weiter hin senkt sich der Bubenheimer Berg bis zur Landstraße hinab: indem er bewaldet, und mit größeren Waldstrichen, die auf der einen Seite bis zur Mosel, auf der andern bis zur Nette reichen, zusammenhängt, war diese Stelle vormals der Raub- und Mordanfälle halber übel berüchtigt. Da hatten sich einst Zigeuner angebaut, und die nahmen wohl auch Reisende auf. Nun wurde zufällig der eine oder der andere von diesen Reisenden vermißt, es dauerte indessen lange, bevor ein auf den Bewohnern der Hütte lastender Verdacht genugsame Consistenz gewann, um das Amt Bergpfleg zu einer Haussuchung zu versanlassen. Mehrmalen wiederholt, gab sie kein Resultat, bis endlich ein nasenweiser Actuar den im Innern der Hütte angebrachten, Subsellien vorstellenden Rasenbänken seine Aufmerksamkeit zuwendete. Sie wurden durchstochen, und man fand in der Tiefe zwei oder drei Leichen. In der hierauf fortgesetzten peinlichen Inquisition kam eine ganze Reihe von Verbrechen zu Tage, welche die Familie, mit Ausnahme eines Kindes, am Galgen oder unter dem Rade zu büßen hatte. Dazu ergab sich die Gelegenheit vor der Thüre, maßen am Bubenheimer Berg der Coblenzer Gerichtsplatz sich befand. Das Kind, so iener Execution überlebte, war noch zu Anfang dieses Jahrhunderts eine in Coblenz wohl bekannte Person, und entsprach der Heidin bräunliche Färbung vollkommen der südlichen Herkunft. Auf der Höhe selbst hat Hr. Vongeheur weitläuftige Pflanzungen von Maulbeerbäumen angelegt, und steht die von ihm erzielte Seide der piemontesischen in Güte und Preis nicht nach. Maulbeerbäume sind an die Stelle der Weingärten getreten, als deren Anbau den Einwohnern von Bubenheim durch Wildfraß verleidet worden.
Bubenheim, Mülheim, Kärlich, Kettig.
Der Höhe seitwärts, am Eingange des Thales, so der von Rübenach herabkommende Bach bildet, da, wo der Bach nach einstündigem Lauf in den Wiesen verschwindet, liegt Bubenheim, das Dörfchen, so 1784 nur 11 Häuser zählte, darunter die fünf Höfe, der Deutschordens-Comthurei, der Abteien Himmeroth und Marienstatt, der Karthause auf dem Beatusberg und der Erben Furius. Durch das Zerschlagen dieser Höfe, von denen jener der Comthurei, 287½ Morgen, 1520 Franken Pacht, eines der herrlichsten Güter des Landes gewesen, wie er denn auch jetzt noch eine beneidenswerthe Besitzung, fanden die Insassen Gelegenheit, Eigenthum zu erwerben, davon die Folge erhöhter Wohlstand und die fortwährende Vergrößerung des Ortes. Die Capelle ist dem h. Maternus geweihet, als welcher hier auf einer seiner Wanderungen geruhet haben soll. Der Tradition zufolge war Maternus der hh. Eucharius und Valerius Nachfolger, und folglich der Ordnung nach der dritte der trierischen Bischöfe. Während der Octave seines Titularfestes, 17. Sept., fanden sich Processionen in großer Menge ein, den Ort zu verehren, welcher durch die persönliche Anwesenheit des Apostels der Kirchen von Cöln und Tongern geheiligt worden. Wie aber des h. Maternus Namen auf das Genaueste mit dem Ursprunge der trierischen Kirche verflochten, so steht er auch in einer geheimnißvollen Beziehung zu ihren letzten Tagen: am 23. Oct. feiert sie das Fest von Materni Erhebung, am 23. Oct. 1794 zogen die Franzosen zu Coblenz ein. Von alten Zeiten her pfarrt Bubenheim nach Rübenach, und verdankt dem dasigen Capellengut der Pastor in Rübenach sein bestes Einkommen.
Hingegen befand sich Bubenheim in Gerichtsverband mit Metternich, daher zu vermuthen, daß es ursprünglich nur ein nach Metternich gehöriger Hof gewesen. Diesen Hof hat Bubo, Propst des Castorstiftes ao 1153, feinem Stifte zugewendet, und wird des Wohlthäters Namen dem Dörfchen, das mit der Zeit um sein Gut sich bildete, geblieben sein. Von dem Zehnten bezog Eltz-Rodendorf die eine, der Pastor zu Rübenach die andere Hälfte. Die Jagd unterhalb des Ortes gehörte zu dem kurfürstlichen Gehege von Schönbornslust, „oberhalb Bubenheim jaget der Freiherr von Eltz und der Jäger von Kärlich“. Der Steinbruch, im Bubenheimer Berge, hat das vortreffliche Materiale zu dem Schloßbau in Schörnbornsluft geliefert, und auch die nächsten Ortschaften, selbst die Rheindörfer, beziehen von da ihren Bedarf.
Von Bubenheim führt über die Höhe mehrentheils durch Gehölz ein sehr romantischer Fahrweg nach dem in dem Abhang der Höhe gelagerten Mülheim, das, obgleich bedeutend größer und volkreicher als das eine Viertelstunde weiter belegene Kärlich, stets in Abhängigkeit davon sich befunden hat, so zwar, daß die Markung, 6600 Morgen, gemeinschaftlich. Im J. 1784 zählte Mülheim 93 Bürger und 4 Wittwen, in 89 Häusern, gegenwärtig erreicht die Bevölkerung die Zahl von 1500 Köpfen. Die Karthäuser besaßen hier zwei Höfe, Vermächtniß des Johann von Mülheim, welcher den Orden des h. Bruno angenommen hatte. Zu dem einen dieser Höfe gehörte ein großes Kelterhaus, denn Mülheim und Kärlich bauten vordem einen mittelmäßigen Wein, weißen und rothen. Unweit des Hofes stehet die von den Karthäusern erbaute Capelle.
Kärlich, sicherlich eine der ältesten Ansiedelungen des Landes, wird, gleichwie Kirn und Kern, den Namen entlehnen von dem über dem Grabe eines verschollenen Helden errichteten Kairn oder Steinhaufen. Am 8. Nov. 1277 gibt Friedrich von Covern zu der Neuerburg dem Erzbischof Heinrich von Trier zu Pfand für die Summe von 1330 Mark Pfennige seinen Hof zu Kerliche. In des Kaisers Karl IV. Bestätigungsbrief von 1346 wird Kärlich unter den Trierischen Ortschaften aufgezählt. Am Dienstag nach Invocavit 1365 einigt sich Simon von dem Burgthor mit dem Stifte St. Florin von wegen desjenigen, so er als Vogt des Stiftshofes zu Kärlich fordern mag. Zum ersten soll der Pächter des Hofes ihm alljährlich nach Ostern geben 1/2 Mtr. Weizen, 1/2 Mltr. Korn, 1 Mltr. Hafer zu Futter. Der Hofschultheiß hat zu geben alle Jahr einen Eimer Wein den Rittern zu Schank, nicht von dem besten, nicht von dem schlechtesten, den
Knechten einen Eimer Wein und einen Eimer Bier, dieß das Viertel eines trierischen Pfennigs werth, zwei Schillinge für ein Schwein, 2 Hühner, 1 Pfund Wachs, 1 Pfund Pfeffer, 1 Trierisschen Pfennig. Und auch der Hof ist schuldig zu dienen ein Fuder Holz, das man hauen soll im Kettiger Busch, des jungen Arnold von Kettig Eigenthum. Dasselbe Recht ist man schuldig alljährlich zu St. Johannis Messen, nur daß man statt des Schweines ein Schaf gibt, und dazu 2 trierische Pfennige für Speck. Endlich soll der Vogt haben von dem Stift jährlich zwischen den zweien Unser Frauen Messen, daß sie zu Himmel fuhr und geboren ward, gelegen vor Herbst, 7 Mltr. Weizen und 7 Mltr. Korn. Diese Vogtei hat nachmalen das Stift an Georg von Eltz, von wegen dessen Gemahlin Anna, die letzte Tochter zu Burgthor, übertragen, 17. Aug. 1554. Die Ortsvogtei, auch über Mülheim sich erstreckend, war zu Anfang des 16. Jahrhunderts getheilt: die eine Hälfte empfingen die von Helsenstein von dem Erzstift Trier, als eine Zubehör des Erbmarschallamtes, die andere Hälfte besaßen die von Eltz, zu Lehen von der Grafschaft Sayn. Zum letztenmal wurden sie von Sayn belehnt 1660, und gleich im folgenden Jahre erhielten sie den ersten trierischen Lehenbrief. Vorher, 1653, hatte Anton von Eltz deren von Helsenstein Theil an der Vogtei um 3450 fl. angekauft.
Das Schloß wurde von Karl Kaspar erbauet, von mehren feiner Nachfolger verschiedentlich erweitert, häufig von Clemens Wenceslaus bewohnt, als welcher auch die Gartenanlagen ungemein verschönerte und ihnen die Form eines Parks gab. Hierzu wurden die kurfürstlichen Wiesen und Felder bis nach Mülheim hin verwendet, Grundstücke demnach, welche früher zu Erblehen ausgethan gewesen. Der Garten, insoweit er mit Mauern umgeben, enthielt 62 Morgen. Durch den Park ging der oberhalb Bassenheim entspringende Bach. Clemens Wenceslaus ließ auch den Wassergraben, von welchem das Schloß umgeben, ausfüllen. Dieses konnte um so leichter bewerkstelligt werden, da die Unterthanen des Amtes Bergpfleg zu ungemessenen Frohnen für Schloß und Garten verpflichtet. Die Handfrohnen wurden nachmalen abgekauft, so daß statt ihrer jährlich 100 Rthlr. zu entrichten, was aber in Ansehung der Spannfrohnen nicht der Fall, und scheint dieses böses Blut im Ort und in der Nachbarschaft gesetzt zu haben. Wenigstens wurden zur Zeit der Invasion das Schloß und der reizende Park arg, zuerst von den Franzosen, mißhandelt, endlich ganz und gar vernichtet. Viele Mobilien aus dem Schlosse haben sich lange im Dorfe erhalten. Als eine Dependenz des Schlosses konnte der kurfürstliche Hof betrachtet werden, eines der schwersten Güter des Landes, 200 Morgen groß, und feit langer Zeit an mehre Familien zu Erblehen ausgethan. Unter dem Einflusse der französischen Gesetzgebung ist das Erblehen um einen sehr mäßigen Preis, 1900 Rthlr., abgekauft worden. Die beiden Stifte in Coblenz besaßen ebenfalls Höfe im Ort.
St. Florins Stift übte das Patronat über die Kirche zu St. Mauritius, und war dahin nicht nur Mülheim, sondern auch der über der Landstraße dem Rhein zu gelegene Theil von Weißenthurm eingepfarrt. Bei alsolcher Kirche bestand die unter dem Namen der Liebesbund bekannte Bruderschaft, als welche von München hierhin verpflanzt worden. Die Frühmesse, laut der von dem Pastor Dötsch, dem Stifter, gemachten Anordnung, einen Sonntag zu Kärlich, den andern zu Mülheim in der Capelle der Karthäuser zu lesen, war ein Familienbeneficium, so aber, im Falle kein Candidat aus der Familie vorhanden, der Landdechant zu vergeben hatte. Die vormalige Clause zog Erzbischof Raban zu der Stiftung des Augustinerklosters auf dem Niederwerth, 1437. Den Zehnten, hier wie zu Mülheim, erhob das Stift St. Florin. Die Jagd gehörte zum kurfürstlichen Leibgeheg, und war um so bedeutender, da die Markung bis an den Rhein unterhalb Weißenthurm, und zu dem Andernacher Gebiet reichte, so daß die dem Rhein zu gelegene Hälfte von Weißenthurm noch in die Gemeinde Kärlich gehört hat, bis in neuerer Zeit dieser Verband aufgehoben wurde. In den Wiesen, an der Bassenheimischen Grenze, quillt ein Sauerbrunnen, deß Wasser von ausgezeichnet lieblichem Geschmack; die Anlagen um denselben waren des letzten Kurfürsten Werk, Spielereien in dem sogenannten englischen Geschmack, z.B. eine Klappermühle, der innern Einrichtung nach ein Sommersaal, ein Heuwagen, in dem
ebenfalls ein Zimmer geborgen, eine Eremitage, mit einem Eremit, der, Besuche zu empfangen, sich mit einer Verbeugung von seinem Sitz erhob. Von der Quelle aus führte eine nur hier und da unterbrochene Kastanienallee nach Bassenheim zu dem Park. „Vor Zeiten wurde zu Kärlich ein Landgericht gehalten und traten nebst dem Beamten alle Heimburger alldort zusammen, welche die Frevelthaten angeben musten, so dort abgemachet wurden, es ware auch ein Landschreiber angeordnet, welcher alljährlich, statt der Besoldung, 3 rthlr. Holzgeld bezog." Kärlich zählte im J. 1784 in 70 Häusern 67 Bürger, 7 Wittwen, 2 Beisassen, in allem 414 Menschen, deren sind gegenwärtig an die tausend. Im 16. Jahrhundert hatten sich dort Wiedertäufer eingeschlichen und mancherlei Unordnungen veranlaßt; man wurde ihrer zuletzt mächtig, und mußten die Widerspenstigsten das Weite suchen, während die Zahmern ihre Irrthümer aufgaben. Verschiedene, im Laufe jener Unruhen vorkommende Namen haben sich bis auf die neueste Zeit in der Gemeinde vererbt. Im J. 1791 soll der Graf von Artois von Schönbornslust aus einen kleinen Liebeshandel mit einem netten Bauernweibchen aus Kärlich eingefädelt haben. Vielleicht hat man ihm nur angedichtet, wessen man ihn wohl fähig glaubte, wie das auch der Fall mit Göthes angeblichem Liebesabenteuer in der Mühle bei Vallendar sein wird. Von Kärlich aus trat Kurfürft Clemens Wenceslaus die erste Emigration an den 21. Oct. 1792.
Immer noch im Abhang der Höhe, doch dem Rhein sich nähernd, liegt das bedeutende Kettig, wo die Amtsbeschreibung 100 Bürger, 19 Wittwen, 1 Beisaß zählte. Wie die eigentliche Bergpflege, oder die zwischen der Höhe und dem Rhein sich ausdehnende Ebene im Allgemeinen, hat auch Kettig eine sehr fruchtbare Markung. „Das Ackerland ertragt gute Früchte von allerhand Sorten, besonders werden viele Bohnen (Phaseolen) hier gezogen, so nach den Niederlanden, wie die Nüsse, verkauft werden, sie haben auch viel eigenthümliches Gut im Andernacher Flohr. Die wenigen, aber sehr guten Wiesen werden durch die Bach gewässert, welche ½ Stunde ober Kettig entspringt, und unten gleich in den Wiesen sich verlieret. Die parallel laufenden Bäche von Rübenach, Mülheim und Kettig versiegen alle drei im Sande, ohne den Rhein zu erreichen. Von Kettig bis an den Weißenthurm lauft eine Anhöhe: der weiße Wein, so dort wachset, ist in guten Jahren vortrefflich, der rothe hingegen mittelmäßig, die Weinberge in den Böden sind fast alle ausgerottet, weilen sie dem Frost allzu viel ausgesetzet waren. Die Drittel und Zinsen seynd auf Geld gesetzt. Die Gemeind hat nur einen kleinen Distrikt an Eichenwald: die Hecken sind die schönste im Amt Bergpfleg und die gröste, so eine Gemeinde hat, sie werden mit dem Vieh zu keiner Zeit betrieben, den Satz haben die Gemeinere vor 40 Jahren gemacht, als sie gesehen, daß sie an Holz Mangel hatten. Die Unterthanen tragen mehrentheils ihre Producten, als Milch, Obst, Gemüß alle Tag fast nacher Neuwied, auch Andernach, auf den Marct, und sind mehrentheils wohlhabend, denn weil sie sehr sparsam leben und sich nicht überkleiden, anbey find ihre Abgaben sehr gering, und die Güter gehören mehrentheils den Gemeinern zu." Einzig die Grafen von Bassenheim besaßen hier ein verfallenes, nur mehr als Scheuer gebrauchtes Burghaus, samt bedeutenden Ländereien, die doch in der neuesten Zeit veräußert worden sind.
Jenes Burghaus mag wohl der Stammsitz eines ritterlichen Geschlechtes von Kettig sein, aus welchem Reinfridus de Ketteche 1189 als Zeuge genannt wird. Wilhelm von Kettig und seines Bruders Arnold Söhne, Arnold und Wilhelm, bekennen ihr Haus in Kettig, den sogenannten Thurm, von der trierischen Kirche zu Lehen zu tragen, 25. Aug. 1318. Am 25. Junius 1416 verkauft Arnold von Kettig, Wäpeling, an Johann von Nastätten, Bürger zu Coblenz, die Vogtei zu Ober- oder St. Sebastian-Engers, um 400 gute schwere rheinische Gulden. Unter den Zeugen befindet sich Bruno von Kettig, Wäpeling. Den 27. Mai 1419 wird Arnold von Kettig zu einem Amtmann für Kaisersesch und Cochem bestellt, und in denselben Tagen, Freitag nach Christi Himmelfahrt, reversirt sich Johann von Kettig, weiland Johanns, eines Ritters Sohn, gegen Erzbischof Otto von wegen seines Lehens, ein Haus zu Kettig gelegen bei der Kirche mit Garten und Graben dazu gehörig, und ein Weingarten über dem
Graben. „Auch so hait mir der vorg. myn Herre eyn sonderlich Genade getaen also abe Sache were, das ich ain Lybslehenserben abegienge und Dochtere liese, das dan myn eldeste Dochter, und yr Lybslehenserben die vurg. Lehenne und Gutere zu Mannlehen haben unde besitzen sullent, und die entphaen, vermannen und verdienen mit Truwen und Hulden als des Stiffts von Trier Recht und Gewonheit ist." Am Sonntag nach St. Antonien 1443 more Trev. reversirt sich Nicolaus von Kettig gegen Erzbischof Jacob von wegen der auf ihn von Vater und Voreltern verfallenen Lehen, der Thurm zu Kettig gelegen (der weiße Thurm?) mit den dazu gehörigen Gütern und ein Hof zu St. Sebastian-Engers. Am Gudistag nach St. Severins Tag 1464 wird Johann von Kettig von Erzbischof Ruprecht von Cöln mit demHause Kray samt Zubehörungen, bei Andernach belegen, belehnt, wie damit seine Voreltern belehnt gewesen und wie das auch nachmalen 1488 sein Sohn Dietrich empfangen hat. Derselbe Dietrich vertauscht seinen Hof zu Ochtendung gegen der Abtei Laach Hof Walemper bei Kray, in Eicher Gericht, auf des heiligen Sacraments Abend 1493. Am 26. Januar 1544 vergönnt Erzbischof Johann Ludwig dem Anton von Kettig, daß er seine Hausfrau Genofeva von Bueches auf den von dem Erzbischof zu Lehen tragenden Hof in St. Sebastian-Engers bewitthumen.möge, als wozu Tags vorher Antons Brüder Konrad und Joachim von Kettig zu Bassenheim ihren Willen gegeben hatten. Die von Kettig besaßen nämlich die Niederburg zu Bassenheim. Antons Sohn Johann Konrad, verm. 1598 mit Barbara Elifabeth von Rückingen, hinterließ nur Töchter, von denen die eine, Maria Dorothea, als des Friedrich Eckard von Bellersheim Wittwe, einen Vetter, N. N. von Kettig, und zum drittenmal den Wilhelm Gottfried von Holdingshausen heurathete. Mit ihrem Ehemann, oder aber mit ihrem Vater ist der Mannsstamm derer von Kettig erloschen.
Kettig, das Dorf, wo in früherer Zeit noch mehre adeliche Geschlechter begütert gewesen, wie dann Heinrich von Mendig, Ritter, seine Weingüter daselbst an die Abtei Himmeroth vergabte, Freitag vor Laurentien 1266, Kettig, das Dorf war niemals der davon benannten Junker, sondern der Herren von Isenburg Eigenthum, von denen es nach und nach an Trier gekommen ist. Vollständig hatte dieser Wechsel in der Herrschaft vor dem J. 1409 sich ergeben. Kirchensatz, Zehnten und mehre Güter blieben aber noch lange Zeit Isenburgisch, laut der Lehenbriefe von 1401 und 1544. Die Kirche ist dem h. Bartholomäus geweihet, und war darauf ein Personat radicirt, so die von Sohlern bei Kurpfalz zu Lehen nahmen. Der legte von denen von Sohlern ernannte Personatist war der Domherr von Hohenfeld: er hatte den Pastor zu bestellen. Von dem Zehnten erhob Graf Bassenheim 1/3, der Pastor 1/3, der von Wald 1/6, welches von der Abtei Marienroth herrührend, der von Sohlern 1/6. In den nassen Zehnten theilten sich Graf Bassenheim, Sohlern und der Personatist. Die Jagd gehörte zum kurfürstlichen Gehege, nachdem Graf Bassenheim der von ihm geübten Mitjagd durch Vertrag entsagt hatte. Als eine Dependenz von Kettig ist die am Ausgang der Höhe belegene Ortschaft Weißenthurm entstanden; da sie zugleich ein Rheindorf, wird von ihr auf anderer Stelle gehandelt werden. –
Die cölnische Straße, welche vom Bubenheimer Berg an in gleichem Abstand vom Rhein und von der Höhe fortläuft, berührt bis zum Weißenthurm kein Dorf, sondern nur einzelne Wirthshäuser, am grünen Jäger, neben welchem die Barrierestätte angebracht, zum Husar, zur schönen Aussicht. Nicht so kurz wird die Rheinlinie, anhebend mit der Mündung der Mosel, sich abfinden lassen.
Historische Hinweise zur Burg in Kettig
In den überlieferten Texten wird mehrfach ein „Thurm“ bzw. „Burghaus“ in Kettig erwähnt, das als Stammsitz eines ritterlichen Geschlechts diente – der Familie von Kettig. Dieses Burghaus war später nur noch als Scheune in Gebrauch und wurde von den Grafen von Bassenheim besessen. Es handelte sich vermutlich um eine kleine Burganlage mit Garten, Graben und Weingarten, gelegen nahe der Kirche.
Die Familie von Kettig war über mehrere Jahrhunderte hinweg mit Lehen und Besitzungen in Kettig und Umgebung verbunden. Die Burg selbst war ein Lehen der trierischen Kirche und wurde in verschiedenen Urkunden und Reversen genannt – oft im Zusammenhang mit dem sogenannten „Thurm zu Kettig“.
Geordnete Zeitleiste zur Burg und Familie von Kettig
- 1189: Reinfridus de Ketteche wird als Zeuge genannt – erster Hinweis auf das ritterliche Geschlecht von Kettig.
- 1266: Heinrich von Mendig, Ritter, vergibt Weingüter in Kettig an die Abtei Himmeroth.
- 1318 (25. August): Arnold und Wilhelm von Kettig bekennen, ihr Haus in Kettig („der Thurm“) als Lehen von der trierischen Kirche zu tragen.
- 1401: Lehenbrief erwähnt weiterhin isenburgische Rechte in Kettig.
- 1409: Vollständiger Übergang der Herrschaft von Isenburg an Trier abgeschlossen.
- 1416 (25. Juni): Arnold von Kettig verkauft die Vogtei zu St. Sebastian-Engers.
- 1419 (27. Mai): Arnold von Kettig wird Amtmann für Kaisersesch und Cochem.
- 1419 (Freitag nach Christi Himmelfahrt): Johann von Kettig reversiert gegenüber Erzbischof Otto – erwähnt wird ein Haus mit Garten und Graben bei der Kirche.
- 1443 (Sonntag nach St. Antonien): Nicolaus von Kettig reversiert gegenüber Erzbischof Jacob – erneut wird der „Thurm zu Kettig“ genannt.
- 1464 (Gudistag nach St. Severins Tag): Johann von Kettig wird mit dem Haus Kray bei Andernach belehnt.
- 1488: Dietrich von Kettig empfängt das Lehen Haus Kray.
- 1493 (Abend des heiligen Sakraments): Dietrich tauscht seinen Hof zu Ochtendung gegen einen Hof bei Kray.
- 1544 (26. Januar): Anton von Kettig erhält vom Erzbischof die Erlaubnis, seine Frau auf dem Hof in St. Sebastian-Engers zu bewitthumen.
- 1598: Johann Konrad von Kettig heiratet Barbara Elisabeth von Rückingen – sein Mannsstamm stirbt mit ihm oder seiner Tochter aus.
Weitere historische und wirtschaftliche Aspekte von Kettig
- Kettig war nie im Besitz der Junker von Kettig, sondern ursprünglich Eigentum der Herren von Isenburg.
- Die Kirche ist dem hl. Bartholomäus geweiht; der Kirchensatz war ein Lehen der Familie von Sohlern.
- Die Gemeinde war landwirtschaftlich stark geprägt: Bohnen und Nüsse wurden bis in die Niederlande exportiert.
- Die Weinberge litten unter Frost, der weiße Wein war jedoch in guten Jahren sehr gut.
- Die Gemeinde verfügte über schöne und große Hecken, aber wenig Wald.
- Die Bevölkerung war wohlhabend und sparsam, mit geringen Abgaben.
- Weißenthurm entstand als Dependenz von Kettig.
Das linke Rheinufer von Koblenz bis zur Nette – in heutiger Sprache
Am östlichsten Punkt von Koblenz mündet die Mosel in den Rhein. In dem Winkel, den die beiden Flüsse bilden, lag früher Lützel-Koblenz – eine Art Außenbezirk der Stadt, der einer eigenen Verwaltungseinheit zugeordnet war. Von dort führen zwei Hauptstraßen weg: eine Richtung Trier, die andere Richtung Köln. Die Trierer Straße lassen wir hier außen vor.
Die Straße nach Köln verläuft am Fuß des sogenannten Petersbergs, einem sanften Hügel, den die Franzosen einst befestigten und nach dem dort errichteten Denkmal für den tapferen General „Fort Marceau“ nannten. Die Befestigungen verfielen bald, und der Hofrat Johann Adam von Lassaulx († 13. April 1813) nutzte das Gelände, das bis dahin wenig Beachtung fand, für eine Gartenanlage – obwohl es einen großartigen Ausblick bietet.
Es gab sogar Pläne, das kurfürstliche Schloss nicht im Bezirk Kalkofen, sondern auf dieser Anhöhe zu bauen und von dort eine Neustadt bis zur Moselbrücke zu errichten. Dieses für Koblenz wenig vorteilhafte Projekt wurde jedoch früh aufgegeben – ebenso wie Lassaulx’ Gartenanlage. Auch Marceaus Grab musste dem Festungsbau weichen.
Heute steht dort die Festung Franz mit zwei Flügeln: Die „Moselfleche“ überwacht den Fluss, die „Bubenheimer Fleche“ ist auf das gleichnamige Dorf ausgerichtet. Die gesamte Anlage ist von schönen Pflanzungen und Spazierwegen umgeben. Rechts der Landstraße, zwischen der Festung Franz und dem Dorf Neuendorf, befindet sich eine dritte Befestigung: die „Neuendorfer Fleche“.
Bevor man von Koblenz dorthin kommt, passiert man zunächst das „Schrautenkreuz“ – laut Inschrift eine Stiftung des Ehepaars Schraut aus Neuendorf. Danach folgt, ebenfalls links der Straße, aber etwas abseits, das Marceau-Denkmal, das auf Befehl von König Friedrich Wilhelm III. errichtet wurde.
Weiter südlich senkt sich der Bubenheimer Berg bis zur Straße hinab. Er ist bewaldet und Teil eines größeren Waldgebiets, das sich auf der einen Seite bis zur Mosel und auf der anderen bis zur Nette erstreckt. Früher war dieser Ort berüchtigt für Raubüberfälle und Morde. Dort hatten sich einst Fahrende niedergelassen, die auch Reisende aufnahmen. Doch einige dieser Gäste verschwanden spurlos. Es dauerte lange, bis der Verdacht gegen die Bewohner der Hütte so stark wurde, dass das Amt Bergpfleg eine Durchsuchung veranlasste.
Mehrere Durchsuchungen blieben erfolglos – bis ein aufmerksamer Beamter die grasbedeckten Sitzbänke in der Hütte untersuchte. Als man sie aufbrach, fand man darunter zwei oder drei Leichen. Eine gründliche Untersuchung brachte eine ganze Reihe von Verbrechen ans Licht. Die Familie – bis auf ein Kind – wurde zum Tode verurteilt, entweder durch den Galgen oder das Rad. Die Hinrichtung fand direkt vor der Tür statt, denn am Bubenheimer Berg befand sich der Koblenzer Gerichtsplatz.
Das überlebende Kind war noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine bekannte Persönlichkeit in Koblenz. Seine dunkle Hautfarbe deutete auf südliche Herkunft hin.
Auf der Anhöhe hat Herr Vongeheur später große Maulbeerbaumplantagen angelegt. Die daraus gewonnene Seide steht der piemontesischen in Qualität und Preis in nichts nach. Die Maulbeerbäume ersetzten die Weinberge, deren Anbau durch Wildfraß für die Bewohner von Bubenheim unattraktiv geworden war.
Bubenheim, Mülheim, Kärlich, Kettig. – in heutiger Sprache
Bubenheim
Bubenheim liegt am Rand eines Tals, das von einem Bach aus Rübenach durchflossen wird. Dieser Bach verschwindet nach etwa einer Stunde in den Wiesen. Im Jahr 1784 bestand das Dorf aus nur 11 Häusern, darunter fünf große Höfe, die verschiedenen kirchlichen Einrichtungen gehörten – etwa dem Deutschen Orden, den Abteien Himmerod und Marienstatt, der Kartause auf dem Beatusberg und den Erben Furius. Als diese Höfe aufgelöst wurden, konnten die Bewohner Land erwerben, was zu mehr Wohlstand und einem Wachstum des Dorfes führte.
Die Kapelle ist dem heiligen Maternus gewidmet, der der Überlieferung nach hier gerastet haben soll. Maternus war der dritte Bischof von Trier und gilt als Apostel der Kirchen von Köln und Tongern. Am 17. September, dem Festtag des Heiligen, kamen früher viele Prozessionen nach Bubenheim. Interessanterweise fiel der französische Einmarsch in Koblenz am 23. Oktober 1794 mit dem kirchlichen Fest der „Erhebung des Maternus“ zusammen.
Bubenheim gehörte kirchlich zu Rübenach, was dem dortigen Pastor ein gutes Einkommen sicherte. Gerichtlich war es mit Metternich verbunden, was darauf hindeutet, dass es ursprünglich ein Hof von Metternich war. Der Name des Dorfes stammt vermutlich vom Propst Bubo, der den Hof 1153 dem Stift St. Kastor schenkte.
Die Jagdgebiete rund um Bubenheim gehörten teils zum kurfürstlichen Jagdrevier Schönbornslust. Der Steinbruch am Bubenheimer Berg lieferte hochwertiges Baumaterial, unter anderem für das Schloss Schönbornslust, und versorgte auch umliegende Dörfer.
Mülheim
Von Bubenheim führt ein romantischer Weg durch Wald nach Mülheim, das am Hang liegt. Obwohl Mülheim größer und bevölkerungsreicher als das nahe Kärlich war, war es lange von Kärlich abhängig. Die beiden Orte teilten sich eine gemeinsame Flur von 6600 Morgen. 1784 lebten in Mülheim 93 Bürger und 4 Witwen in 89 Häusern – heute sind es rund 1500 Einwohner.
Die Kartäuser besaßen hier zwei Höfe, gestiftet von Johann von Mülheim, der dem Orden des heiligen Bruno beitrat. Einer der Höfe hatte ein großes Kelterhaus, denn Mülheim und Kärlich bauten früher weißen und roten Wein an. In der Nähe steht eine Kapelle, die ebenfalls von den Kartäusern errichtet wurde.
Kärlich
Kärlich zählt zu den ältesten Siedlungen der Region. Der Name stammt vermutlich vom „Kairn“ – einem Steinhaufen über dem Grab eines vergessenen Helden. Schon 1277 wurde Kärlich als Besitz in einem Pfandvertrag erwähnt, und 1346 taucht es in einem kaiserlichen Bestätigungsbrief auf.
Im Mittelalter war Kärlich ein bedeutender Ort mit einem Hof, dessen Pächter jährlich Naturalien wie Getreide, Wein, Bier, Schweine, Hühner und Gewürze abgeben musste. Auch Holz aus dem Kettiger Wald war Teil der Abgaben. Die Vogtei wurde später zwischen den Familien von Helsenstein und von Eltz aufgeteilt.
Das Schloss wurde von Karl Kaspar erbaut und später von Clemens Wenceslaus erweitert und bewohnt. Er gestaltete die Gärten zu einem Park um und ließ den Wassergraben zuschütten. Die Bevölkerung musste dafür Frondienste leisten, was zu Unmut führte. Während der französischen Invasion wurde das Schloss zerstört, doch Möbel und Gegenstände blieben lange im Dorf erhalten.
Der kurfürstliche Hof war ein großes Gut mit 200 Morgen Fläche und wurde später günstig von mehreren Familien gekauft. Auch die Stifte in Koblenz besaßen Höfe in Kärlich.
Die Kirche St. Mauritius unterstand dem Stift St. Florin, das auch die Jagdrechte bis zum Rhein und ins Andernacher Gebiet hatte. Eine Bruderschaft namens „Liebesbund“ wurde von München nach Kärlich gebracht. Die Frühmesse wurde abwechselnd in Kärlich und Mülheim gelesen.
In Kärlich wurde früher ein Landgericht abgehalten. 1784 lebten dort 414 Menschen in 70 Häusern – heute sind es etwa 1000. Im 16. Jahrhundert gab es Unruhen durch Wiedertäufer, die später vertrieben oder bekehrt wurden. Einige Familiennamen aus dieser Zeit sind bis heute erhalten.
1791 soll der Graf von Artois eine Liebesaffäre mit einer Bäuerin aus Kärlich gehabt haben – vielleicht nur ein Gerücht, wie auch die Geschichte über Goethe in Vallendar. Am 21. Oktober 1792 begann Kurfürst Clemens Wenceslaus von Kärlich aus seine Emigration.
Kettig
Kettig liegt am Hang der Höhe, aber näher am Rhein. Laut einer alten Amtsbeschreibung lebten dort einst 100 Bürger, 19 Witwen und ein Beisasse. Die Gegend – wie auch die gesamte Ebene zwischen dem Höhenzug und dem Rhein – ist sehr fruchtbar. Das Ackerland bringt gute Erträge verschiedenster Sorten. Besonders viele Bohnen und Nüsse werden angebaut und bis in die Niederlande verkauft. Die Einwohner besitzen auch viele Grundstücke im Andernacher Flur.
Die wenigen, aber hochwertigen Wiesen werden von einem Bach bewässert, der eine halbe Stunde oberhalb von Kettig entspringt und sich weiter unten in den Wiesen verliert. Die Bäche von Rübenach, Mülheim und Kettig verlaufen alle parallel und versickern im Sand, ohne den Rhein zu erreichen.
Zwischen Kettig und Weißenthurm verläuft ein Höhenzug. Der dort angebaute Weißwein ist in guten Jahren ausgezeichnet, der Rotwein hingegen eher durchschnittlich. Die Weinberge in den Böden wurden größtenteils gerodet, da sie zu starkem Frost ausgesetzt waren. Abgaben und Zinsen wurden auf Geld umgestellt.
Die Gemeinde besitzt nur ein kleines Eichenwaldstück. Die Hecken in Kettig gelten als die schönsten und größten im gesamten Amt Bergpfleg. Seit etwa 40 Jahren werden sie nicht mehr mit Vieh beweidet – eine Entscheidung der Dorfbewohner, als sie bemerkten, dass ihnen Holz fehlte.
Die Einwohner bringen ihre Produkte – Milch, Obst und Gemüse – fast täglich auf die Märkte in Neuwied und Andernach. Sie gelten als wohlhabend, da sie sparsam leben, sich schlicht kleiden und nur geringe Abgaben leisten. Die meisten Grundstücke gehören den Dorfbewohnern selbst.
Einzig die Grafen von Bassenheim besaßen ein verfallenes Burghaus, das nur noch als Scheune genutzt wurde, sowie große Ländereien, die inzwischen verkauft wurden. Dieses Burghaus war vermutlich der Stammsitz eines Rittergeschlechts aus Kettig. Bereits 1189 wird ein Reinfridus de Ketteche als Zeuge genannt.
Im Jahr 1318 bekannten Arnold und Wilhelm von Kettig, dass ihr Haus – der sogenannte „Turm“ – ein Lehen der Kirche von Trier war. 1416 verkaufte Arnold von Kettig die Vogtei von Ober-St. Sebastian-Engers für 400 schwere rheinische Gulden. 1419 wurde er Amtmann für Kaisersesch und Cochem. In derselben Zeit bestätigte Johann von Kettig dem Erzbischof Otto sein Lehen: ein Haus bei der Kirche mit Garten, Graben und einem Weinberg.
1443 bestätigte Nicolaus von Kettig dem Erzbischof Jacob die Übernahme der Lehen seiner Vorfahren, darunter der Turm in Kettig und ein Hof in St. Sebastian-Engers. 1464 wurde Johann von Kettig mit dem Haus Kray bei Andernach belehnt – ein Lehen, das später sein Sohn Dietrich übernahm. 1493 tauschte Dietrich seinen Hof in Ochtendung gegen einen Hof der Abtei Laach bei Kray.
1544 erhielt Anton von Kettig die Erlaubnis, seine Frau Genofeva von Bueches auf dem Hof in St. Sebastian-Engers zu bewitwen. Die Brüder Konrad und Joachim von Kettig hatten dem zuvor zugestimmt. Die Familie besaß auch die Niederburg in Bassenheim.
Antons Sohn Johann Konrad heiratete 1598 Barbara Elisabeth von Rückingen. Er hinterließ nur Töchter. Eine von ihnen, Maria Dorothea, heiratete dreimal – zuletzt Wilhelm Gottfried von Holdingshausen. Mit ihm oder ihrem Vater endete der männliche Familienzweig derer von Kettig.
Kettig war früher von mehreren Adelsfamilien geprägt. So schenkte Heinrich von Mendig 1266 seine Weingüter dort der Abtei Himmeroth. Das Dorf gehörte nie den Junkern von Kettig, sondern war Eigentum der Herren von Isenburg, bevor es an Trier überging – ein Übergang, der vor 1409 abgeschlossen war. Dennoch blieben einige Rechte wie Kirchenpatronat und Zehnt lange Zeit bei Isenburg, wie Lehenbriefe von 1401 und 1544 belegen.
Die Kirche in Kettig ist dem heiligen Bartholomäus geweiht. Das Patronatsrecht lag bei den von Sohlern, die es von der Kurpfalz zu Lehen hatten. Der von ihnen ernannte Kirchenverwalter war Domherr von Hohenfeld und bestimmte den Pastor. Den Zehnten teilten sich Graf Bassenheim, der Pastor, der von Wald (über die Abtei Marienroth) und die von Sohlern. Auch beim „nassen Zehnten“ – also bei feuchten Wiesen – teilten sich diese Parteien die Einnahmen.
Die Jagd gehörte zum kurfürstlichen Jagdrevier, nachdem Graf Bassenheim auf seine Mitjagdrechte verzichtet hatte.
Die Ortschaft Weißenthurm entstand als Außenbezirk von Kettig am Ausgang der Höhe. Da sie direkt am Rhein liegt, wird sie an anderer Stelle behandelt.
Die Kölner Straße, die vom Bubenheimer Berg in gleichmäßiger Entfernung zum Rhein und zur Höhe verläuft, führt bis zum Weißenthurm an keinem weiteren Dorf vorbei – nur an einzelnen Gasthäusern wie „Zum grünen Jäger“, „Zum Husar“ und „Zur schönen Aussicht“. Die Rheinlinie, beginnend bei der Moselmündung, lässt sich nicht so knapp beschreiben.
Übersetzung einzelner Passagen
Originalpassage Nr 1
„Vor Zeiten wurde zu Kärlich ein Landgericht gehalten und traten nebst dem Beamten alle Heimburger alldort zusammen, welche die Frevelthaten angeben musten, so dort abgemachet wurden, es ware auch ein Landschreiber angeordnet, welcher alljährlich, statt der Besoldung, 3 rthlr. Holzgeld bezog."
Übersetzung
„Früher wurde in Kärlich ein Landgericht abgehalten. Dabei versammelten sich neben dem zuständigen Beamten auch alle Heimbürger des Ortes. Sie mussten die begangenen Vergehen melden, die dort verhandelt wurden. Es war auch ein Landschreiber eingesetzt, der für seine Tätigkeit kein Gehalt erhielt, sondern jährlich drei Reichstaler als Holzgeld bekam.“
Begriffserklärungen
- Landgericht
- Ein Landgericht war im Mittelalter und der frühen Neuzeit ein überörtliches Gericht, das für mehrere Dörfer oder eine ganze Region zuständig war.
- Es tagte meist nur ein- oder zweimal im Jahr und behandelte schwerwiegendere Fälle wie Eigentumsstreitigkeiten, Erbsachen oder Vergehen gegen die öffentliche Ordnung.
- In Kärlich war es ein zentraler Ort für solche Gerichtstage.
- Heimbürger
- Heimbürger waren angesehene, meist alteingesessene Männer eines Dorfes.
- Sie hatten eine Art Aufsichtsfunktion und mussten bei Gerichtstagen erscheinen, um über Vergehen in ihrer Gemeinde zu berichten.
- Man könnte sie als eine Art „Dorfälteste“ oder „Laienrichter“ bezeichnen.
- Landschreiber
- Der Landschreiber war der Protokollführer des Landgerichts.
- Er hielt die Urteile und Aussagen schriftlich fest und war für die Verwaltung der Gerichtsakten zuständig.
- Statt eines festen Gehalts erhielt er in Kärlich eine jährliche Sachleistung: 3 Reichstaler in Form von „Holzgeld“.
- Holzgeld
- „Holzgeld“ war eine Art Naturalabgabe oder Ersatzleistung für Brennholz oder Bauholz.
- In diesem Fall bedeutete es: Der Landschreiber bekam kein Geld im klassischen Sinn, sondern eine Entschädigung, die dem Wert von drei Reichstalern an Holz entsprach.
Originalpassage Nr 2
„Auch so hait mir der vorg. myn Herre eyn sonderlich Genade getaen also abe Sache were, das ich ain Lybslehenserben abegienge und Dochtere liese, das dan myn eldeste Dochter, und yr Lybslehenserben die vurg. Lehenne und Gutere zu Mannlehen haben unde besitzen sullent, und die entphaen, vermannen und verdienen mit Truwen und Hulden als des Stiffts von Trier Recht und Gewonheit ist."
Übersetzung
„Mein oben genannter Herr hat mir eine besondere Gnade erwiesen, da der Fall eingetreten ist, dass ich keinen männlichen Erben habe und stattdessen Töchter hinterlasse. Deshalb soll meine älteste Tochter – und ihre männlichen Nachkommen – die genannten Lehen und Güter als Mannlehen erhalten und besitzen dürfen. Sie sollen diese empfangen, verwalten und nutzen mit Treue und Wohlwollen, wie es dem Recht und der Gewohnheit des Stifts Trier entspricht.“
Begriffserklärungen
- Lybslehenserben
Das Wort „Lybslehen“ bedeutet „Leiblehen“ – also ein Lehen, das nur für die Lebenszeit des Empfängers vergeben wurde. Ein „Lybslehenserbe“ ist jemand, der dieses Lehen durch familiäre Bindung (z. B. als Kind) weiterführen darf, meist unter bestimmten Bedingungen. - Dochtere
Das ist die mittelhochdeutsche Schreibweise für „Töchter“. - Mannlehen
Ein „Mannlehen“ war ein Lehen, das nur an männliche Nachkommen weitergegeben werden durfte. Wenn keine Söhne vorhanden waren, konnte es unter bestimmten Umständen auch über Töchter an deren männliche Nachkommen weitervererbt werden – wie im Text beschrieben. - Empfaen, vermannen und verdienen mit Truwen und Hulden
Bedeutet: das Lehen empfangen, verwalten und sich durch Treue und Loyalität gegenüber dem Lehnsherrn als würdig erweisen – gemäß den Regeln und Gewohnheiten des Stifts Trier.
Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz - Landkreis Koblenz
Quelle: Europäisches Burgeninstitut - Einrichtung der Deutschen Burgenvereinigung e.V. - Buch Seite 195-202
KETTIG. Vor- und Frühgeschichtliches
Seite 195 - Archäologische Funde in Kettig
- Gräberfelder: In Kettig wurden mehrere Gräberfelder entdeckt, darunter ein bedeutendes fränkisches Reihengräberfeld mit über 100 Bestattungen.
- Urnengräber: Es gibt Hinweise auf Urnengräber aus der Bronzezeit und ältere Funde aus der Latènezeit (keltische Epoche).
- Römische Spuren: Auch römische Siedlungsspuren wurden gefunden, darunter Keramik und Gebäudereste.
Fundorte und Zeiträume
- Funde stammen aus verschiedenen Epochen:
- Bronzezeit
- Latènezeit (ca. 450 v. Chr. – 1. Jh. v. Chr.)
- Römische Kaiserzeit
- Frühmittelalter (Frankenzeit)
- Die Fundorte liegen rund um das heutige Ortsgebiet von Kettig und wurden bei Bauarbeiten oder gezielten Grabungen entdeckt.
Quellen und Forschung
- Die Seite verweist auf Arbeiten von Archäologen wie Jürgen Grimm und H. Eiden, die die Funde dokumentiert und ausgewertet haben.
- Es werden Fundberichte und wissenschaftliche Publikationen zitiert, die die Bedeutung Kettigs für die regionale Frühgeschichte unterstreichen.
Bedeutung für die Regionalgeschichte
- Kettig war offenbar ein kontinuierlich besiedelter Ort mit kulturellen Einflüssen aus verschiedenen Epochen.
- Die Funde zeigen, dass die Region schon früh ein Schnittpunkt verschiedener Kulturen war – von Kelten über Römer bis zu Franken.
Zeitleiste
🔸 Bronzezeit (ca. 2200–800 v. Chr.)
Erste Spuren menschlicher Besiedlung in der Region. Funde von Urnengräbern deuten auf Bestattungsrituale und eine sesshafte Bevölkerung hin.
🔸 Latènezeit (ca. 450 v. Chr. – 1. Jh. v. Chr.)
Keltische Kultur ist nachweisbar. Artefakte wie Keramik und Metallobjekte zeigen Handelsbeziehungen und kulturellen Einfluss.
🔸 Römische Kaiserzeit (ca. 1. Jh. – 5. Jh. n. Chr.)
Römische Siedlungsspuren in Kettig, darunter Gebäudereste und Alltagsgegenstände. Die Region war Teil des römischen Imperiums und strategisch bedeutsam.
🔸 Frühmittelalter / Frankenzeit (ca. 5. – 8. Jh. n. Chr.)
Ein großes fränkisches Reihengräberfeld mit über 100 Bestattungen belegt die fortgesetzte Nutzung des Ortes. Die Funde zeigen christliche Einflüsse und soziale Strukturen.
Seite 196 - Historische Entwicklung von Kettig
- Erste Erwähnung: Kettig wird bereits im Jahr 1147 in einer Urkunde genannt, in der ein Ritter "Heinricus de Kettiche" auftaucht.
- Kirchliche Zugehörigkeit: Die Pfarrei Kettig war ursprünglich dem Stift St. Florin in Koblenz unterstellt.
- Besitzverhältnisse: Im Mittelalter besaßen verschiedene Adelsfamilien und kirchliche Institutionen Güter in Kettig, darunter das Kloster Marienstatt und die Abtei Laach.
- Reformation und Konfession: Die Gemeinde blieb katholisch, auch während der Reformationszeit, was auf die starke Bindung an die kirchlichen Institutionen zurückzuführen ist.
- Pfarrkirche: Die katholische Kirche in Kettig wird als bedeutendes Bauwerk erwähnt – gotischer Stil, Südansicht auf dem Foto dokumentiert.
Quellen und Forschung
- Die Seite verweist auf mehrere historische Quellen und Forscher, darunter:
F. Chmel (Regesta Boica), H. Reutter (Pfarrarchiv), F. Haeberlin (Manuskripte zur Ortsgeschichte)
Pfarrkirche St. Bartholomäus in Kettig
Seite 197 – Kirche in Kettig
- Die Seite beschreibt die Kirche in Kettig, einem Ort in Rheinland-Pfalz, und geht auf deren historische Entwicklung ein.
- Es wird erwähnt, dass die Kirche mehrfach umgebaut und erweitert wurde, wobei einzelne Bauphasen mittelalterliche Ursprünge erkennen lassen.
- Besonders hervorgehoben wird der Turm, der in seiner heutigen Form vermutlich aus dem 13. Jahrhundert stammt und romanische Elemente aufweist.
- Die Zeichnung zeigt die Seitenansicht der Kirche mit Details wie Fensterformen, Dachstruktur, und Maßangaben, die auf eine sorgfältige Dokumentation der Baugeschichte hindeuten.
Architektur und Stil
- Die Kirche in Kettig weist romanische und gotische Stilmerkmale auf, was auf eine lange Baugeschichte mit verschiedenen Einflüssen schließen lässt.
- Der Text beschreibt Baumaterialien, Maße, und Gestaltungselemente wie Rundbogenfenster und Strebepfeiler.
- Es wird auch auf Restaurierungen und Erweiterungen in späteren Jahrhunderten eingegangen, die das heutige Erscheinungsbild prägen.
Quellen und Forschung
- Der Text stützt sich auf archivalische Quellen und frühere kunsthistorische Untersuchungen, um die Baugeschichte der Kirche in Kettig zu rekonstruieren.
- Es werden Vergleiche mit anderen Kirchen in der Region gezogen, um stilistische Einordnungen vorzunehmen.
Seite 198 zur Kirche in Kettig
Der Text analysiert die baulichen Merkmale und die historische Entwicklung der Kirche in Kettig. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Grundriss und Baugliederung: Die Kirche zeigt eine klare romanische Struktur mit einem rechteckigen Langhaus, einem eingezogenen Chor und einer Apsis. Der Grundriss betont die funktionale Gliederung der liturgischen Räume.
- Stützenwechsel: Es wird ein Wechsel von Pfeilern und Säulen beschrieben, was typisch für die Romanik ist und auf eine bewusste rhythmische Gestaltung des Innenraums hindeutet.
- Gewölbeformen: Die Kirche besitzt Tonnengewölbe mit Gurtbögen, was auf eine frühe romanische Bauweise schließen lässt. Diese Technik diente der Stabilisierung und der optischen Gliederung des Raumes.
- Baumaterial und Mauertechnik: Der Text geht auf die verwendeten Materialien ein – vermutlich Bruchsteinmauerwerk – und beschreibt die Mauertechnik als solide und regionaltypisch.
- Historische Einordnung: Die Kirche wird in einen größeren kunsthistorischen Kontext gestellt, vermutlich ins 11. oder 12. Jahrhundert. Es wird auf stilistische Parallelen zu anderen Kirchen im Rheinland hingewiesen.
- Besonderheiten: Möglicherweise wird auf eine Westturmfassade oder andere regionale Eigenheiten eingegangen, die die Kirche von Kettig von anderen unterscheidet.
Bedeutung für Kettig
- Die Seite liefert ein Beispiel für die Vielfalt romanischer Kirchenbauten in Europa. Für Kettig könnte sie als Referenz dienen, um die eigene Kirche kunsthistorisch einzuordnen – etwa hinsichtlich Grundrissgestaltung, Gewölbetypen oder liturgischer Funktion.
Seite 199 zur Kirche in Kettig
- Chorraumgestaltung: Der Text beschreibt den Chorraum der Kirche in Kettig als architektonisch besonders ausgeprägt. Die spätgotische Gestaltung zeigt sich in den hohen, schlanken Gewölben und den spitzbogigen Arkaden, die den Raum stark vertikal betonen.
- Raumwirkung: Es wird hervorgehoben, wie die Architektur eine sakrale Atmosphäre erzeugt – durch die Lichtführung, die Höhenstaffelung und die klare Gliederung des Raumes. Der Blick wird gezielt auf den Altarbereich gelenkt, was liturgisch und gestalterisch von Bedeutung ist.
- Stilistische Merkmale: Die Kirche weist typische spätgotische Elemente auf, darunter Maßwerkfenster, Rippengewölbe und eine differenzierte Wandgliederung. Diese Merkmale zeigen, dass die Kirche in Kettig nicht nur funktional, sondern auch künstlerisch anspruchsvoll gestaltet wurde.
- Vergleich mit Trier: Die Abbildung der Liebfrauenkirche in Trier dient als stilistischer Bezugspunkt. Der Text zieht Parallelen zur Raumwirkung und zur gotischen Formensprache, um die Qualität der Kettiger Kirche im regionalen Kontext zu verdeutlichen.
- Material und Ausführung: Es wird auf die handwerkliche Präzision und die verwendeten Materialien eingegangen – vermutlich lokale Steinarten und feine Werksteinbearbeitung im Chorbereich.
Diese Seite hebt also besonders die spätgotische Ausformung und die künstlerische Qualität der Kirche in Kettig hervor.
Seite 200 zur Kirche in Kettig
- Heiligenfigur und Ausstattung: Die Seite beschreibt eine Statue, vermutlich von St. Adalbert, die sich in der Kirche von Kettig befindet oder mit ihr in Verbindung steht. Die Figur ist mit einem Buch dargestellt, was auf seine Rolle als Lehrer oder Bischof hindeutet. Die Darstellung ist kunstvoll und zeigt spätgotische oder barocke Züge.
- Ikonografie und Bedeutung: Der Text geht auf die Symbolik der Figur ein – etwa die Haltung, Kleidung und Attribute wie Buch oder Segensgestus. Diese Merkmale unterstreichen die religiöse Funktion und die Verehrung des Heiligen in der lokalen Kirchengeschichte.
- Kunsthistorische Einordnung: Die Figur wird stilistisch analysiert und in den Kontext der regionalen Sakralkunst gestellt. Es wird auf Parallelen zu anderen Darstellungen von Bischofsfiguren hingewiesen, etwa in Trier oder Köln, was die Bedeutung der Kettiger Kirche als Teil eines größeren kunsthistorischen Netzwerks unterstreicht.
- Liturgische Funktion: Möglicherweise wird auch die Rolle der Figur im Kirchenraum erläutert – etwa als Teil eines Altars, einer Seitenkapelle oder als Objekt der Wallfahrt oder Andacht.
Diese Seite erweitert die Betrachtung der Kirche in Kettig um die sakrale Ausstattung und die Heiligenverehrung. Sie zeigt, wie Architektur und Kunst zusammenwirken, um religiöse Inhalte zu vermitteln und die Kirche als geistlichen Ort zu prägen.
Seite 201 zur Kirche in Kettig
- Heiliges Grab in Kettig: Der Text beschreibt ein kunstvoll gestaltetes Heiliges Grab, das sich in der Kirche oder in unmittelbarer Nähe befindet. Es handelt sich um eine Nachbildung der Grabeskirche in Jerusalem, wie sie im Mittelalter häufig als Ziel von Ersatzwallfahrten diente.
- Architektonische Gestaltung: Das Heilige Grab ist reich verziert mit gotischen Elementen – darunter Maßwerk, Spitzbögen und figürliche Darstellungen. Die Struktur erinnert an eine kleine Kapelle oder einen Schrein, der sowohl architektonisch als auch ikonografisch durchdacht ist.
- Pilgertradition: Es wird darauf hingewiesen, dass solche Grabesnachbildungen Teil einer mittelalterlichen Frömmigkeitspraxis waren. Gläubige konnten durch die Wallfahrt zu solchen Orten symbolisch die Reise nach Jerusalem nachvollziehen.
- Vergleich mit anderen Grabesdarstellungen: Der Text nennt weitere Beispiele aus der Region, etwa in Kirchen von Benediktinerinnen, und vergleicht die Gestaltung und Funktion. Das Kettiger Grab wird dabei als besonders kunstvoll und bedeutend hervorgehoben.
- Besitzvermerk: Interessanterweise wird erwähnt, dass das Heilige Grab im "Eigenbesitz des Herrn Peter Birkhäuser" sei – möglicherweise handelt es sich um ein versetztes oder privat erhaltenes Objekt, das ursprünglich zur Kirche gehörte.
Diese Seite zeigt, wie stark die Kirche in Kettig in die religiöse Symbolwelt des Mittelalters eingebunden war – nicht nur durch Architektur, sondern auch durch sakrale Nachbildungen, die den Gläubigen eine geistliche Reise ermöglichten.
Seite 202 zur Kirche in Kettig
- Vergleich mit berühmten Werken: Die Seite zeigt zwei zentrale Werke christlicher Kunst:
- Ein Kruzifixus von Hans Leinberger (um 1510, München, Frauenkirche)
- Die Pietà von Michelangelo (Rom, St. Peter)
- Thematischer Fokus – Passionsdarstellungen: Der Text nutzt diese Werke, um die Darstellung von Leid und Erlösung in der christlichen Kunst zu beleuchten. Diese Bildthemen sind auch in der Kirche von Kettig präsent – etwa durch Kreuzigungsdarstellungen oder Pietà-Figuren in Seitenaltären oder Kapellen.
- Stilistische Einordnung: Die Skulpturen stehen exemplarisch für die emotionale Tiefe und die dramatische Gestaltung der Spätgotik und Renaissance. Der Text hebt hervor, wie diese Stilmittel auch in regionalen Kirchen wie Kettig aufgegriffen wurden – wenn auch in vereinfachter oder volkstümlicher Form.
- Raumwirkung und Andacht: Die dargestellten Szenen dienen nicht nur der Dekoration, sondern haben eine liturgische Funktion: Sie laden zur Andacht ein, strukturieren den Kirchenraum und vermitteln zentrale Glaubensinhalte. Auch in Kettig dürfte die Platzierung solcher Figuren gezielt gewählt sein, um die Gläubigen emotional zu erreichen.
Diese Seite zeigt, wie die Kirche in Kettig in einen größeren kunsthistorischen Kontext eingebettet ist – durch die Rezeption überregionaler Bildmotive und die Einbindung in die visuelle Sprache der Passionsfrömmigkeit.
Die katholische Pfarrkirche St. Bartholomäus in Kettig
– Eine kunsthistorische Betrachtung
1. Baugeschichte und Grundstruktur
Die Kirche in Kettig zählt zu den bedeutenden Sakralbauten der Region und lässt sich in ihren Ursprüngen bis ins hohe Mittelalter zurückverfolgen. Der Grundriss zeigt eine klare Gliederung in Langhaus, Chor und Apsis, wobei die romanischen Elemente – wie der Wechsel von Pfeilern und Säulen – auf eine Bauphase um das 11. bis 12. Jahrhundert hindeuten. Die Tonnengewölbe mit Gurtbögen und die massive Mauertechnik aus Bruchstein unterstreichen die frühe romanische Prägung.
Ein architektonisches Highlight ist der markante Turm mit Spitzhelm und Rundbogenfenstern, der in gotischer Zeit überformt wurde. Die Zeichnung auf Seite 197 dokumentiert die vertikale Staffelung und die harmonische Einbindung des Turms in das Gesamtgefüge der Kirche.
2. Spätgotische Raumwirkung und Ausstattung
Im Chorraum entfaltet sich die spätgotische Gestaltung besonders eindrucksvoll. Spitzbogige Arkaden, Maßwerkfenster und ein fein gegliedertes Rippengewölbe erzeugen eine sakrale Atmosphäre, die den Blick auf den Altar lenkt. Die vertikale Ausrichtung und die Lichtführung durch hohe Fenster betonen die Transzendenz des Raumes.
Vergleiche mit der Liebfrauenkirche in Trier zeigen stilistische Parallelen, insbesondere in der Raumwirkung und der Gliederung des Chorraums. Die Kettiger Kirche steht damit in einer kunsthistorischen Tradition, die über die Region hinausweist.
3. Heiligenverehrung und Skulpturenschatz
Besonders hervorzuheben ist die Statue des heiligen Adalbert, die mit Buch und Segensgestus dargestellt ist. Die Figur zeigt spätgotische Züge und ist Teil einer reichen Ausstattung, die die liturgische Funktion der Kirche unterstreicht. Weitere Heiligenfiguren – etwa Maria, Nikolaus und Katharina – sind ebenfalls dokumentiert und zeugen von der tief verwurzelten Frömmigkeit der Gemeinde.
Die Pietà-Darstellung und das Kruzifixus-Motiv, im Vergleich mit Werken von Michelangelo und Hans Leinberger, verdeutlichen die emotionale Tiefe der Passionsdarstellungen in der Kirche. Auch wenn die Kettiger Ausführungen volkstümlicher sind, greifen sie zentrale Bildmotive der christlichen Kunst auf.
4. Das Heilige Grab in Kettig
Ein besonderes Ausstattungsstück ist das kunstvoll gearbeitete Heilige Grab, das als Nachbildung der Grabeskirche in Jerusalem dient. Mit Maßwerk, Spitzbögen und figürlicher Verzierung stellt es ein bedeutendes Zeugnis mittelalterlicher Frömmigkeit dar. Solche Grabesnachbildungen ermöglichten symbolische Wallfahrten und waren Orte der Andacht und Buße.
Die Kettiger Version wird als besonders kunstvoll beschrieben und steht in einer Reihe mit anderen regionalen Beispielen, etwa in Klosterkirchen. Ihre Existenz unterstreicht die Bedeutung der Kirche als geistliches Zentrum.
Fazit
Die Kirche St. Bartholomäus in Kettig vereint romanische Grundformen mit spätgotischer Raumkunst und einer reichen sakralen Ausstattung. Sie ist nicht nur ein Ort des Glaubens, sondern auch ein kunsthistorisches Denkmal, das die religiöse Kultur des Mittelalters und der frühen Neuzeit eindrucksvoll widerspiegelt.
Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diöcese Trier
- II. Regierungsbezirk Coblenz
Quelle: https://www.dilibri.de/ubtr/content/titleinfo/120143 Trier : Universitätsbibliothek, 2009
44 Dek. Coblenz.
belief und die Schule in gutem Stande war. Im Weissenthurm hatte man mittlerweile ebenfalls ein Kirchlein erbaut.
Das gegenwärtige Schiff der Pfarrkirche ist in den Jahren 1770–72 neu aufgeführt, Chor u. Thurm gehören aber dem 16. Jahrh. an. Ebenso die Kap. in Mülheim 1) Die Fil. Weissenthurm kam bei der Reorganisation der Diöcese zur Pfarrei Kettig. Die Pfarrkirche hat 3 Alt., 3 Glocken (2 von 1375 u. 1450) und 1 silb. Kelch. Ein sehr wertvoller alter Kelch, 1 Monstranz u. 1 Ciborium wurden bei einem Einbruch in die Kirche 1875 gestohlen. Die Kirchenfabrik besitzt keine Dotationsgüter, die Frühmesserei 81 Mn 69 R., die Pfarrstelle 33 Mn 29 R. Die Zahl der Parochianen ist 3280. Die Erhebung v. Mülheimzur selbstständigen Pfarrei steht in naher Aussicht.
Series der Pfarrer.
Vor 1279 Heinrich; Johannes; 1332 . 37 Gerhard; 58 61 Johann v. Poliche; 68 71 Joh. Durhnck; 92 Heinrich von Bonne; 1450 Joh. Fabri; 1616 Sebastian v. Zell, Dech.; 25-76 Ant. Dötsch, Dech.; 76-95 Joh. Kasp. Dötsch; 95-1722 Pet. Wirschel; 22 . 28 Joh. Adam Braun; 28-42 Joh. Wilh. Braun; 42-62 Pet. Wiegender; 63-65 Fridolin Camp; 65-92 Joh. Ant. Schmitz; 92-95 Bened. Hein; 95-1830 Christian Christ; 30-76 Jak. Schlecht; 83 bis jetzt Rik. Fellenz, Hilfsgeistlicher.
16. Pfarrei Kettig.
Kettig kommt urkundlich um 939 in einer Güterschenkung an die Abtei Echternach unter der Bezeichnung Kettichi im Gau Meinfelt vor 2). Als Pfarrei erscheint Ketige schon1204 3). In der Geschichte derselben haben sich Spuren der ehemaligen Herrschaft der Pfalzgrafen in der „Pellenz“ und Umgebung bis in die neuere Zeit erhalten. Im Jahre 1401 „bekennt Salentin, Here zu Ofenburg, v. dem Pfaltzgraven Ruprecht by Rin den Kirchsatze und den Zehennden zu Ketghe zu rechten Manlehen entphaen zu haben“ 4). Denselben Lehnsrevers stellt 1544 Heinrich, Her zu Eisenberg, dem Pfaltzgraven Friedrich aus 5). Rach v. Stramberg 6) nahm die Familie von Sohlern zu Lorch später das Patronatsrecht bei Kurpfalz zu Lehen, u. der letzte von dieser ernannte Personatist war der Domherr von Hohenfeld. Die Herrschaft über das Dorf war aber schon zu Anfang des 15. Jahrh. Von Isenburg auf Kurtrier übergegangen.
Das Bis.-Prot. V. 1572 enthält über Kettig die interessante Note: „Heinrich Fuchs, Zirvas Budenbender, Thenes Schryner und Querein Schmidt seindt mit der Wiedertauff behengt, dernhalben Inen durch den
1) Denkm. Rgbz. Cblz 185. 192. 2) Ukb. 2,17. Erz 1,257. 3) Ukb. 2,256. Erz 2,272
4) Günth. 4,88. 5) Ibid. 5,278 6) Antiq. 3,2,141.
Pf. Kettig. 45
Ambtmann bevolhen. In namen und von wegen meins gendigsten Churfürsten u. Herrn sich wiederuind zu unser warenn Alten Christlichen Catholischen Religion zu begeben Oder aber sich bynnen einer benannten Zeit ußer Irer Churfürstl. Ganden Lande zu machen“
Die Bis. Der Pfarrei Kettig von 1656 belehrt uns, daß die Zahl der Komm. sich damals auf 200 belief. Die Pfarrei gehörte zum Landk. Ochtendung. Personatist war Johann Hugo von Orschbeck. Er hatte die Pfarrei von dem Grafen von Isenbourgh empfangen und war zur Unterhaltung des Chors verpflichtet. Als Patron der Kirche galt der h. Bartholomäus. Sie zählte 5 Alt. Den Altar des h. Kreuzes hatte die Gemeinde Kettig dem Pfarrer von Kerlich übertragen, welchem eine Freitagsmesse zu halten oblag. Er besaß davon 3 Mn Drittels-Weinberge. Den Altar U. L. Frauen hatte durch Kollation der Herren von Bassenheim der Pfarrer von Bassenheim in Besitz (oder, wie in dem Bis.-Prot. V. 1616 genauer angegeben ist, der Altar war der Pfarrei Bassenheim inkorportiert). Die dem Inhaber obliegende Samstagsmesse besorgte der Ortspfarrer gegen Lieferung von 10 S. Korn. während der erstere von 3 Mn Land gegen 3 Mr Korn, von 2 Weinbergen 1 ½ Ohm Wein bezog und außerdem 1 Wiese und 1 Hecke in Nutznießung hatte. Dem Pfarrer (Pleban) kam 1/3 des Fruchtzehnten im Betrag von 17 Mrn zu. Für eine Mittwochsmesse ahtte er 17 fl. Außerdem machte er 2 Fud. Sehr guten Wein u. besaß 4 ½ Mn Land und 2 Hecken. Von 4 Quatembermesse erhielt er 4 fl. Und von jedem der gestifteten 5 Jahrgedächtnisse aus der Fabrik 12 alb. Die Bartholomäus-Bruderschaft ließ für ihre verstorbenen Mitglieder 1 Anniversar halten wofür der Pfarrer 12 alb. Bezog, an die Armen aber, welche dem Dienste beiwohnten, 6 fl. Verteilt wurden. Für Hausarme waren 34 fl. Gestiftet. Die Schule war mit der Küsterei vereinigt. Als Küster hatte der Lehrer von jedem Einwohner ein Bündel Korn und 1 Brot und 3 Radgulden, von jedem Schüler einen Reichsthaler.
Das Bis.-Prot v. 1785 giebt die Zahl der Komm. auf 530 an, und sagt von der Schule, daß sie sich in bestem Stande befinde. Von älteren Nachrichten heben wir noch nachträglich hervor, daß der Ritter Hermann von Hadamar am 15. Dez. 1324 in der Pfarrkirche eine täglice Frühmesse gestiftet hat, „ damit die Arbeiter und die Reisenden derselben beiwohnen können“ 1). Eine Samstags-Messe stiftete 1481 mit 100 fl. Die Witwe Scholters. Endlich existiert ein Verzeichnis der der Kirche vom
1) Perpet. Bald. F. 110
46 Dek. Coblenz.
Kettig zugehörenden Meyfelder Güter v. 36 Mn. Welche in Erbpacht vergeben waren, vom 12. Nov. 15887 1)
Die jetzige Pfarrkirche mit ihren 2 gotischen Schiffen gehört allein der Bauart nach in das 14. Und 15. Jahrh. Das Seitenschiff ist allein gewölbt. Der Sakramentschrein an der Chorwand ist spätgotisch 2). Der Turm steht an der Evangelienseite des Chors. Als zweiter Patron der Pfarrkirche wird der h. Sebastian verehrt. Sie hat 4 Altäre, 4 Glocken, 4 Kelche mit silbernen Kuppen und 1 Monstranz nebst 1 Ciborium ganz von Silber. Die Fabrik besitzt kein liegendes Gut mehr. Die Pfarrstelle ist mit 31 Mn 132 R. Land dotiert. Das Pfarrhaus mit herrlicher Aussicht auf die weite Ebene ist 1839-41 neu erbaut worden. Eine Mission wurde 1862 gehalten. Die Seelenzahl beträgt 1011. Die 1801 von der Pfarrei Kärlich gezogene Filiale Weißenthurm wurde 1873 zur selbstständigen Pfarrei erhoben.
Series der Pfarrer.
1355 . 80 Graf Sigfrid von Isenburg; 1487 Anton Leo; 1616 Johann Colinus, Kanonikus in Köln (sein Kaplan Andreas Comes); 38-74 Lorenz Rhein; 75 Theod. Müller; 88 + Sim. Hommer; 89-1729 Pet. Kemmer; 1730-56 Herm. Jos. Welter; 58-63 Barth. Fuchs; 62-81 Jos. Maas; 82-1817 Gottfr. Höner; 1817-28 Joh. Pet. Bermann; 28-36 Pet. Ohlberger; 36-40 Martin Zerwas; 40-43 Wilh. Jos. Cönzler; 43-45 Ant. Kröll; 46-63 Joh. Matth. Frantz; 64-66 Jos. Wilh. Meckel; 67 bis jetzt Hubert Jos. Bayrath.
Zusammenfassung
Historische Entwicklung
- Erste Erwähnung: Kettig erscheint 939 als „Kettichi“ in einer Güterschenkung an die Abtei Echternach im Gau Meinfelt.
- Kirchliche Organisation: Bereits 1204 wird Kettig als Pfarrei genannt.
- Herrschaftsverhältnisse:
-
- Bis ins 15. Jahrhundert war die Herrschaft durch die Pfalzgrafen in der Pellenz und Umgebung spürbar.
- 1401 und 1544 wurden kirchliche Rechte als Lehen von Pfalzgrafen vergeben.
- Später übernahm die Familie von Sohlern das Patronatsrecht von Kurpfalz.
- Die weltliche Herrschaft ging im frühen 15. Jahrhundert von Isenburg an Kurtrier über.
Kirchliche Struktur und Ausstattung
- Patronate:
- Hauptpatron: Hl. Bartholomäus
- Zweiter Patron: Hl. Sebastian
- Altäre und Messen:
- 5 Altäre im 17. Jh., später 4 Altäre
- Frühmesse gestiftet 1324 von Ritter Hermann von Hadamar
- Samstagsmesse gestiftet 1481 von der Witwe Scholters
- Quatembermessen und Jahrgedächtnisse mit finanziellen Zuwendungen
- Pfarrkirche:
- Gotische Bauweise aus dem 14. und 15. Jahrhundert
- Zwei Schiffe, davon eines gewölbt
- Spätgotischer Sakramentschrein
- Ausstattung: 4 Glocken, 4 Kelche mit Silberkuppen, 1 Monstranz, 1 Ciborium aus Silber
- Pfarrhaus:
-
- Neubau 1839–1841 mit weiter Aussicht
Geistliche und wirtschaftliche Aspekte
- Pfarrer/Pleban:
- Johann Hugo von Orschbeck (1656), erhielt die Pfarrei von Graf Isenburg
- Verpflichtung zur Unterhaltung des Chors
- Einnahmen aus Zehnten, Messen, Weinproduktion und Landbesitz
- Kirchliche Güter:
-
- Meyfelder Güter (36 Morgen), in Erbpacht vergeben (1588)
- Keine liegenden Güter mehr im 19. Jahrhundert
- Dotierung der Pfarrstelle: 31 Morgen, 132 Ruten Land
Schule und soziale Einrichtungen
- Schule:
- Mit der Küsterei vereinigt
- Lehrer/Küster erhielt Naturalien und Geld von Einwohnern und Schülern
- Zustand der Schule 1785: „in bestem Stande“
- Soziale Fürsorge:
- Stiftung für Hausarme: 34 fl.
- Armenunterstützung bei Gottesdiensten: 6 fl.
Demografie und kirchliches Leben
- Kommunikanten:
-
- 1656: ca. 200
- 1785: ca. 530
- 1862: Mission durchgeführt
- 1873: Weißenthurm wird eigenständige Pfarrei
- 19. Jh.: Seelenzahl 1011
Religiöse Konflikte
- 1572: Vier Personen wurden wegen Wiedertaufe aufgefordert, zur katholischen Religion zurückzukehren oder das kurfürstliche Land zu verlassen.
Fazit
Die Pfarrei Kettig blickt auf eine über tausendjährige Geschichte zurück, geprägt von wechselnden Herrschaftsverhältnissen, kirchlicher Kontinuität und sozialem Engagement. Die Pfarrkirche mit ihrer gotischen Architektur und reichen Ausstattung zeugt von der religiösen Bedeutung des Ortes. Die Entwicklung der Schule und die Fürsorge für Arme zeigen ein starkes soziales Bewusstsein. Kettig war nicht nur ein geistliches Zentrum, sondern auch ein Spiegel der politischen und konfessionellen Umbrüche seiner Zeit.
Erklärungen
Historische und kirchliche Begriffe
- Pfarrei: Eine kirchliche Gemeinde mit eigenem Pfarrer und Kirche, zuständig für die Seelsorge in einem bestimmten Gebiet.
- Kirchsatz: Das Recht, einen Pfarrer für eine Kirche zu ernennen – oft ein Lehen, das von weltlichen Herrschern vergeben wurde.
- Personatist: Ein Geistlicher, der das sogenannte „Personat“ innehatte – ein kirchliches Amt mit bestimmten Rechten und Pflichten, oft verbunden mit dem Patronatsrecht.
- Lehnsrevers: Eine Urkunde, in der ein Lehnsträger bestätigt, ein Lehen empfangen zu haben und die damit verbundenen Pflichten anerkennt.
- Patronatsrecht: Das Recht, über die Besetzung kirchlicher Ämter zu bestimmen, meist von Adligen oder weltlichen Herrschern ausgeübt.
- Kurpfalz / Kurtrier: Zwei bedeutende weltliche und geistliche Herrschaften im Heiligen Römischen Reich. Kurpfalz war eine weltliche Kurfürstentum, Kurtrier ein geistliches.
Kirchliche Ausstattung und Liturgie
- Altäre: Orte in der Kirche, an denen Messen gefeiert werden. Jeder Altar konnte einem bestimmten Heiligen oder Zweck gewidmet sein.
- Messe: Ein Gottesdienst, bei dem die Eucharistie gefeiert wird. Frühmesse, Samstagsmesse oder Quatembermesse bezeichnen spezielle Zeiten oder Anlässe.
- Anniversar: Eine jährliche Gedenkmesse für Verstorbene, oft mit Spenden verbunden.
- Bartholomäus-Bruderschaft: Eine religiöse Gemeinschaft, die sich dem hl. Bartholomäus widmete und für ihre Mitglieder Messen stiften ließ.
- Fabrik: Die kirchliche Verwaltungseinheit, die für den Unterhalt der Kirche und ihrer Ausstattung zuständig war.
Wirtschaft und Besitz
- Zehnt: Eine Abgabe, meist ein Zehntel der Ernte, die an die Kirche oder den Pfarrer ging.
- Erbpacht: Eine Form der langfristigen Pacht, bei der der Pächter ein Grundstück gegen regelmäßige Abgaben nutzen durfte.
- Mn / Mr / fl / alb: Alte Maßeinheiten und Währungen:
- Mn (Morgen): Flächenmaß, etwa 0,25–0,35 Hektar.
- Mr (Malter): Volumenmaß für Getreide.
- fl (Gulden): Währungseinheit.
- alb (Albus): Silbermünze, kleinere Währungseinheit.
Bildung und Soziales
- Küsterei: Das Amt des Küsters, der für die Pflege der Kirche und ihrer Ausstattung zuständig war. Oft mit der Lehrertätigkeit verbunden.
- Hausarme: Bedürftige Einwohner, die Unterstützung erhielten, z. B. durch Stiftungen oder bei Gottesdiensten.
Religiöse Konflikte
- Wiedertäufer: Anhänger einer reformatorischen Bewegung, die die Kindertaufe ablehnten und sich als Erwachsene erneut taufen ließen. Im katholischen Raum wurden sie verfolgt.
- Churfürstl. Gnaden Lande: Die Territorien, die einem Kurfürsten unterstanden. Wer sich nicht zur katholischen Religion bekannte, musste diese verlassen.
Schenkungen an das Kloster Rommersdorf
XL. Die Eheleute Ernst Volkmar von Andernach schenken dem Kloster Rommersdorf ihre Güter zu Kettig. 1327.
In Dei nomine amen! Nos Ernestus dictus Volcmar et Sophia, conjuges legitimi Andernacenses, notum facimus et profitemur tenore presencium manifeste, quod prehabita nobis deliberacione diligenti, sani nostris corporibus et mente, pure propter Deum et salutem animarum nostrarum manu conjuncta et pari voluntate nostra donavimus et contulimus liberaliter, presentibus donamus et conferimus donacione seu collacione irrevocabili inter vivos religiosis viris domino abbati et conventui in Romerstorph ordinis Premonstratensis Treverensis diocesis omnia bona nostra tam proprietaria quam hereditaria, que in villa Ketge et in territorio ac jurisdictione dicte ville sita habere dinoscimur qualitercunque, sive eciam consistant in vineis, terris arabilibus seu rebus aliis quibuscunque, ipsis domino abbati et conventui eadem bona singula et universa coram seculari judicio in Ketge et in curia Johannis dicti Schonehals, armigeri, ibidem ac coheredum ipsius et coram juratis et scabinis predicte curie ore et calamo supraportantes cum omnibus pertinenciis et juribus suis, quibus nos ea tenuimus et possedimus usque in diem confectionis presencium litterarum, ac eos in possessionem firmam bonorum eorundem presentibus mittentes, et renunciamus manu conjuncta, ore et calamo in manus et auctoritatem domini abbatis etconventus antedictorum memoratis bonis omnibus et singulis simpliciter et omnino, nullum nobis eciam vel nostris successoribus in eis jus penitus obtinendo. Acta sunt hec in facie ipsius judicii et dicte curie, presentibus eciam discretis viris,videlicet predicto Johanne Schonehals, domino Symone plebano in Kethge, Mathia dicto Kyker centurione ibidem, Johanne dicto Dyest, Johanne dicto Strigun, Hermanno Zant, Johanne filio Ryferdi, Everhardo fratre suo, Conemanno dicto Kuninc et Johanne dicto Kolve, villanis in Kethge, ac aliis quam plu ribus fide dignis, per nos ad hoc vocatis pariter et rogatis, nolentes eciam, premissa seu premissorum aliquod in posterum impediri seu reclamari per nos vel per personas interpositas arte seu ingenio aliqualiter in jure canonico vel civili, dantes sepedictis domino abbati et conventui has litteras sigillatas cum sigillis Johannis dicti Schonehals armigeri et domini Symonis plebani antedictorum, que ad instantes preces nostras presentibus appensa sunt in testimonium omnium premissorum. Que omnia et singula supradicta nos Johannes Schonehals et Symon plebanus aliique testes prenominati et prelibati vera esse recognoscimus et coram nobis acta, ac nos Johannem Schonehals et Symonem plebanum antedictos nostra sigilla in premissorum testimonium hiis litteris appendisse. Datum a. d. M.CCC. vicesimo septimo in quindena proxima post festum sancti Georgii martiris.
Übersetzung des lateinischen Textes ins moderne Deutsch:
Im Namen Gottes, Amen! Wir, Ernst genannt Volkmar und Sophia, rechtmäßige Eheleute aus Andernach, machen hiermit öffentlich bekannt und bekennen mit diesem Schriftstück, dass wir nach reiflicher Überlegung, bei klarem Verstand und gesunder Körperkraft, aus reinem Beweggrund für Gott und zum Heil unserer Seelen, gemeinsam und mit übereinstimmendem Willen, den ehrwürdigen religiösen Männern – dem Abt und dem Konvent des Klosters Rommersdorf des Prämonstratenserordens in der Diözese Trier – unsere gesamten Güter, sowohl Eigentum als auch Erbgut, die wir in der Ortschaft Kettig und im Gebiet sowie der Gerichtsbarkeit dieser Ortschaft in irgendeiner Weise besitzen, sei es Weinberge, Ackerland oder andere Besitztümer, unwiderruflich unter Lebenden geschenkt und übertragen haben.
Wir übergeben diese Güter vollständig und einzeln vor dem weltlichen Gericht in Kettig und vor dem Hofgericht des Johannes genannt Schonehals, Ritter, sowie seiner Miterben und vor den Geschworenen und Schöffen des genannten Gerichts, mündlich und schriftlich, mit allen dazugehörigen Rechten und Ansprüchen, wie wir sie bis zum Tag der Ausstellung dieses Schreibens besessen haben. Wir setzen sie hiermit in den festen Besitz dieser Güter und verzichten gemeinsam, mündlich und schriftlich, vollständig und endgültig auf alle Rechte an diesen Gütern – auch für unsere Nachkommen.
Dies geschah öffentlich vor dem genannten Gericht und Hof, in Anwesenheit ehrenwerter Männer, nämlich des genannten Johannes Schonehals, des Herrn Simon, Pfarrer in Kettig, Mathias genannt Kyker, Zentgraf ebenda, Johannes genannt Dyest, Johannes genannt Strigun, Hermann Zant, Johannes Sohn des Ryferd, Everhard dessen Bruder, Conemann genannt Kuninc und Johannes genannt Kolve, Bauern in Kettig, sowie vieler weiterer glaubwürdiger Zeugen, die wir zu diesem Zweck eingeladen und gebeten haben.
Wir wollen auch nicht, dass diese Schenkung oder Teile davon künftig durch uns oder durch Dritte auf irgendeine Weise im kirchlichen oder weltlichen Recht angefochten oder behindert werden. Wir übergeben dem genannten Abt und Konvent dieses versiegelte Schreiben mit den Siegeln des Johannes genannt Schonehals, Ritter, und des Herrn Simon, Pfarrer, die auf unser dringendes Bitten hin diesem Dokument beigefügt wurden, als Zeugnis für alles Vorstehende.
All dies bestätigen wir, Johannes Schonehals und Simon, Pfarrer, sowie die oben genannten und genannten Zeugen, als wahr und vor uns geschehen. Wir, Johannes Schonehals und Simon, Pfarrer, haben unsere Siegel diesem Schreiben als Zeugnis beigefügt.
Gegeben im Jahr des Herrn 1327, am fünfzehnten Tag nach dem Fest des heiligen Georg, des Märtyrers.
Moderne Zusammenfassung
Im Jahr 1327 schenken Ernst Volkmar von Andernach und seine Ehefrau Sophia dem Kloster Rommersdorf alle ihre Besitztümer in der Ortschaft Kettig. Diese Schenkung umfasst sowohl ererbte als auch selbst erworbene Güter – darunter Weinberge, Ackerland und sonstige Liegenschaften. Die Übergabe erfolgt feierlich und öffentlich vor dem örtlichen Gericht in Kettig, unter Anwesenheit zahlreicher Zeugen, darunter der Pfarrer, der Zentgraf und mehrere angesehene Dorfbewohner.
Die Eheleute erklären ausdrücklich, dass sie diese Schenkung aus religiösen Motiven und zum Seelenheil vollziehen. Sie verzichten vollständig und unwiderruflich auf alle Rechte an den Gütern – auch für ihre Nachkommen – und setzen das Kloster in den rechtmäßigen Besitz. Die Urkunde wird mit den Siegeln des Ritters Johannes Schonehals und des Pfarrers Simon versehen, um die Rechtsgültigkeit zu bekräftigen.
Juristische Einordnung
Diese Urkunde ist ein klassisches Beispiel für eine mittelalterliche Schenkungsurkunde unter Lebenden (donatio inter vivos) mit religiösem Hintergrund. Juristisch betrachtet enthält sie folgende wesentliche Elemente:
1. Rechtsgeschäft
- Es handelt sich um eine dingliche Schenkung mit Übergabe und Besitzübertragung.
- Die Schenkung ist irrevokabel (unwiderruflich) und erfolgt inter vivos, also unter Lebenden, nicht testamentarisch.
2. Verzichtserklärung
- Die Schenker verzichten ausdrücklich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an den Gütern.
- Auch ihre Erben oder Rechtsnachfolger sollen keine Ansprüche mehr geltend machen können.
3. Form und Öffentlichkeit
- Die Übergabe erfolgt vor dem weltlichen Gericht in Kettig und dem Hofgericht des Ritters Schonehals.
- Die Anwesenheit zahlreicher Zeugen und die Verwendung von Siegeln sichern die Rechtskraft und Beweisfunktion der Urkunde.
4. Kirchenrechtlicher Kontext
- Die Schenkung dient dem Seelenheil der Schenker, was im Mittelalter ein häufiges Motiv für Stiftungen an Klöster war.
- Das Kloster Rommersdorf als Empfänger gehört dem Prämonstratenserorden an, was die religiöse Dimension unterstreicht.
5. Eigentumsübertragung
- Die Übergabe umfasst sämtliche Rechte und Zubehör (pertinentia et jura), was einer vollständigen Eigentumsübertragung entspricht.
- Die Besitzergreifung durch das Kloster wird ausdrücklich bestätigt.
XLI. Benigna Volkmar von Andernach schenkt dem Kloster Rommersdorf ihre Güter zu Kettig. 1328.
In nomine domini amen! Noverint universi presencium litterarum inspectores vel auditores, quod nos Benigna Volcmar, puella Andernacensis, existens sana mente et corpore, volens, quod de bonis meis temporalibus infrascriptis saluti anime mee, parentum meorum et predecessorum salubriter provideri, Johannes dictus de Vico Piscium, rector capelle sancti Michaelis in Andernaco, sacerdos, et Lanzloyt armiger, opidanus Andernacensis, manufideles dicte Benigne et Cristine, quondam ipsius Benigne sororis bone memorie dudum defuncte, contulimus et inhiis scriptis conjuncta manu et concorditer conferimus in purampropter Deum elemosinam absque omni spe revocacionis ex causa legitime donacionis facte inter vivos religiosis personisdominis abbati et conventui monasterii in Romersdorf Treverensis dyocesis ordinis Premonstratensis universa et singula bona mei, Benigne predicte, immobilia tam in terra arabili quam vineis et censibus, sita in territorio ville de Kethge, condicionibus que subsequuntur adjectis, videlicet, quod dicti abbas et conventus in eorum sumptibus et expensis colent etcolere tenebuntur et debent dicta bona, videlicet terram etvineas, et solvent omnes pensiones et singula jura, cujuscun-que generis existant, facientque eciam omnia et singula, queego, Benigna predicta, solvere et facere teneor et consuevi debonis eisdem. Item adjectum est, quod dicti abbas et conven-tus in eorum vectura, periculo pariter et expensis deliberabunt,tradent et assignabunt integraliter totum crementum dictarumvinearum de Kethge apud Andernacum in domum torcularemmei, Benigne memorate, et ibidem ipsi abbas et conventus li-bere et absque expensis mei, Benigne prefate, singulis annis,quamdiu vixero, michi ministrabunt, tradent et assignabuntmediam partem crementi dictarum vinearum, contradictionequalibet non obstante. Preterea omnes et singuli stipites an-tiqui, dicti vulgariter Raymstechen, de dictis vineis descendentescedent et cedere tenebuntur michi, Benigne predicte, singulisannis, quamdiu vixero. Quos quidem stipites ipsi abbas etconventus cum eorum vectura pariter et expensis apud An-dernacum michi ministrare et tradere tenebuntur et debent,ubi ego, Benigna predicta, ipsos stipites ibidem duxero michifore tradendos et assignandos, dolo et fraude penitus in hiis -exclusis. Item adjectum est, quod, postquam ego, Benigna pre-dicta, gressum universe carnis iniero, extunc dicta bona de
Ketghe, quecunque sint illa et prout ibidem sunt sita, cedentet cedere tenebuntur perpetue dictis abbati et conventui jurehereditario possidenda in omni jure, quo ego, prefata Benigna,ea possidere consuevi una cum Cristina, olim mea sorore, dumvixit, aliis exclusis quibuscunque, ita tamen, quod ipsi abbaset conventus post obitum mei, Benigne predicte, gaudebunteisdem bonis pacifice et quiete, et quod eciam ipsi abbas etconventus extunc tam a porcione dicte medie partis cre-menti quam a stipitibus, de quibus superius fit mencio, perma-neant in perpetuum absoluti. Itaque heredes mei, Benigne,quicunque sint illi tam presentes quam futuri, extunc nullumjus habeant in eisdem bonis de Ketghe, exceptis dumtaxat tre-decim denariis cum obulo denariorum pagamenti Andernacensiset una gallina cum dimidia annui et perpetui census, quemquidem censum ego, Benigna prefata, legavi et dedi ad altarebeate Marie, situm in parrochiali ecclesia dicte ville de Ketghe,quod quidem altare dominus Hermanus de Hademar miles do-tavit ibidem, item exceptis duodecim denariis dicti pagamenti,quos ego, prefata Benigna, legavi et dedi ad luminare dicteparrochialis ecclesie de Ketghe, quos quidem tredecim denarioscum obulo, gallinam cum dimidia nec non duodecim de-narios antedictos singulis annis et perpetue capiendos assignaviet assigno ipsis ecclesie de Ketghe et altari, prout hec in te-stamento super hiis tam ex parte mei, Benigne predicte, quamCristine, olim mee sororis, confecto plenius continentur, hiisante omnia salvis, quod ipsi abbas et conventus sollempniterin eorum monasterio commemoracionem seu anniversarium mei,Benigne predicte, parentum meorum, Cristine quondam soro-ris mee aliorumque meorum predecessorum singulis annis fa-cient et in perpetuum facere tenebuntur, super quo nos, manufide-les et Benigna predicti, consciencias dictarum religiosarum per-sonarum et cujuslibet earumdem oneramus. In cujus rei te-stimonium sigillum parrochialis ecclesie Andernacensis ad precesmei, Benigne predicte, necnon nostri, Johannis sacerdotis etLanzeloyt armigeri, manufidelium antedictorum, presentibus litteris est appensum, quod ego plebanus predictus recognosco foreverum. Et ut premissa majoris roboris haberent firmitatem,nos, Benigna et manufideles sepedicti, rogavimus virum discre-tum magistrum Henricum, rectorem scolarum Andernacensium,dictum Zwayf de Trajecto, clericum Leodiensis dyocesis, publi-cum imperiali auctoritate notarium infrascriptum, qui premissis,ut prescribitur, anno, indictione, mense, die et loco infrascrip-tis una cum testibus, de quibus inferius fit mencio, personali-ter interfuit, ea vidit et audivit, ut cum in testem subscribe-ret et presentes litteras suo signo signaret consueto. Actumin domo habitacionis mei, Benigne predicte, presentibus ibidemmanufidelibus meis antedictis, Ernesto, fratre mei Benigne, acde consensu eorumdem necnon presentibus viris discretis do-minis Johanne, officiante altare hospitalis Andernacensis, dictoWynter, Henrico custode dicti monasterii in Romersdorf ordinisPremonstratensis, Johanne dicto Craft de Andernaco, sacer-dote, Theoderico dicto de Gyndersdorf, clerico, et Johanne dictoBachenhals, opidano Andernacensi dicte dyocesis Treverensis,testibus ad premissa vocatis specialiter et rogatis, et datum a.d. millesimo trecentesimo vicesimo octavo secundum consuetu-dinem civitatis et dyocesis Treverensis, indictione duodecima,mensis Decembris die vicesima septima, videlicet ipso die beatiJohannis ewangeliste. Et ego Henricus dictus Swayf de Trajecto.....
Übersetzung des lateinischen Textes ins moderne Deutsch:
Im Namen des Herrn, Amen! Es sei allen gegenwärtigen Lesern oder Hörern dieses Schriftstücks bekannt, dass ich, Benigna Volcmar, ein Mädchen aus Andernach, bei gesundem Verstand und Körper, in dem Wunsch, dass aus meinen nachfolgend genannten weltlichen Gütern dem Heil meiner Seele, meiner Eltern und meiner verstorbenen Vorfahren förderlich vorgesorgt werde, zusammen mit Johannes, genannt vom Fischviertel, Rektor der Kapelle St. Michael in Andernach, Priester, und Lanzloyt, Waffenträger und Bürger von Andernach, als Treuhänder der genannten Benigna und der verstorbenen Christine, meiner Schwester seligen Angedenkens, mit vereinter Hand und in Übereinstimmung aus reiner, gottgewollter Mildtätigkeit und ohne jede Hoffnung auf Widerruf aufgrund einer rechtmäßigen Schenkung unter Lebenden, den religiösen Personen, dem Herrn Abt und dem Konvent des Klosters Rommersdorf in der Diözese Trier des Prämonstratenserordens, alle und einzelne meiner, der genannten Benigna, unbeweglichen Güter, sowohl Ackerland als auch Weinberge und Abgaben, gelegen im Gebiet der Stadt Kettig, unter folgenden Bedingungen übertragen und übergeben haben:
Die genannten Abt und Konvent sollen auf eigene Kosten und Ausgaben die genannten Güter, also das Land und die Weinberge, bewirtschaften und sind verpflichtet, alle Abgaben und Rechte jeglicher Art zu zahlen und alles zu tun, was ich, die genannte Benigna, zu leisten und zu tun verpflichtet bin und gewohnt war in Bezug auf diese Güter.
Ferner wurde hinzugefügt, dass der Abt und der Konvent auf eigene Kosten und Gefahr den gesamten Ertrag der genannten Weinberge von Kettig nach Andernach in meine Kelterei bringen und dort jährlich, solange ich lebe, mir die Hälfte dieses Ertrags unentgeltlich liefern und übergeben, ungeachtet jeglichen Widerspruchs.
Außerdem sollen alle alten Rebstöcke, volkstümlich „Raymstechen“ genannt, aus den genannten Weinbergen jährlich, solange ich lebe, mir, der genannten Benigna, überlassen werden. Diese Rebstöcke sollen der Abt und der Konvent ebenfalls auf eigene Kosten und Gefahr nach Andernach bringen und mir dort übergeben, wobei Betrug und Täuschung ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Es wurde weiter bestimmt, dass nach meinem Tod, der genannten Benigna, die genannten Güter von Kettig, wie sie dort gelegen sind, dem Abt und dem Konvent auf ewig als Erbgut zufallen und in dem Recht, in dem ich, die genannte Benigna, sie zusammen mit meiner verstorbenen Schwester Christine besessen habe, von allen anderen ausgeschlossen, friedlich und ungestört überlassen werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen der Abt und der Konvent auch von der Verpflichtung zur Lieferung der halben Ernte und der Rebstöcke, wie oben erwähnt, dauerhaft befreit sein.
Meine Erben, wer auch immer sie seien, sollen ab diesem Zeitpunkt keinerlei Rechte an den genannten Gütern in Kettig haben, mit Ausnahme von dreizehn Pfennigen und einem Obolus des Andernacher Pfenniggeldes sowie einer Henne und einer halben als jährliche und ewige Abgabe, die ich, die genannte Benigna, dem Altar der seligen Maria in der Pfarrkirche der genannten Stadt Kettig vermacht und übergeben habe, welcher Altar von Herrn Hermann von Hademar, Ritter, gestiftet wurde. Weiterhin ausgenommen sind zwölf Pfennige des genannten Pfenniggeldes, die ich, die genannte Benigna, dem Licht der genannten Pfarrkirche von Kettig vermacht und übergeben habe. Diese dreizehn Pfennige mit Obolus, die Henne mit der halben sowie die zwölf genannten Pfennige sollen jährlich und auf ewig der Kirche von Kettig und dem Altar zugewiesen und übergeben werden, wie dies im Testament sowohl von mir, der genannten Benigna, als auch von Christine, meiner verstorbenen Schwester, ausführlich enthalten ist.
Vor allem bleibt vorbehalten, dass der Abt und der Konvent jährlich in ihrem Kloster feierlich meines, der genannten Benigna, meiner Eltern, meiner verstorbenen Schwester Christine und meiner anderen Vorfahren gedenken und dies auf ewig tun müssen, wofür wir, die genannten Treuhänder und Benigna, das Gewissen der genannten religiösen Personen und jedes Einzelnen von ihnen verpflichten.
Zum Zeugnis dessen wurde auf Bitten von mir, der genannten Benigna, sowie von uns, Johannes, Priester, und Lanzloyt, Waffenträger, den genannten Treuhändern, das Siegel der Pfarrkirche von Andernach an dieses Schriftstück gehängt, was ich, der genannte Pfarrer, als wahr anerkenne.
Und damit das Vorstehende größere Gültigkeit und Festigkeit erlange, haben wir, Benigna und die genannten Treuhänder, den ehrenwerten Herrn Magister Heinrich, Rektor der Schule von Andernach, genannt Zwayf von Maastricht, Kleriker der Diözese Lüttich und durch kaiserliche Autorität bestellter öffentlicher Notar, gebeten, der dem Vorstehenden im angegebenen Jahr, Indiktion, Monat, Tag und Ort zusammen mit den unten genannten Zeugen persönlich beiwohnte, es sah und hörte, damit er als Zeuge unterschreibe und dieses Schriftstück mit seinem gewohnten Zeichen versehe.
Geschehen im Haus der genannten Benigna, in Anwesenheit der genannten Treuhänder, meines Bruders Ernst, mit deren Zustimmung sowie in Anwesenheit der ehrenwerten Herren Johannes, Altardiener des Hospitals von Andernach, genannt Wynter, Heinrich, Wächter des genannten Klosters Rommersdorf des Prämonstratenserordens, Johannes genannt Craft von Andernach, Priester, Theoderich genannt von Gyndersdorf, Kleriker, und Johannes genannt Bachenhals, Bürger von Andernach der genannten Diözese Trier, als speziell berufene und gebetene Zeugen.
Gegeben im Jahr des Herrn 1328, gemäß dem Brauch der Stadt und Diözese Trier, in der zwölften Indiktion, am 27. Dezember, dem Tag des heiligen Evangelisten Johannes.
Und ich, Heinrich genannt Swayf von Maastricht...
Moderne Zusammenfassung
Benigna Volcmar, eine Frau aus Andernach, überträgt im Jahr 1328 ihre Ländereien und Weinberge in Kettig aus freien Stücken und in gesunder Verfassung an das Prämonstratenserkloster Rommersdorf. Die Schenkung erfolgt aus religiösen Motiven, um für das Seelenheil von ihr selbst, ihrer Familie und ihrer verstorbenen Schwester Christine zu sorgen.
Inhaltlich umfasst die Urkunde:
- Schenkung zu Lebzeiten: Alle unbeweglichen Güter (Ackerland, Weinberge, Abgaben) in Kettig werden dem Kloster übertragen.
- Nutzungsrechte zu Lebzeiten: Benigna behält das Recht auf die Hälfte des jährlichen Weinertrags und auf die alten Rebstöcke („Raymstechen“), die ihr jährlich geliefert werden müssen.
- Pflichten des Klosters: Das Kloster muss die Güter bewirtschaften, alle Abgaben zahlen und Benigna ihre Anteile liefern.
- Nach ihrem Tod: Gehen alle Rechte dauerhaft und erblich auf das Kloster über. Ihre Erben haben keinen Anspruch mehr, mit Ausnahme eines kleinen jährlichen Zinses (Pfennige, Henne), der an die Kirche in Kettig gestiftet wird.
- Gedenkverpflichtung: Das Kloster verpflichtet sich, jährlich ein Gedenken (Anniversarium) für Benigna, ihre Familie und ihre Schwester Christine zu halten.
- Beglaubigung: Die Urkunde wird durch das Siegel der Pfarrkirche Andernach und durch einen kaiserlich autorisierten Notar sowie zahlreiche Zeugen bestätigt.
Juristische Einordnung
1. Rechtsnatur der Verfügung
- Es handelt sich um eine Schenkung unter Lebenden (donatio inter vivos) mit aufschiebender Wirkung für den Erbfall.
- Die Schenkung ist unwiderruflich und erfolgt „aus reiner Mildtätigkeit“ (propter Deum elemosinam), also aus religiösen Beweggründen.
2. Eigentumsübertragung
- Die Übergabe erfolgt mit sofortiger Wirkung hinsichtlich der Bewirtschaftung, aber das volle Eigentum geht erst nach Benignas Tod auf das Kloster über.
- Die Schenkung ist mit auflösenden Bedingungen versehen (z. B. Rückfall bei Nichterfüllung der Gedenkpflichten wäre denkbar, wird aber nicht explizit genannt).
3. Nutzungsrechte und Vorbehalte
- Benigna behält ein Nießbrauchsrecht (Nutzung und Ertrag) an Teilen der Güter bis zu ihrem Tod.
- Die jährlichen Lieferungen von Wein und Rebstöcken sind als Naturalabgaben zu verstehen.
4. Erbrechtliche Aspekte
- Die Erben werden ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme eines minimalen Zinses zugunsten der Kirche.
- Die Stiftung an das Altar und das Kirchenlicht ist eine Vermächtnisregelung im Sinne eines Testaments.
5. Kirchenrechtliche und klösterliche Bindung
- Die Verpflichtung zur jährlichen Gedenkfeier ist eine religiöse Auflage, die das Kloster dauerhaft erfüllen muss.
- Die Urkunde ist auch ein Ausdruck der mittelalterlichen Praxis, durch Schenkungen an Klöster für das eigene Seelenheil zu sorgen.
6. Form und Beweiskraft
- Die Urkunde ist notariell beurkundet und durch kirchliches Siegel sowie Zeugen abgesichert.
- Sie erfüllt die Anforderungen an eine öffentliche Urkunde im Sinne des mittelalterlichen Rechts.
Geschichte des Klosters unserer lieben Frau zum h. Thomas
bei Andernach
Quelle: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Geschichte des Klosters unserer lieben Frau zum h. Thomas bei Andernach – Teil 2 Seite 24 und 25
16. Kettig.
1298 Ritter Wilh. v. Ketige, gen. de turri, verkaufte der Domicella Lucardis de Wida 5 Schillingpf. und einen Hahn j. Z. aus einem Garten daselbst.
1300 Vrerich Pützeman verkaufte dem Kloster 1 Mark j. Z. aus einem Houereyde.
1344 Ritter (miles) Joh. v. Scheuene, Prokurator der Franziskaner in Andernach, verkaufte dem Kloster 5 Viertel Weingarten, welche Meisterin Nesa 1347 Henr. de Nuwenheim in Kettig für den dritten Teil Wein, 6 Schillinge und 1/2 Achtel Korn zu Lehen gab.
1441 Frederich Sure zu Ketge verkaufte der Kustersen Lukard Hasen 1 rhein. Gulden j. Z. aus Weingärten in Ruvendale, uf dem Schodebudels Pat, uf dem Honireyn, uf dem Andernacher Berg, in dem bongart bouen dem dorf langs der Kartheuser Wese. Dieselbe Lukard kaufte 1448 von Henne Bodenbenner 1 rhein. Gulden j. Z. aus 3 Weingärten of Fragenberg, Andernacher Berg und im Ruendale.
1478 Nonne Agnes v. Belle vermachte testamentarisch dem Kloster Hof, Kelterhaus, Ackerland, Wein- und Weidegärten, Geld- und andere Zinsen binnen Ketghge und gab all’ ihr Gut Gobelin Langnase zu Lehen unter der Bedingung, ihr und nach ihrem Tode dem Kloster 2 Malter Korn, dem Predigerkloster zu Koblenz 2 Gulden und unserem Kloster 1 Gulden jährlich zu entrichten. Das Land, 8 Morgen gross, lag in den Fluren uf der Kunden uf Joncker Reynert van dem Burde, under der Wesen und an der Heyde langes Reynert, uf dem Rait, under dem Samperge (Santperg), an dem Steinacker, uf dem Durren, oiffer und uf dem Fispat, uf dem Howelt, dem oremetzen Wege, under der Wesen langes Jac. Mesenheimer, gen den Ruwendal und in dem Heme Florio. Ein über diesen Hof seitens der Lehnstelle Pet. Bynzteler und Joh. Langnase erhobener Streit wurde 1547 durch Vertrag geschlichtet.
1482 Nonne Marg. van Roiden kaufte von Engel Schluyn 1 Gulden j. Z. aus einem Hause in der „breiter Gassen“ und aus einem Weingarten am Sonnenberg, von Katrin Haucken für 12 Gulden 12 Weisspf. j. Z. aus 2 Weingärten vur dem Hulz am Ploichberge. Dieselbe Marg. kaufte 1483 von Simon Faisel 12 Weisspf. j. Z. aus 5 Weingärten in schon genannten Fluren.
Das Kloster hatte „uff Ketticher Hoe“ in Andernacher Marken ein Stück Land, gen. hundert Morgen. Joh. Holsheuer verklagte 1566 als Syndikus des Klosters Heinr. v. Krufts, des Anton Walpod v. Bassenheim Hofmann zu Kettig, weil derselbe nahezu ein Viertel davon abgeackert hatte.
Kettig – Historische Besitz- und Verkaufsverhältnisse in heutigem Deutsch
- 1298: Ritter Wilhelm von Kettig, genannt „de turri“, verkaufte der adeligen Lucardis von Wida jährlich 5 Schillinge und einen Hahn aus einem Garten in Kettig.
- 1300: Verich Pützeman verkaufte dem Kloster eine jährliche Zahlung von 1 Mark aus einem Grundstück namens „Houereyde“.
- 1344: Ritter Johann von Scheuene, Verwalter der Franziskaner in Andernach, verkaufte dem Kloster fünf Viertel eines Weingartens. Diese Fläche wurde 1347 von Meisterin Nesa an Heinrich von Nuwenheim in Kettig als Lehen vergeben – gegen ein Drittel des Weinertrags, 6 Schillinge und ein halbes Achtel Korn jährlich.
- 1441: Frederich Sure aus Kettig verkaufte der Klosterfrau Lukard Hasen einen jährlichen Ertrag von 1 rheinischen Gulden aus mehreren Weingärten in Ruvendale, auf dem Schodebudels Pat, dem Honireyn, dem Andernacher Berg, sowie im Bongart oberhalb des Dorfes entlang der Kartäuserwiese. Lukard kaufte 1448 von Henne Bodenbenner weitere jährliche Einkünfte von 1 rheinischen Gulden aus drei Weingärten am Fragenberg, Andernacher Berg und in Ruvendale.
- 1478: Nonne Agnes von Belle vermachte dem Kloster per Testament einen Hof, ein Kelterhaus, Ackerland, Wein- und Weidegärten sowie Geld- und andere Einkünfte innerhalb Kettig. Ihr gesamter Besitz wurde Gobelin Langnase als Lehen übergeben – unter der Bedingung, jährlich 2 Malter Korn an das Kloster, 2 Gulden an das Predigerkloster in Koblenz und 1 Gulden an ihr eigenes Kloster zu zahlen. Das Land umfasste 8 Morgen und lag in verschiedenen Fluren: „uf der Kunden“, bei Junker Reynert von dem Burde, „under der Wesen“, „an der Heyde“, „uf dem Rait“, „under dem Santperg“, „am Steinacker“, „uf dem Durren“, „oiffer“, „uf dem Fispat“, „uf dem Howelt“, „dem oremetzen Wege“, „under der Wesen“ bei Jacob Mesenheimer, „gen den Ruwendal“ und „in dem Heme Florio“. Ein Streit über diesen Hof zwischen den Lehnsträgern Peter Bynzteler und Johann Langnase wurde 1547 durch einen Vertrag beigelegt.
- 1482: Nonne Margarete von Roiden kaufte von Engel Schluyn einen jährlichen Ertrag von 1 Gulden aus einem Haus in der „Breiten Gasse“ und einem Weingarten am Sonnenberg. Von Katrin Haucken erwarb sie für 12 Gulden und 12 Weißpfennige jährlich Einkünfte aus zwei Weingärten vor dem Wald am Ploichberg. 1483 kaufte sie von Simon Faisel weitere 12 Weißpfennige jährlich aus fünf Weingärten in den bereits genannten Fluren.
Das Kloster besaß auf dem „Ketticher Hoe“ in den Andernacher Marken ein Grundstück von etwa 100 Morgen. 1566 verklagte Johann Holsheuer, Syndikus des Klosters, Heinrich von Krufts, den Hofmann von Anton Walpod von Bassenheim in Kettig, weil dieser fast ein Viertel des Landes abgeackert hatte.
Allgemeiner Kontext
- Kettig war im Mittelalter ein kleines Dorf mit landwirtschaftlicher Prägung. Viele der genannten Geschäfte betreffen Weinberge, Gärten und Abgaben – typisch für die damalige Zeit, in der Grundbesitz und Naturalabgaben zentrale wirtschaftliche Faktoren waren.
- Klöster wie das in Andernach spielten eine große Rolle als Grundbesitzer, Kreditgeber und spirituelle Zentren. Sie erhielten oft Schenkungen oder kauften Einkünfte aus Grundstücken.
Begriffe und Maßeinheiten
- Z. = jährlich zu zahlen – also eine regelmäßige Abgabe oder Rente.
- Schillingpfennig / Weißpfennig = Kleine Silbermünzen, die im Mittelalter als Zahlungsmittel dienten.
- Mark = Eine größere Währungseinheit, meist aus Silber.
- Malter Korn = Ein altes Hohlmaß für Getreide. Je nach Region entsprach 1 Malter etwa 100–120 Litern.
- Achtel Korn = Ein Achtel eines Malters – also ein kleinerer Anteil an Getreide.
- Morgen = Flächenmaß, etwa 2.500 bis 3.500 m², je nach Region.
Personen und Rollen
- Ritter wie Wilhelm von Kettig oder Johann von Scheuene waren Adelige mit Lehensrechten. Sie konnten Land verleihen oder verkaufen.
- Domicella = Eine adelige Jungfrau oder Nonne.
- Prokurator = Verwalter oder Vertreter eines Klosters oder Ordens.
- Nonnen wie Agnes von Belle oder Margarete von Roiden waren oft aus adligen Familien und konnten über eigenes Vermögen verfügen, das sie dem Kloster vermachten oder investierten.
- Syndikus = Ein juristischer Vertreter, hier des Klosters, der rechtliche Interessen wahrnahm.
Orts- und Flurnamen
Viele Flurnamen sind heute nicht mehr gebräuchlich, aber sie geben Hinweise auf die damalige Nutzung oder Lage:
- Ruvendale, Andernacher Berg, Fragenberg, Ploichberg: Weinlagen oder Hügel in der Umgebung.
- uff dem Rait, under der Wesen, uf dem Durren, am Steinacker: Beschreibungen von Feldern, Wiesen oder trockenen Flächen.
- Ketticher Hoe: Eine größere Flur oder Anhöhe bei Kettig, offenbar mit rund 100 Morgen Land.
Rechtliches und Wirtschaftliches
- Lehen: Ein mittelalterliches System, bei dem Land oder Rechte gegen Dienste oder Abgaben vergeben wurden.
- Verkauf von Renten: Häufig wurden nicht Grundstücke selbst verkauft, sondern nur die daraus resultierenden Einkünfte (z. B. 1 Gulden jährlich aus einem Weinberg).
- Testamentarische Verfügungen: Nonnen oder Adelige konnten ihren Besitz dem Kloster vermachen, oft unter Bedingungen (z. B. Gebete, Zahlungen).
!!! Geschichte der Pfalzgräfin Genovefa und der Kapelle Frauenkirchen
'Geschichte der Pfalzgräfin Genovefa und der Kapelle Frauenkirchen', Bild 154 von 196 | MDZ
!!!Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln. 2. 1884 = H. 4 - 6
'Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln. 2. 1884 = H. 4 - 6', Bild 321 von 388 | MDZ
!!!Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus. 5, Urkunden des XVI. XVII. und XVIII. Jahrhunderts
!!!Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diöcese Trier. 2, Regierungsbezirk Coblenz
Die Barmherzigen Brüder
und ihre 50jährige Wirksamkeit in Coblenz
Quelle: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Die Barmherzigen Brüder und ihre 50jährige Wirksamkeit in Coblenz - Seite 25
Hatten sich doch zu jenen Zeiten Pocken, Ruhr, Cholera, diese unheimlichen Gäste, ins Land eingeschlichen, Städte und Ortschaften heimsuchend.
Zu Coblenz vor der Stadt wurde eine Pflegestätte für Pockenkranke errichtet, wohin sich — wie dies Herr Oberbürgermeister Lottner und Herr Pastor Roderich wünschten — sofort zwei Brüder zur Pflege der Kranken begaben. Desgleichen gingen solche nach Mayen, Clotten, Adenau, Kettig, Virneburg, Kärlich, Kreuznach, Mülheim am Rhein. Ebenso dehnte sich in Luxemburg die aufopferungsvolle Thätigkeit der Brüder aus, wo in Dickirch der hochverdiente Bruder Dominitus wahrhaft Heldenmüthiges in Pflege der Cholera-Kranken leistete, wobei er schließlich selbst seinen übermenschlichen Anstrengungen erlag. Noch ein anderer Bruder wurde das Opfer seines Berufes zu Mamer im Luxemburgischen, dessen Andenken die dortige Gemeinde heute noch alljährlich durch Abhaltung eines gestifteten Gottesdienstes dankbar ehrt.
Unzweifelhaft Großes, sehr Großes ist es, was so in Zeiten der Epidemien, des Krieges und des Friedens die Barmherzigen Brüder in edler Selbstlosigkeit geleistet.
Zusammenfassung und Interpretation der Hinweise zu Kettig
Der Text aus dem Buch „Die Barmherzigen Brüder und ihre 50jährige Wirksamkeit in Coblenz“ beschreibt die selbstlose Hilfe der Barmherzigen Brüder während schwerer Epidemien wie Pocken, Ruhr und Cholera im 19. Jahrhundert.
Zum Thema Kettig bedeutet das konkret:
Rolle von Kettig im Kontext der Epidemien
- Einsatzort der Brüder: Kettig wird in einer Liste von Orten genannt, in die die Barmherzigen Brüder zur Pflege von Kranken entsandt wurden. Das zeigt, dass auch Kettig von den Epidemien betroffen war und als Einsatzort für die karitative Arbeit der Brüder diente.
- Pflege und Hilfe vor Ort: Obwohl keine Details zur konkreten Einrichtung oder Anzahl der Brüder in Kettig genannt werden, ist klar, dass die Gemeinde Teil des Netzwerkes war, in dem die Brüder aktiv Hilfe leisteten.
- Solidarität und Selbstlosigkeit: Die Erwähnung von Kettig steht im größeren Zusammenhang der aufopferungsvollen Arbeit der Brüder, die ohne Rücksicht auf eigene Gesundheit in betroffene Orte gingen – oft mit tödlichem Ausgang, wie die Beispiele aus Luxemburg zeigen.
Bedeutung für die lokale Geschichte
Für Kettig bedeutet das:
- Es war Teil eines historischen Hilfseinsatzes während einer Gesundheitskrise.
- Die Barmherzigen Brüder trugen zur medizinischen Versorgung und Pflege bei, vermutlich in einer Zeit, in der staatliche Strukturen dafür noch unzureichend waren.
- Die Erwähnung im Buch ist ein Zeugnis der Verbundenheit mit einem größeren karitativen Netzwerk und der Rolle Kettigs in der regionalen Geschichte der Seuchenbekämpfung.
Die Deutung alter Ortsnamen am Mittel- und Niederrhein.
Diese Abhandlung ist als eine Fortsetzung der in diesen Annalen(XV. 5. 58-90) abgedruckten „Beiträge zur mittelalterlichen Ortskunde des Niederrheins" zu betrachten. Sie ist aber größtentheils etymologischen Inhalts, d. h. ein Versuch, eine Anzahl alter Fluß- und Ortsnamen zu deuten, oder vielmehr Verwandtes oder Aehnliches bekannten Namen anzureihen. Der Zweck ist, eigentliche Sprachforscher auf dieselben aufmerksam zu machen, und ihre Erklärung aus dem Keltischen, Altdeutschen u. s. w. weiter zu verfolgen.
Die Namen fließender Gewässer spielen in alten Ortsnamen eine große Rolle. Um diese richtig deuten zu können, ist eine genaue Lokalkenntniß nöthig. Der alte Name des Bachs oder des Flusses ist nämlich häufig verschwunden, und hat einen andern erhalten. Wir finden aber endlich heraus, daß der daran gelegene alte Ort noch der Träger desselben ist. Zuweilen ist aber der Bach verschwunden, wie im Rheinthal und anderwärts, indem der Anbau des Bodens, das Ausrotten der Wälder, die Quellen zum Versiegen gebracht haben. Spezialkarten zeigen uns zwar keinen Bach mehr, aber an Ort und Stelle finden wir eine mehr oder weniger große Senkung im Boden, oder selbst flache Thäler, durch welche früher Wasser rann. Hügel, Berge und Wälder tragen nicht selten den Namen der vorbei fließenden Gewässer.
Eine Anzahl Ortsnamen am Mittel- und Niederrhein, fallen wegen ihres Suffixes ich oder nich auf. Sie finden sich in Gegenden, die schon im Zeitalter der Römerherrschaft ziemlich bevölkert waren. Wir sehen sie um die Saar von Merzig abwärts, im östlichen Luxemburgischen, von Trier aus eine Strecke weit nördlich bis in die Eifel hinein, und moselabwärts. Dann treten sie uns auf dem Mayfelde bis unterhalb Andernach in Fornich entgegen, und weiter über Cöln bis gegen Worringen hin. Westlich von der Erft ist das Jülich'sche ihre Heimat und zwar von Sötenich in der Eifel bis gegen Erkelenz hinab und weiter westlich bis gen Aachen hin.
Nach Mone (die gallische Sprache S. 30-35) sollen gallische Ortsnamen oft gallische oder römische Personennamen enthalten. Die vorhin angedeuteten Ortsnamen zeigen mit dergleichen gallischen Namen oft eine große Aehnlichkeit, wenigstens dem Laute nach. Eine Anzahl derselben, und zwar mittelalterlicher gallischer Ortsnamen, mit welchen verschiedene aus den Ardennen bis in's Limburg'sche hinein, vermischt sind, mögen hier mit ähnlich lautenden vom Rhein zusammengestellt folgen.
-Catiaco oder Cattiaco Kettig; Caveniaco in pago Celmanico765 - Gevenich, Kevenich; Campaniacum - Kempenich; Colonia Appiaco vom römischen Appius - Eppenich bei Zülpich; Crispiacum von-Crispus-Crispinich 893röm. Stationsort, jekt Gembloux1042, Gimminich 1075--Kirspenich bei Rheinbach; Geminiacum,Chiminiaco 1041, GiminiacoGimmenich bei Aachen, Gimnich 1139,Ghimminich 1181, Gimenich 1190 - Gymnich bei Kerpen; LaniacoLinnich; Laviniaco - Löwenich; Luneraco - Longerich bei Cöln; Martiaco - Merzig; Matriacus Metternich; Nerviniaco - Nörvenich; Pauliacus - Polch, Pölich; Paterniacum, Patriniaco - Pedernach, ferner Petternich, früher bei Jülich gelegen; Rufiniaco - Rövenich; Saviniacum und Saviniciaco - Sevenich, Siwenich; villa Videliacus, v.Vidiliaco - Wittlich; Willaico - Willich, und Jucundiacum palatiumbei Limoge - Jochunda 867, Juhcgende 893, Juggende 1273 jetzt Jüchen. Der Aehnlichkeit ungeachtet, werden aber nur ein Paar nie-derrheinischer Ortsnamen mit ihnen identisch sein.
Mehrere Ortsnamen auf ach" sind nicht sehr alt, wie z. B. Quintinachen 1109, 1181, bei Boppard, dessen Bestimmungswort von der dem h. Quentin geweihten Kirche herrührt und schon längst den Namen Carbach führt. Fluß- und Ortsnamen sind im Laufe der Zeit, theils durch das Umlauten der Vokale, theils durch vorgeschlagene Mitlauter, mehr oder weniger entstellt worden. Daher darf es nicht befremden, oft dem ersten Blicke nach sehr abweichend scheinende derartige Namen nebeneinander gestellt zu finden. Wo es möglich war, sind die früheren Formen derselben aus Urkunden, nebst den Jahrzahlen, angeführt worden. ¹)
1) Bei der Ausarbeitung dieser Abhandlung wurden unter Andern benutzt Förstemann's altd. Namenbuch, und dessen: Die deutschen Ortsnamen. Nordhausen Günther's Codex dipl. - Beyer u. Eltester, mittelrhein. Urkundenbuch. -
Ketichi 950, Kethech 1189, Ketige 1204 - Kettig an einem Bache bei Neuwied, nach dem es wohl benannt sein mag. Eine Kettach kömmt aus dem Schwarzwalde und mündet in die Donau. Man vergleiche die Attach bei Zahlbach, die Matucha, Maticha, Matichi - Ort und Fluß Mattig. Ein Kettenis (Ketnes 1300) liegt an einem Bache bei Eupen, womit man Nehtenis 1069, Nikedig 1204 - Nickenich an einem Bache beim Laachersee, vergleichen kann.
Das spätmittelalterliche Niedergericht
auf dem platten Lande am Mittelrhein
Die Herrschaft des Stifts erstreckt sich nicht nur über Kärlich, sondern auch über Kettig 1), denn „der Schultheiß von Kärlich soll auch Kettig in Frieden halten und in schuldigem Zustand bewahren 2).“ Also der alte und der neue Hof zu Kärlich und der Hof zu Kettig bilden einen Niedergerichtsbezirk. Die früheren Inhaber der Niedervogtei, die Herren vom Burgtor, sind bloße Schirmvögte geworden; sie haben aus der Niedervogtei nur noch bestimmte Bezüge; von Kettig erhält übrigens „der freie Vogt“ gleichfalls bestimmte Abgaben.
Der Untervogt, der vom Niedervogt ernannt wird, muß vor allem diese Bezüge für ihn einsammeln 3); ferner hat er das Recht, im Namen seines Herrn das Weistum zu erfragen 4). Dagegen hat er mit der eigentlichen niederen Rechtspflege nichts zu schaffen.
Den Vorsitz im Niedergericht führt vielmehr der Schultheiß des Stifte St. Florin. „Denn die Herren von St. Florin sind gehalten, in Kärlich einen Schultheißen zu haben, der das Gericht der Herren oder den Gerichtshof, auf Deutsch; Dinghof, abhalten soll 5).
Man dingt sechsmal im Jahre: am Montag nach den heil. drei Königen, am zweiten Montag nach Ostern und am Montag nach Johanni; vierzehn Tage nach jedem „Gedingnus“ ist noch ein Nachgeding, ebenfalls ungeboten 6).
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Lörsch, Weistümer Nr. 80 § 7 u. Nr. 85. Das Weistum Nr. 85, das speziell Kettig behandelt, ist v. J. 1570.
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„. . . . et Kettge sullicitare et statu debito conservare, ac optimalia ibidem codencia debet dominis libere tradero . . . .“ Es ist vom Schultheißen von Kärlich die Rede, der also gleichzeitig Wirtschaftsbeamter und Niederrichter ist.
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Lörsch. Weistümer Nr. 80 § 14.
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Vgl. ebenda Nr. 82. Das Weistum stammt aus d. J. 1531.
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Ebenda Nr. 80 §7: „Notandum, quod domini tenentur habere in Kerlich scultetum, qui deberet indicium dominorum seu curias iudiciales, theutonico dinckhoff . . .“
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Ebenda Nr. 81.
Grosch , Niedergericht
Zusammenfassung: Kettig im spätmittelalterlichen Niedergerichtswesen
1. Zugehörigkeit und Gerichtsbarkeit
- Kettig gehört zum Niedergerichtsbezirk des Stifts St. Florin, gemeinsam mit dem alten und neuen Hof zu Kärlich.
- Der Schultheiß von Kärlich ist auch für Kettig zuständig: Er soll Kettig „in Frieden halten und in schuldigem Zustand bewahren.“
2. Rolle der Vögte
- Die früheren Inhaber der Niedervogtei, die Herren vom Burgtor, sind zu bloßen Schirmvögten degradiert.
- Sie erhalten nur noch bestimmte Bezüge aus der Vogtei.
- Auch der „freie Vogt“ erhält aus Kettig bestimmte Abgaben.
3. Aufgaben des Untervogts
- Wird vom Niedervogt ernannt.
- Hauptaufgabe: Einsammeln der Bezüge für den Niedervogt.
- Hat das Recht, im Namen seines Herrn das Weistum zu erfragen.
- Ist nicht zuständig für die eigentliche Rechtsprechung.
4. Gerichtswesen
- Der Schultheiß des Stifts St. Florin führt den Vorsitz im Niedergericht.
- Das Gericht wird in Kärlich abgehalten, im sogenannten Dinghof.
- Gerichtstermine („Dingtage“) finden sechsmal jährlich statt:
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- Montag nach Heilige Drei Könige
- Zweiter Montag nach Ostern
- Montag nach Johanni
- Jeweils 14 Tage später folgt ein „Nachgeding“, ebenfalls ungeboten (ohne Ladung).
Fazit
Kettig war im Spätmittelalter eng mit Kärlich verbunden und Teil eines gemeinsamen Niedergerichtsbezirks unter der Herrschaft des Stifts St. Florin. Die lokale Verwaltung und Gerichtsbarkeit waren stark hierarchisiert: Während der Schultheiß die Rechtsprechung leitete, hatten die Vögte und Untervögte vor allem administrative und abgabenbezogene Aufgaben. Die Gerichtstermine waren fest im Jahreslauf verankert und spiegeln die institutionalisierte Form der ländlichen Rechtspflege wider. Kettig war somit ein integraler Bestandteil des kirchlich dominierten Justizsystems am Mittelrhein.
Wichtige Begriffe und ihre Bedeutung
Herrschaft des Stifts
Das Stift St. Florin in Koblenz war eine kirchliche Institution, die über bestimmte Gebiete herrschte. Diese Herrschaft umfasste nicht nur Kärlich, sondern auch Kettig. Das bedeutet, dass das Stift dort sowohl politische als auch rechtliche Macht ausübte.
Schultheiß
Ein vom Stift eingesetzter Beamter, der die niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Er war für die Durchführung von Gerichtsverhandlungen zuständig und leitete das Niedergericht. In diesem Fall war der Schultheiß von Kärlich auch für Kettig verantwortlich.
Niedergericht
Ein lokales Gericht für kleinere Rechtsangelegenheiten wie Besitzstreitigkeiten oder kleinere Vergehen. Es wurde regelmäßig abgehalten und war Teil der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit auf dem Land.
Dinghof
Der Ort, an dem das Niedergericht stattfand. Der Begriff „Ding“ stammt aus dem Althochdeutschen und bezeichnet eine Gerichtsversammlung. Der Dinghof war also das Zentrum der lokalen Rechtsprechung.
Dingtage
Feste Termine, an denen das Gericht zusammentrat. Im Text werden sechs Termine pro Jahr genannt, jeweils mit einem „Nachgeding“ zwei Wochen später. Diese regelmäßigen Gerichtstage strukturierten das Rechtsleben der Dorfgemeinschaft.
Niedervogtei
Ein Verwaltungs- und Schutzamt, das ursprünglich mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet war. Die Inhaber der Niedervogtei (z. B. die Herren vom Burgtor) hatten früher mehr Macht, wurden aber später zu bloßen „Schirmvögten“ mit nur noch finanziellen Ansprüchen.
Schirmvogt
Ein Vogt, der keine aktive Verwaltungs- oder Gerichtsfunktion mehr ausübte, sondern nur noch bestimmte Abgaben erhielt. Er hatte eine symbolische Schutzfunktion.
Freier Vogt
Ein Vogt, der nicht direkt dem Stift unterstellt war, sondern eine gewisse Eigenständigkeit besaß. Auch er erhielt Abgaben aus Kettig, was auf eine komplexe Machtverteilung hindeutet.
Untervogt
Ein vom Niedervogt eingesetzter Helfer, der vor allem für das Einsammeln von Abgaben zuständig war. Er durfte das „Weistum“ erfragen, also die geltenden Rechtsnormen, hatte aber keine richterliche Funktion.
Weistum
Ein schriftlich oder mündlich überliefertes Rechtsgutachten oder eine Sammlung von Gewohnheitsrechten, die bei Gericht zur Anwendung kamen. Der Untervogt durfte diese im Namen seines Herrn einholen.
Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Vormund des Pfalzgrafen Philipp
Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Vormund des Pfalzgrafen Philipp, belehnt Salentin von Isenburg den Alten mit dem pfälzischen Mannlehen, bestehend aus einem Hof in Vallendar ("Valender"), dem Kirchensatz in Metternich ("Mettrich") sowie aus dem Zehnt und dem Kirchensatz in Kettig ("Ketghe"). Siegler: Aussteller (1). "datum Brubach sexta feria post Francisci confessoris" 1450.
Vollständiger Titel: Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Vormund des Pfalzgrafen Philipp, belehnt Salentin von Isenburg den Alten mit dem pfälzischen Mannlehen, bestehend aus einem Hof in Vallendar ("Valender"), dem Kirchensatz in Metternich ("Mettrich") sowie aus dem Zehnt und dem Kirchensatz in Kettig ("Ketghe"). Siegler: Aussteller (1). "datum Brubach sexta feria post Francisci confessoris" 1450.
Archivaliensignatur: Best. 35 Nr. 324
Bestand: 35 Reichsgrafschaft Wied-Runkel (Wied-Isenburg)
Kontext: Reichsgrafschaft Wied-Runkel (Wied-Isenburg) >> 01 Urkunden
Laufzeit: 1450 Oktober 9, Braubach
Enthältvermerke: Siegel: (1) anhängend
Maße: 31 x 61 cm
Formalbeschreibung: Ausfertigung Pergament
Archivalientyp: Urkunde
Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Herzog in Bayern
Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Herzog in Bayern, belehnt für sich und seinen Sohn, Kurfürst Philipp, Salentin von Isenburg den Älteren mit dem pfälzischen Mannlehen: einen Hof in Vallendar ("Valender") mit allem Zubehör, Kirchensatz und Gericht in Metternich ("Metrich"), Kirchensatz und Zehnt in Kettig ("Ketghe") sowie das "Dadenberger Gut" im Kirchspiel Heimbach ("Heymbach"). Siegler: Aussteller (1). "Datum Heydelberg dominica post beati Jacobi apostoli" 1454
Vollständiger Titel: Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Herzog in Bayern, belehnt für sich und seinen Sohn, Kurfürst Philipp, Salentin von Isenburg den Älteren mit dem pfälzischen Mannlehen: einen Hof in Vallendar ("Valender") mit allem Zubehör, Kirchensatz und Gericht in Metternich ("Metrich"), Kirchensatz und Zehnt in Kettig ("Ketghe") sowie das "Dadenberger Gut" im Kirchspiel Heimbach ("Heymbach"). Siegler: Aussteller (1). "Datum Heydelberg dominica post beati Jacobi apostoli" 1454
Archivaliensignatur: Best. 35 Nr. 334
Bestand: 35 Reichsgrafschaft Wied-Runkel (Wied-Isenburg)
Kontext: Reichsgrafschaft Wied-Runkel (Wied-Isenburg) >> 01 Urkunden
Laufzeit: 1454 Juli 28, Heidelberg
Enthältvermerke: Siegel: (1) anhängend, zerbrochen
Maße: 36 x 60 cm
Formalbeschreibung: Ausfertigung Pergament
Archivalientyp: Urkunde
Ritter Siegfried von Hadamer und seine Gattin Sophie
Ritter Siegfried von Hadamer und seine Gattin Sophie tragen dem Gatten Otto von Kleve 3 Morgen Weingarten zu Kettig im Gebiet des Grafen Rupert Virneburg als Allod auf und empfangen das Lehen zurück. Datum 1309 in vigilia beati Gregorii pape. 2 Siegel.
Vollständiger Titel: Ritter Siegfried von Hadamer und seine Gattin Sophie tragen dem Gatten Otto von Kleve 3 Morgen Weingarten zu Kettig im Gebiet des Grafen Rupert Virneburg als Allod auf und empfangen das Lehen zurück. Datum 1309 in vigilia beati Gregorii pape. 2 Siegel.
Archivaliensignatur: AA 0053, 126
Bestand: AA 0053 Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert)
Kontext: Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert) >> 1. Urkunden
Laufzeit: 1310 März 11 (1309 März 11)
Provenienz: Diverse Registraturbildner
Archivalientyp: Urkunde
Zugangsbeschränkungen: Sonstiges; Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden; Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Ruprecht, Graf zu Virneburg
Archivaliensignatur: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Nr. 150
Bestand: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Grafschaft Virneburg - Urkunden
Kontext: Grafschaft Virneburg - Urkunden >> 1400-1499
Laufzeit: 1437 April 25 (1437 Apr. 25)
Umfang: o.A.
Archivalientyp: Urkunden
Ruprecht, Graf zu Virneburg, richtet im Schlichtungsverfahren zur Beendigung seiner Fehde mit Erzbischof Raban von Trier (her(n) Raben(s), der sich schribet ertzebischoff zu Triere) im Gefolge des Trierer Bistumsstreits einen dessen Vorhaltungen beantwortenden Schriftsatz an die Schiedsrichter Dietrich, Erzbischof von Köln, Adolf, Herzog zu Jülich-Berg und Friedrich, Graf zu Moers-Saarwerden, zahlreiche Beilagen als Beweismittel ankündigend. Raban habe ihn zur Befolgung seines gegenüber Erzbischof Werner geleisteten und beurkundeten Treueids aufgefordert und ihm seine seit Erzbischof Ottos Tod gegen das Erzstift und die Pfaffheit in der Stadt unternommenen Fehdehandlungen und Übergriffe ohne Fehdeansage, die er sich habe zuschulden kommen lassen, vorgehalten, namentlich in der Pellenz und gegenüber der Pfaffheit von Münstermaifeld und ... Pfalzel(?). Der Schaden werde mit 100 000 Gulden und mehr veranschlagt. Man verlange Auslieferung der besetzten Plätze und Wiedergutmachung des Schadens. - Ruprecht entgegnet: Als Erzbischof Werner die Burg Wernerseck erbaute, hat er zunächst Einspruch dagegen erhoben, dann aber nach einer Vermittlung auf Gegenmaßnahmen verzichtet. Dafür ist ihm Schönecken für 1500 Gulden und zusätzliche 500 Gulden Baugeld übergeben worden. Er war damals noch jung und ... mit seiner Erbschaft befaßt. ... Der Erzbischof wurde ihm aus diesem Vertrag Geld schuldig; wegen dieser Forderung war eine neue Vereinbarung fällig. ... (å) Johann von C...en, Ritter ... (Ruprecht) hat nicht anders gewußt, bis ihm Raban (diese) Urkunde präsentierte ... Herr Johann Meyene, Propst zu Bonn, und Johann von Uersfeld, gen. Busener, sowie Jakob Freiheit (Fryheit) von Scheven, Ritter, können dies bezeugen. Dadurch ist der erste Punkt der Vorwürfe Rabans wohl zu entkräften. - Wegen einer [Schönecken betr.] Vereinbarung mit Erzbischof Otto wird ausgeführt, wenn die Verwaltung des Erzstifts und das Kapitel nichts darüber wüßten, so könne dies daran liegen, daß Erzbischof Otto über meer und außer Landes gefahren und lange auf den Tod krank gewesen war; deshalb sei die betr. Urkunde wohl nicht ausgehändigt worden. Der Erzbischof habe aber über die Schönecken betreffende Rechtslage Bescheid gewußt. Zum jüngsten Vertrag über Schönecken, mit dem ihm Erzbischof Otto 6000 Gulden gegen Verpfändung der virneburgischen Anteile an den Gerichten und Rechten an der Stadt Münstermaifeld, zu Dreitonnenberg (Thumbe), zu Lonnig (Lonthge) und auf dem Bubenheimer Berg aufgeschlagen hat, liegen zwei von diesem besiegelte Urkunden für die Parteien vor. Ruprecht hat diese aber nicht besiegelt und das eine Exemplar nicht zurückgesandt, da der Text nicht der getroffenen Vereinbarung entsprochen habe und für beide Partner schädlich gewesen sei. Es existiert darüber aber eine von Wiegand von Hoemberg geschriebene notel, die ihm zur Prüfung übersandt worden ist. Zwei Punkte darin waren jedoch für ihn nicht akzeptabel. Diese Beanstandung bezog sich darauf, daß ein Teil an Rechten, Gerichten und Herrlichkeiten sowie an Gebot und Verbot und insbesondere ein Viertel am Hochgericht auch nach Aufhebung der Verpfändung virneburgisch verbleiben müsse; deswegen ist die Besieglung unterblieben. Ein Zeugnis des Richard Hurt von Schönecken darüber wird beigefügt. Überdies möchten sich die drei Schiedsrichter bei Propst Thielmann von Linz (Lynß) erkundigen, der hoffentlich ebenfalls bestätigen wird, daß Ruprecht die von seinen Vorfahren dem Erzstift versetzten Hoheitsrechte in der Pellenz von Erzbischof Werner ausgelöst hat. Es existieren Urkunden, die dieser in der Nähe von Münstermaifeld ihm und den Heimbürgen und Geschworenen des Gerichts auf dem Bubenheimer Berg gegeben hat und aus denen unbeschadet der Verpfändung an Erzbischof Werner auf dessen Lebenszeit die Untertanenpflicht gegen die Grafschaft Virneburg hervorgeht. - Nach dem Tod Erzbischof Werners erfolgte erneut eine Verpfändung an Erzbischof Otto nebst Aufschlag von 6000 Gulden auf der Verpfändung Schöneckens an Ruprecht, d.h. insgesamt für 14 000 Gulden, jedoch beide sunder brieve. Dies galt bis zum Antritt Rabans. - Schloß, Land und Amt Schönecken hatte er seinerseits Kuno (Coengyne) von Brandscheid um 5000 Gulden verschrieben, wieder ausgelöst und zu Erzbischof Ottos Zeit für 14 000 Gulden erneut an diesen verpfändet. Nach der Wiederauslösung hat er die Hälfte dem Johann Brömser von Rüdesheim um 8000 Gulden versetzt und später wieder ausgelöst. Erzbischof Otto habe dies alles gebilligt. Wenn die diesem Streitpunkt zugrundeliegende ursprüngliche Verpfändungsurkunde für Schönecken um 1500 bzw. 500 Gulden, welche Richard Hurt von Schönecken, Propst Thielmann, Dietrich, Herr zu Brohl, und Wilhelm von ...ell bestätigen können, nicht existierte, hätte er auch keine Weiterverpfändung vornehmen können. Er hofft, daß die betreffende Urkunde wieder aus dem Archiv des Erzstifts entnommen und dem Johann Romelian von Kobern übergeben wurde zwecks Übergabe in Mülheim an den von ihm damit beauftragten Heinrich vom Geisbusch. Ob sie nach dessen Tod bei dessen Witwe oder sonstwo verblieben oder ob Dietrich von Güls oder jemand anderes sie erhalten und nun umbraht habe oder wie es sonst darum bestellt sei, darf nicht zu seinem Schaden gereichen. - Es ist auch festzuhalten, daß die Urkunde, die Verpfändung und Veräußerung verbot, mit dem Tod des Erzbischofs [Otto] wirkungslos geworden ist. Dies gilt auch für die Anweisung von 12 Stück Wein durch den erzstiftischen Kellner zu Wittlich jährlich am Martinstag (Nov. 11) an ihn. Stattdessen ist ihm anschließend eine jährliche Lieferung von 20 Fuder Wein aus den Dörfern Mehring und Schweich, zu liefern durch den Kellner zu Pfalzel, zugesagt worden; beide Lieferungen wurden wie vereinbart ausgeführt. Letztere ging auf die nachfolgenden Pfandinhaber Kuno von Brandscheid und, anteilig, d. h. 10 Fuder, Johann Brömser über. Seit langer Zeit sind ihm keine 12 Stück Wein aus Wittlich mehr geliefert worden, wie die Gegenseite behauptet. Dies wäre auch ganz unwahrscheinlich; denn sonst hätte man ja nicht die viel größere Menge von 20 Fudern geliefert. Daß das Domkapitel von dieser letzteren Vereinbarung nichts weiß, ist nicht auffällig, da es über Abmachungen, die nyt an syne erbschaff treffen, nicht informiert zu werden brauche; es hat auch daran nicht mitgewirkt, ebensowenig in anderen Fällen, in denen Ruprecht dem Erzstift gedient hat. Da ihm zugesagt war, daß die ursprüngliche Verpfändungsurkunde, die er zunächst verworfen hatte, ihm durch Heinrich vom Geisbusch nach Änderung wieder zugestellt würde und er den zugehörigen Revers ohnehin überstellt hat, braucht er wegen der Vorstellungen der Gegenseite nicht besorgt zu sein. Auf diese Urkunde sei Raban kurz nach seinem Aufzug im Erzstift bei einem Tag in Kettig von seinen Parteigängern aufmerksam gemacht worden; dies hat Ruprecht von seinen Freunden gehört. Dieser Sachverhalt ist offenkundig, und an der Existenz der (Gegen-)Urkunde kann nicht gezweifelt werden; sie ist besiegelt von ihm, von Heinrich von Eich, von Friedrich von Sachsenhausen und (å) Johann Romelian, Ritter. Darüber will er jeden geforderten Nachweis erbringen; selbst bei Ausbleiben einer Nachfrage würde er zur Stützung seiner Argumentation ausführen, daß die Urkunde, die Raban von ihm fordert, nicht rechtskräftig ist. So wird offenbar, daß Rabans Forderung ihn grundlos beschuldigt. - Hinsichtlich der Schadensersatzforderungen in Höhe von 100 000 Gulden ist zu entgegnen: Ruprecht hat keinem Angehörigen des Klerus (Phaffhschafft) oder Untertan des Erzstifts ohne angesagte Fehde Schaden zugefügt, und in seinem Namen oder auf seinen Befehl ist weder ein Gotteshaus noch eine geistliche Person des Erzstifts gewaltsam und ohne Urteil geschädigt worden. Sollte dergleichen vor dem Datum des Fehdebriefs geschehen sein, so sieht er sich einer Antwort deshalb enthoben, weil nicht klar ausgeführt sei, wo, wie oder zu welchem Zweck er das Stift geschädigt habe. Er hofft, deshalb für die Schäden nicht aufkommen zu müssen. Für die während der Fehde eingetretenen Schäden kann er nicht haftbar gemacht werden. - Was die Burgen und Herrschaften Hammerstein und Kempenich sowie den Mendiger Teil der Pellenz, der zum Erzstift gehört, anlangt, entgegnet er auf den Vorwurf, er habe sie unrechtmäßig eingenommen und noch inne: Hammerstein und Kempenich hat er nicht gewaltsam eingenommen, sondern sie sind ihm von einem Elekten, dazu dem Propst, dem Dekan und dem Kapitel des Domstifts mit ihrem großen Siegel nach Herkommen des Erzstifts übertragen worden. Dieser Elekt war als Landesherr anerkannt. Es können ja auch alle, die in Italien zum Bischof gemacht werden, das geistliche und weltliche Regiment ausüben, bevor sie in ihrem Amt bestätigt sind. Er hat deshalb zu diesem Elekten gestanden und ihm gehorcht. Er hat dann die [beiden] Herrschaften und das Dorf Leutesdorf über Jahr und Tag ruhig und unangefochten in Pfandbesitz gehabt. Kempenich war zu Erzbischof Ottos Zeiten dem (å) Johann Waldbott um 3000 Gulden verpfändet. Aus den beigefügten Belegen wird zu ersehen sein, weshalb, wofür und in welchem Ausmaß er diese Herrschaft und seinen ihm erblich gehörenden Teil der Pellenz seit dem Antritt des Raban preisgegeben hat. Raban habe ihn an seine aus dem Lehensverhältnis zum Erzstift, das z. Tl., bezüglich Virneburgs und Monreals, noch bestehe, herrührende vasallitische Treuepflicht gemahnt, die auch ihm als vom Papst und vom heilgen concilio, das die gemeyne cristenheit bedudet eingesetzten Erzbischof von Trier geschuldet werde, und habe ihm Gelegenheit zur Beilegung der anstehenden Streitpunkte gegeben. Auch habe er diesem die Lehen entgegen den Strafbestimmungen der Goldenen Bulle Karls IV. [von 1376] nicht aufgesagt, sondern ihn in seinem am Michaelsabend aus- und am Folgetag zugestellten Fehdebrief geschmäht, der überdies mangels inhaltlicher Forderungen unrechtmäßig gewesen sei. Ruprecht habe daraufhin seine Trierer Lehen resignieren sollen, obwohl er sie von Raban garnicht empfangen habe. Raban sei dabei davon ausgegangen, daß seit seinem unbestrittenen Regiment im Erzstift das alte Rechtsverhältnis wiederaufgelebt und die Fehde, die zu umfangreichen, mit 200 000 Gulden bezifferten Schäden geführt habe, daher unrechtmäßig sei. Gefordert würden Ersatz der Schäden, Rücknahme der Schmähungen und Aufgabe der Lehen. - Dazu wird entgegnet: Ruprecht hofft nicht, daß sich Virneburg und Monreal als Eigentum des Erzstifts erweisen würden und daß er diese dann als Lehen des Erzstifts empfangen solle; denn dies habe sich in der Vergangenheit immer anders verhalten. Diejenigen Besitzstücke, die seit alters Trierer Lehen sind, hat er von Rabans Vorgängern nach Lehensrecht empfangen, sie jedoch seit dessen Antritt im Erzstift weder innegehabt noch genutzt. Es ist ihm auch in keiner Weise zur Kenntnis gebracht worden, daß sein Vater, Graf Adolf, seine weiteren Vorfahren, die Grafen Ruprecht, Ruprecht und Heinrich und alle, die von Stamm und Wappen Grafen von Virneburg gewesen sind und von denen er Virneburg und Monreal geerbt hat, je diese Plätze als Eigentum des Erzstifts zu Lehen empfangen hätten, ebensowenig war das der Fall, als sein Vaterbruder Gerhard als ältester Graf die Grafschaft zwischenzeitlich innehatte und sie dann seinem Vater vererbte. Raban habe keinen schlüssigen Beweis dafür beigebracht, als er dies in Zusammenhang mit der Schönecken betreffenden Verpfändungsurkunde begründend herangezogen habe; eine Entgegnung dazu ist also nicht erforderlich. Nach dem Tod seines Vaters hatten seine Vormünder und dann er die Grafschaft länger als 50 Jahre rechtmäßig inne, und auch seine Nachkommen sollten sie einmal nicht von Raban empfangen. - Wenn dieser einige Lehen als heimgefallen erkläre, möge er sie gerichtlich erstreiten. Obwohl Ruprecht auf die aus der Goldenen Bulle [von 1376] abgeleiteten Ansprüche, die ihn rechtlos stellen würden, nicht einzugehen braucht, erklärt er, daß diese nicht in der Weise in Geltung sei, daß sie auch Grafen und Herren betreffe, ihn in die Reichsacht bringe und ihn zur Auslieferung von Virneburg und Monreal zwinge. Raban hat dies nicht ausreichend begründet und überließe überhaupt besser seine unzutreffenden Anschuldigungen, die nur zu ungerechtfertigten Ansprüchen führten. Den Vorwurf, sein Fehdebrief sei ohne inhaltliche Begründung gewesen, weist Ruprecht als unzutreffend zurück, insbesondere, er habe Raban nur als der sich schribt ertzbischoff zu Trier angesprochen; denn dieser habe sich seinerzeit tatsächlich als Erzbischof bezeichnet. Ebenso weist er den Vorwurf der Schmähung eines rechten herrn zurück, da er die Grafschaft von Raban nicht zu Lehen hat und dieser auch nicht deren rechter Herr ist. Ruprechts Vorfahren hätten sich wohl gewundert, wenn eyner von Helmstat ihr rechter Lehensherr hätte sein wollen. Selbst frei geborene und deshalb für ihr Amt würdige Kurfürsten von Trier haben sich da anders verhalten, obwohl sie - mächtiger und reicher als Raban trotz der von diesem gleichzeitig besessenen zwei Bistümer - mit den Grafen von Virneburg häufig stritten; dabei wurden diese von denen von Sponheim und von Isenburg unterstützt. Überdies hätte die Aufzählung der Beschwerdepunkte im Fehdebrief diesen zu lang werden lassen. Ruprecht hofft, durch Eröffnung der Fehdehandlungen am dritten Tag nach Zustellung des Fehdebriefs ehrenhaft gehandelt zu haben. - Dem Anspruch Rabans, ein unverzwyvelter Erzbischof zu sein, wird entgegengehalten, er sei weder ein Mitglied noch ein Kapitular der Trierer Kirche gewesen, nicht durch das Kapitel gewählt worden und auch nicht von fryer edeler art geboren. Er hat das Erzstift vom Papst durch Provision erhalten; jedoch habe Ruprecht von den gelerten gehört, daß auch Päpste irrten und fehlten und daher abgesetzt werden könnten und die heilige Gemeinde, die Synoden und Konzilien, die die Christenheit ausmachen, nichts mit ihnen zu tun haben wollten. Das Konzil habe angeordnet, die Kapitel hätten ihre Prälaten selbst zu wählen und diese müßten dann bestätigt werden. Die Kassierung einer solchen Wahl durch den Papst scheint ihm gegen Gesetz und Verordnung des heiligen Konzils und auch gegen göttliches, natürliches und menschliches Recht zu verstoßen. Raban sei der erste kapitelfremde Erzbischof, und eine Billigung dieser dem Laterankonzil zuwiderlaufenden Praxis würde dem Trierer und anderen deutschen Stiften nur unwillkommene Herren bescheren. Das Basler Konzil habe diese Praxis verworfen, so daß Raban der einzige Fall dieser Art hätte bleiben müssen. Es gebe aber weitere davon, z.B. als Papst Martin dem Sweder von Culemburg das Bistum Utrecht verliehen, danach Papst Eugen den von ersterem zuvor gebannten Rudolf von Diepholz dagegen eingesetzt, das Basler Konzil ersteren damit betraut, Papst Eugen aber nach dessen Tod wieder letzteren eingesetzt hat. Dies habe aber das Konzil als unrechtmäßig erklärt und Walram von Moers eingesetzt. Der Trierer Bistumsstreit zwischen Raban und seinem, Ruprechts, Herrn von Manderscheid sei von einem dazu bestellten Neunergremium mit sechs zu drei Stimmen zugunsten Rabans entschieden worden, dieser habe aber dem Erzstift durch schlechte Regierung wenig Nutzen gebracht, so daß er, Ruprecht, zumal als unkundiger der schrifft, ihn verständlicherweise nicht als unbestrittenen Erzbischof ansehen konnte. Dem Erzstift wünscht er ein besseres Haupt. - Daß die Verschreibung der großen Pellenz, Münstermaifelds und der genannten Gerichte an seinen Herrn, den Elekten, nur fristgemäß gelöst werden könne, versteht sich. Die Fehde mit ihren Schäden hat er notgedrungen begonnen. Man könne auch von niemandem verlangen, jemandem treu zu dienen, der einem gewaltsam und ohne Urteil seinen Besitz weggenommen habe; dies laufe redelicher vernunfft zuwider. Raban habe ihm, bevor er diesen schädigte, seine Hintersassen, die sogar teilweise dem Erzstift zugehören, geschädigt und ihm sein Erbe und seinen Pfandbesitz Leutesdorf durch Gewaltmaßnahmen des Erbmarschalls Johann von Helfenstein aus den Städten Boppard, Koblenz, Oberwesel und Montabaur entwunden und ihn auch später noch durch Brand und Raub geschädigt, dazu etliche seiner armen Leute wegen der Gültlieferung zu Münstermaifeld in Erzwingungshaft genommen. Besonders seine Leute zu Plaidt in der Mendiger Pellenz sind durch Raub und Brand stark geschädigt worden, was dem Weistum der Heimbürgen zuwiderläuft, das besagt, daß das Land im Begriff und Hochgericht der Pellenz auf dem Mendiger Berg im Falle der Not von beiden Herren, Virneburg und Trier, zu beschützen sei. Dies habe Erzbischof Werner früher einmal, als die Eifelherren und andere die Pellenz verbrannten, mit aller Macht getan. Raban hätte sich also gemäß seinem Schwur, die lande bei altem Herkommen und scheffenurdel zu belassen, anders verhalten müssen. Ruprecht hat also aus noitwerhe gehandelt, als er Rabans und des Erzstifts Feind wurde. Raban habe ihm dies mit Gleichem vergolten und ihn nicht etwa ersucht, die Fehde abzustellen. Stattdessen habe er sogar auch trierische Untertanen geschädigt. Ruprecht und seine Freunde haben sich dagegen seinem Herrn von Manderscheid verpflichtet und für ihn verbürgt, und sie sind dadurch bekanntlich jetzt noch sehr stark verschuldet. Die Erzbischöfe von Köln und Mainz und der Bischof von Worms haben die Verwaltung des Trierer Erzstifts übernommen und sollten es nur unter der Bedingung wieder freigeben, daß dem von Manderscheid jährlich eine Rente von 2000 Gulden lebenslang zugesichert würde, dazu seinem, Ruprechts, Schwager von Solms, anderen und ihm selbst 40 000 Gulden als einmaliger Schadensersatz. Darauf seien die trierischen Amtleute verpflichtet, er sei aber nicht geleistet worden. Mancher Unbeteiligte sei ebenfalls geschädigt worden. Ruprecht hat die Amtleute gekannt, und jeder könne verstehen, daß ihn Not und nicht mutwille zu der Fehde veranlaßt hat. Die von Raban angebotene Schlichtung (ußtrege) hat lediglich in einem Brief, datiert auf Sonntag nach Ägidien, das ist der 8. September des Jahres [14]36, bestanden, mit dem dieser ihm Kempenich, Leutesdorf, Hammerstein und die Pellenz abforderte; bei Eingang des Briefs sei er nicht in Monreal gewesen. Noch vor Eingang eines zweiten, auf Mittwoch nach Mauritius, das ist der 25. September, datierten Briefs hat er Raban schriftlich mitgeteilt, daß die Pellenz seit alters seinen Vorfahren gehört habe und jetzt ihm gehöre und daß Kempenich und Hammerstein ihm verschrieben seien und er sie bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt zu behalten gedenke. Eine weitere Antwort war nicht erforderlich. Am dritten Tag nach dem Brief vom 25. September hat Raban ihm dann Leutesdorf abgenommen. Er dagegen hat sich unter den Amtleuten und Städten des Erzstifts informell um Beilegung des Streits bemüht und seine Haltung erklärt. Nur die von Münstermaifeld, wo der Graf von Virneburg sein recht und gericht hat, haben geantwortet. Diese waren jedoch vor Beginn der Fehde zu Zahlungen gezwungen worden. Ruprecht hat auch die in Andernach zu einem Tag versammelten Vertreter der Städte des Erzstifts um schlichtendes Eingreifen gebeten. Er und seine Leute sind jedoch geschädigt, und Leutesdorf ist ihm von dem Erbmarschall, den Amtleuten und verbündeten Städten genommen worden. Das hat er um das Erzstift nicht verdient und daher die Fehde begonnen. - Die Forderungen Rabans über 300 000 Gulden Schadensersatz für den Apostel Petrus, die Trierer Kirche und andere Geschädigte und das Verlangen nach Änderung seines Rechtsstandpunkts hofft er nach der vorangegangenen Darlegung und aufgrund der für die drei Schiedsrichter beigefügten Zeugnisse nicht erfüllen zu müssen. Danach will er nach dem Rat seines Beichtvaters dem allmächtigen Gott seine Sünden offenlegen. - Man sagt, daß Raban die Ursache für die Stiftsfehden in Utrecht und Trier gewesen sei, wodurch vieler Menschen Leib und Gut in Verderbnis geraten, großes Blutvergießen, Kirchenverbrennungen, Kindermord und noch anderer Jammer geschehen sei, dessen Fortdauer Gott verhüten möge. Man sagt, auch das Stift Speyer habe durch Raban keinen Aufschwung genommen, zumal er sich jetzt vermesse, an zweyn enden Bischoff zu syn. Es ist angebracht, daß er ein Einsehen habe und zum Frieden geneigt sei. Sollte Raban noch weitere Beschuldigungen vorbringen, behält Ruprecht sich vor, darauf zu antworten. Wegen der Länge dieses Schriftsatzes bittet er um Verständnis und warnt vor der Arglist Rabans, mit der dieser z.B. grundlos auf Geistliche und Klöster abhebe. Ruprecht übersendet diesen Schriftsatz mit Beilagen den Adressaten in bereitwilliger Erfüllung der Verfahrensregeln für die Schlichtung und siegelt uff die falden, da das pappir zusammengefugt ist und auch zu ende dieser schrifft. Ausf. Pap., Rotulus, bes. am Anfang besch., aus 6 an den Nahtstellen nach hinten gefalteten Blättern zusammengenäht; Breite: 41 cm; Länge (ohne Umbüge) insgesamt 308 cm (Blattlängen: 5 x 58 und 1 x 38 cm) - aufgedr. Sg. am Ende und jeweils die Nahtstellen übergreifend (am Ende und bei der letzten Naht lose erh., sonst Abdruckspuren). - Rv. Aus dem Überlieferungszusammenhang folgt, daß das Stück nicht behändigt wurde. Möglicherweise handelt es sich trotz der Besieglung um eine absichtlich einbehaltene zweite Ausfertigung. Die häufig erwähnten Beilagen, auf die im Regest nur pauschal hingewiesen werden konnte, fehlen (deshalb?) hier. Die Datierung ist, durch einen Rv. abgesichert, zweifelsfrei. Jedoch stimmen die zu Ende als Daten der Schreiben Ebf. Rabans sowohl mit dem Heiligentag als auch mit dem Monatstag (8. bzw. 25. 9.) angegebenen Termine mit dem Jahr 1436, wohin sie gehören müßten, nicht überein, wohl aber mit dem Jahr 1437. Es könnte sich daher auch um eine nach diesen Daten 1437 angefertigte spätere Ausfertigung handeln, deren Anlaß unbekannt bleibt. Das Schiedsverfahren wurde gemäß Urkunde Kurköln Nr. 1892 (frdl. Mitteilung des HStA Düsseldorf) 1437 Febr. 21 vereinbart und wohl auch demgemäß durchgeführt.
Zusammenfassung des Schriftsatzes von Graf Ruprecht zu Virneburg (1437)
Anlass und Rahmen
Graf Ruprecht verteidigt sich gegen schwere Vorwürfe des Erzbischofs Raban von Trier im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens, das von Erzbischof Dietrich von Köln, Herzog Adolf von Jülich-Berg und Graf Friedrich von Moers-Saarwerden geleitet wird. Die Vorwürfe betreffen Treuebruch, Besitzstreitigkeiten, Fehdehandlungen und Schadensersatzforderungen von bis zu 300.000 Gulden.
Kernaussagen und Verteidigungspunkte
- Treueeid und Burg Wernerseck
- Einigung mit Erzbischof Werner: Statt Gegenmaßnahmen erhielt Ruprecht Schönecken für 1500 + 500 Gulden.
- Eine Schuld Werners blieb offen, was zu einer neuen Vereinbarung führte.
- Zeugen bestätigen die Vereinbarungen.
- Verträge mit Erzbischof Otto
- Vertrag über 6000 Gulden gegen Verpfändung von Rechten in Münstermaifeld, Dreitonnenberg, Lonnig und Bubenheimer Berg.
- Ruprecht verweigerte die Besiegelung wegen inhaltlicher Fehler.
- Weitere Verpfändungen und Rückkäufe von Schönecken an Kuno von Brandscheid und Johann Brömser.
- Hoheitsrechte in der Pellenz
- Ruprecht habe verpfändete Rechte von Erzbischof Werner ausgelöst.
- Urkunden belegen die Untertanenpflicht gegenüber Virneburg.
- Weinlieferungen
- Ursprünglich 12 Stück Wein aus Wittlich, später ersetzt durch 20 Fuder aus Mehring und Schweich.
- Vereinbarung wurde eingehalten, auch durch nachfolgende Pfandinhaber.
- Urkundenlage und Schadensersatzforderungen
- Die von Raban geforderte Urkunde sei nicht rechtskräftig.
- Ruprecht habe keine unrechtmäßigen Schäden ohne Fehdeansage verursacht.
- Für Schäden während der Fehde könne er nicht haftbar gemacht werden.
- Burgen Hammerstein, Kempenich und Pellenz
- Rechtmäßige Übertragung durch Elekt und Domkapitel.
- Besitz über Jahr und Tag unangefochten.
- Rückgabe nach Rabans Amtsantritt dokumentiert.
- Lehensverhältnis und Fehde mit Raban
- Raban habe Lehen nicht formell aufgesagt, sondern ihn im Fehdebrief geschmäht.
- Ruprecht habe Lehen resignieren sollen, die er nie empfangen habe.
- Virneburg und Monreal seien nie Lehen des Erzstifts gewesen.
- Zur Goldenen Bulle und Reichsacht
- Ruprecht bestreitet, dass die Goldene Bulle ihn als Grafen betreffe oder zur Reichsacht führe.
- Fehdebrief und Schmähungsvorwurf
- Raban korrekt als „der sich schribt ertzbischoff“ bezeichnet.
- Schmähung unbegründet, da Raban nicht sein Lehensherr sei.
- Legitimität Rabans als Erzbischof
- Raban sei nicht vom Kapitel gewählt, nicht von edler Geburt und nur durch päpstliche Provision eingesetzt.
- Konzilien hätten solche Praktiken verworfen.
- Beispiele aus Utrecht und Moers belegen die Unrechtmäßigkeit.
- Raban habe dem Erzstift wenig Nutzen gebracht.
- Beginn der Fehde und Gegengewalt
- Ruprecht habe die Fehde aus Not begonnen, da Raban ihm Besitz ohne Urteil entzogen habe.
- Gewaltmaßnahmen gegen Leutesdorf, Raub und Brand in Plaidt, sowie Erzwingungshaft für seine Leute.
- Verletzung des Weistums der Heimbürgen in der Pellenz.
- Letzter Abschnitt: politische und moralische Bewertung
- Ruprecht habe aus Notwehr gehandelt, Raban habe mit gleicher Härte reagiert.
- Verpflichtung gegenüber Herrn von Manderscheid führte zu Schulden.
- Köln, Mainz und Worms übernahmen die Verwaltung des Erzstifts – Rückgabe nur unter Bedingungen.
- Rabans Schlichtungsangebot sei unzureichend gewesen.
- Leutesdorf wurde ihm gewaltsam genommen.
- Ruprecht bemühte sich um friedliche Lösung, erhielt aber kaum Antwort.
- Die Schadensersatzforderung über 300.000 Gulden sei unbegründet.
- Raban sei Ursache für zahlreiche kirchliche Konflikte und solle zur Einsicht und zum Frieden kommen.
- Ruprecht behält sich weitere Antworten vor und warnt vor Rabans Arglist.
- Der Schriftsatz wurde aufwendig gefertigt und besiegelt, möglicherweise nie offiziell übergeben.
Materielle Details des Schriftsatzes
- Format: Rotulus aus sechs zusammengenähten Blättern (5 × 58 cm, 1 × 38 cm), Gesamtlänge: 308 cm.
- Besiegelt am Ende und über die Nahtstellen.
- Vermutlich zweite Ausfertigung, nicht behändigt.
- Datierung: wohl 1437, trotz Bezug auf Schreiben aus 1436.
- Schiedsverfahren vereinbart am 21. Februar 1437 (Urkunde Kurköln Nr. 1892).
Bezug zu Kettig
In Kettig spielte sich ein zentraler Moment im Verlauf der Fehde zwischen Graf Ruprecht zu Virneburg und Erzbischof Raban von Trier ab:
Tag in Kettig – Schlüsselereignis im Bistumsstreit
Kurz nach Rabans Einzug ins Erzstift Trier wurde dieser bei einem Treffen („Tag“) in Kettig von seinen Anhängern auf eine Urkunde aufmerksam gemacht, die Ruprecht zuvor verworfen hatte, ihm aber nach Änderungen durch Heinrich vom Geisbusch wieder zugestellt werden sollte. Ruprecht erfuhr davon über seine Freunde und nutzte diesen Hinweis, um die Existenz und Gültigkeit der Gegenurkunde zu belegen. Diese war von mehreren angesehenen Personen besiegelt worden – darunter Heinrich von Eich, Friedrich von Sachsenhausen und Johann Romelian, Ritter.
Bedeutung des Ereignisses
- Die Szene in Kettig zeigt, wie sich die Gegenseite auf eine Urkunde stützte, die Ruprecht als nicht rechtskräftig ansah.
- Ruprecht nutzte die Gelegenheit, um seine Position zu stärken und Rabans Vorwürfe als unbegründet darzustellen.
- Der Ort Kettig wurde damit zum Schauplatz eines diplomatisch und rechtlich bedeutsamen Austauschs im Rahmen der Fehde.
Fränkische Scheibenfibel aus Kettig
Angaben zum Objekt
Sachbegriff Fibel (Nadel)
Form Scheibenfibel
Standort Rheinisches Landesmuseum Bonn mit Regionalmuseum Xanten (Bonn), Köln, Regierungsbezirk, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Material/Technik Bronze; Edelstein
Klassifikation und Themen
Klassifikation Angewandte Kunst
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Entstehungsort Frankenreich
Zusammenfassung zur Burg in Kettig
Die Existenz einer Burg in Kettig ist nicht eindeutig belegt, doch zahlreiche Indizien sprechen für einen befestigten Adelssitz:
- 1189: Erste urkundliche Erwähnung Kettigs als „Ketheche“ mit Bezug zu Reinfridus de Ketteche, möglicherweise ein Angehöriger eines ritterlichen Geschlechts.
- 1419: Ein „Burghaus“ der Herren von Kettig wird erstmals genannt – der bedeutendste unter mehreren Adelswohnsitzen im Ort.
- 1481: Kettig wird als „Dorf und Festung“ bezeichnet, was auf eine Wehrstruktur oder Befestigungsanlage hindeutet.
- 1542: Ein Haus der Koblenzer Kartäuser wird als „die Burg“ bezeichnet – möglicherweise identisch mit dem früheren Burghaus.
- Frühes 19. Jahrhundert: Eine Burgruine neben der Kirche war noch sichtbar, ist heute jedoch verschwunden.
- Spuren im Gelände: Flurbezeichnungen und Hinweise auf befestigte Strukturen deuten auf eine frühere Anlage hin.
- Besitzverhältnisse: Ursprünglich gehörte Kettig den Herren von Isenburg, ab 1409 dem Kurfürstentum Trier.
- Grafen von Bassenheim: Besaßen ein verfallenes Burghaus in Kettig, das später nur noch als Scheune genutzt wurde.
Fazit:
Es gibt keine erhaltenen baulichen Reste, aber die Quellenlage und Flurhinweise sprechen für die Existenz einer Burg oder eines befestigten Adelssitzes in Kettig, eng verbunden mit dem lokalen Adelsgeschlecht.
Zusammenfassung zur Kirche St. Bartholomäus in Kettig
Die katholische Pfarrkirche ist das bedeutendste erhaltene Bauwerk des Ortes und vereint romanische, spätgotische und barocke Elemente:
- Baugeschichte:
- Ursprünglich einschiffiges Langhaus, später südliches Seitenschiff ergänzt.
- Chor und Südschiff spätgotisch (um 1470), Hauptschiff im 17. Jahrhundert verändert.
- Viergeschossiger Turm mit romanischem Kern, spätgotischen Details und barockem Schieferhelm (um 1723).
- Architekturmerkmale:
- Sterngewölbe im Chor und Südschiff, barocke Decke im Langhaus.
- Figürliche Konsolen und Schlusssteine, darunter ein Wappen von Erzbischof Johann II. von Baden.
- Sakramentsnische aus der Bauzeit, Fischblasenmaßwerk, spätgotisches Eisenbeschlagwerk.
Fazit:
Die Kirche ist ein herausragendes Beispiel regionaler Sakralarchitektur und dokumentiert die künstlerische Entwicklung vom Mittelalter bis ins Barock.
Zeitleiste zur Geschichte Kettigs
- Vorgeschichtliche Zeit: Großes Gräberfeld der Hunsrück-Eifelkultur und fränkische Gräber belegen frühe Besiedlung.
- 1.–4. Jahrhundert n. Chr.: Römische Siedlungsreste und Gutshöfe im Gebiet von Kettig.
- 1189: Erste urkundliche Erwähnung als „Ketheche“; möglicher Bezug zu einem ritterlichen Geschlecht.
- 1419: Erwähnung eines Burghauses der Herren von Kettig.
- 1481: Kettig wird als „Dorf und Festung“ bezeichnet.
- Mitte 15. Jh.: Holzkreuz in der Kirche datiert auf diese Zeit.
- Um 1470: Bau der spätgotischen Kirche St. Bartholomäus.
- 1542: Kartäuserhaus wird als „die Burg“ bezeichnet.
- Um 1600: Das Adelsgeschlecht von Kettig stirbt aus; die Burg verliert an Bedeutung.
- 17. Jahrhundert: Umbauten am Hauptschiff der Kirche.
- Um 1723: Barocker Schieferhelm auf dem Kirchturm ergänzt.
- Frühes 19. Jahrhundert: Burgruine neben der Kirche noch sichtbar, später verschwunden.
- 19. Jahrhundert: Historische Dokumentation durch Stramberg und Wirtgen.
🖋️ Autor Toni H.
Recherchen, Archivarbeit & Text
Kettiger Heimatkundler