Ein bedeutendes Dokument der Ortsgeschichte
Die hier präsentierte Karte zeigt die Flur XIII der Gemeinde Kettig, im 19. Jahrhundert schlicht „Dorf“ genannt. Sie gehört zu den amtlichen Katasterunterlagen, die im Zuge der großflächigen Vermessungen des 19. Jahrhunderts entstanden. Diese Karten bilden die Grundlage für die moderne Grundstücksverwaltung und dokumentieren zugleich die historische Siedlungsstruktur unseres Ortes.
Die Karte ist farbig ausgeführt, zeigt Parzellen, Wege, Gebäude und Nutzflächen und erlaubt einen seltenen Blick auf die Siedlungsform Kettigs in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Besonders wertvoll ist die Möglichkeit, heutige Straßenzüge und Hofstellen mit ihren historischen Ursprüngen zu vergleichen.
Archivische Einordnung
Das Landeshauptarchiv Koblenz hat die Karte eindeutig zugeordnet:
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Gemeinde: Kettig, Landkreis Mayen‑Koblenz
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Flur: 13 („Dorf“)
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Maßstab: 1 : 1250
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TK25: 5610
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Datierung: 1809 - 1862
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Archivsignatur: LHAKo Best. 730 Nr. 355 Bl. 17
Die Unterlagen werden in der Außenstelle Kobern‑Gondorf verwahrt und gehören zu den historischen Katasterserien des Landes Rheinland‑Pfalz.
Nutzungsgenehmigung und rechtliche Hinweise
Auf unsere Anfrage vom 10. September 2026 hat das Landeshauptarchiv Koblenz die Nutzung der Karte für die Webpage der Kettiger Heimatkundler ausdrücklich bestätigt.
Wesentliche Punkte der Rückmeldung:
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Die Karte fällt unter „uneingeschränkt zur Benutzung freigegebenes Archivgut“ (§ 9 S. 2 LArchBVO). → Es ist keine Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich.
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Die Landesarchivverwaltung verzichtet vollständig auf Veröffentlichungsgebühren.
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Die Nutzung ist erlaubt, sofern keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden oder strafrechtlich relevanten Kontexte entstehen.
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Bei jeder Veröffentlichung muss die vollständige Archivsignatur angegeben werden.
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Das Archiv bittet um ein Belegexemplar der Veröffentlichung.
Verbindlicher Quellenhinweis:
Landeshauptarchiv Koblenz, LHAKo Best. 730 Nr. 355 Bl. 17
Damit ist die Veröffentlichung der historischen Katasterkarte auf unserer Webpage rechtlich sauber abgesichert und ausdrücklich gestattet.
Historischer Hintergrund der Vermessung und Katasterentwicklung in Kettig (1809–1950)
Die folgenden Informationen stammen aus einer ausführlichen und äußerst hilfreichen Rückmeldung von Thomas Schäfer, Abteilung 300 Staatliches Schriftgut, Landeshauptarchiv Koblenz – Außenstelle Kobern‑Gondorf. Wir danken Herrn Schäfer herzlich für die schnelle, klare und fachlich präzise Auskunft.
Französische Urvermessung von 1809
Bereits im Jahr 1809 wurde die Gemarkung Kettig unter französischer Verwaltung vollständig vermessen. Die Einteilung erfolgte in die Sectionen A–D:
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Section B umfasste die damals noch zu Kettig gehörende Gemeinde Weißenthurm.
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Section D bildete die Ortslage von Kettig.
Diese Vermessung stellt die älteste systematische Kartengrundlage des Ortes dar und bildet die Basis für alle späteren Fortschreibungen.
Preußische Umstellung auf Fluren (ab 1838)
Nach dem Übergang an Preußen wurde 1838 das französische System der „Sectionen“ durch die preußische Einteilung in Fluren ersetzt. Dabei erfolgte keine neue Vermessung:
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Die französischen Karten wurden abgezeichnet und als Flur XIII („Dorf“) benannt.
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Die Karten wurden bis 1862/63 fortgeführt.
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Ab 1869 entstanden neue preußische Katasterkarten.
Parallel dazu wurden – bedingt durch die Grundsteuerverwaltung – Katasterbücher mit den Namen der Grundstückseigentümer sowie deren Fortschreibungen geführt.
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, LHAKo Best. 730 Nr. 355 Bl. 17 Nutzungsgenehmigung vom 16. September 2026, Schreiben von Christina Villars Perez, Abteilung 400 Historisches Archiv und Nichtstaatliches Archivgut.
Handschriftlicher Vermerk auf der Katasterkarte (1862)
Auf der historischen Katasterkarte der Flur XIII „Dorf“ finden sich zwei handschriftliche Einträge, die wichtige Hinweise auf den Verwaltungsprozess der damaligen Zeit geben. Der rechte Vermerk stammt aus dem Jahr 1862 und dokumentiert den Abschluss einer steuerrechtlich relevanten Bewertung.
„Die Einschätzung beendet am 22. August 1862“
Der Begriff Einschätzung bezeichnet im 19. Jahrhundert die Bewertung der Grundstücke für die Grundsteuer. Dabei wurden Größe, Nutzung und Ertragsfähigkeit jeder Parzelle geprüft und in die Katasterunterlagen eingetragen. Der Vermerk bedeutet daher:
Die steuerliche Bewertung der Grundstücke dieser Flur wurde am 22. August 1862 offiziell abgeschlossen.
Dieser Eintrag passt exakt zu den archivischen Angaben, wonach die französischen Karten bis 1862/63 fortgeführt wurden, bevor ab 1869 neue preußische Katasterkarten entstanden.
„Die Einschätzungs‑Deputierten: Jacob Happ (?) und M. Mannheim“
Die Einschätzungs‑Deputierten waren offiziell bestellte Gemeinderepräsentanten, die die Bewertung der Grundstücke begleiteten, kontrollierten und bestätigten. Sie fungierten als lokale Vertrauenspersonen und stellten sicher, dass die Einschätzung korrekt und ortsbezogen erfolgte.
Die beiden genannten Personen:
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Jacob Happ (?)
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M. Mannheim
waren somit Gemeindevertreter, die die Einschätzung der Flur XIII im Jahr 1862 mitunterzeichneten und damit rechtsverbindlich bestätigten.
Bedeutung für die historische Einordnung
Diese handschriftlichen Vermerke zeigen, dass die Karte nicht nur ein geografisches Dokument ist, sondern zugleich ein steuerrechtliches Verwaltungsinstrument. Sie belegen:
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den genauen Zeitpunkt der letzten Fortschreibung,
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die Beteiligten des Bewertungsverfahrens,
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und die Funktion der Karte als Grundlage für die Grundsteuer.
Damit liefert die Karte einen seltenen Einblick in die Verwaltungsabläufe des 19. Jahrhunderts und ergänzt die archivischen Informationen aus Kobern‑Gondorf auf wertvolle Weise.
Kurzer geschichtlicher Hintergrund: Von der französischen Verwaltung zu Preußen
Die Vermessungsunterlagen von Kettig lassen sich nur verstehen, wenn man den politischen Rahmen des frühen 19. Jahrhunderts betrachtet. Die Region am Mittelrhein erlebte in dieser Zeit einen tiefgreifenden Verwaltungswechsel, der sich unmittelbar in den Katasterkarten widerspiegelt.
Französische Zeit (1794–1814)
Während der Revolutionskriege besetzten französische Truppen das linke Rheinufer, darunter auch Kettig. Ab 1798 wurde das Gebiet vollständig in das französische Staatswesen integriert und nach französischem Recht verwaltet. Die Franzosen führten eine moderne, zentral organisierte Verwaltung ein – dazu gehörten:
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die Einführung des französischen Grundsteuerkatasters,
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eine systematische Vermessung aller Gemeinden,
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die Einteilung der Gemarkungen in Sectionen (A–D in Kettig).
Im Jahr 1809 entstand so die erste vollständige Vermessung Kettigs, die bis heute die Grundlage vieler Katasterfortschreibungen bildet.
Übergang an Preußen (1815)
Nach dem Sieg über Napoleon wurde Europa auf dem Wiener Kongress (1814/15) neu geordnet. Das gesamte linke Rheinufer, einschließlich Kettig, fiel an das Königreich Preußen. Preußen übernahm die französischen Verwaltungsstrukturen nicht einfach, sondern wandelte sie schrittweise um:
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ab 1838 ersetzte Preußen die französischen „Sectionen“ durch Fluren,
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die französischen Karten wurden abgezeichnet, nicht neu vermessen,
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die frühere Section D wurde zur Flur XIII „Dorf“.
Damit wurde das französische Kataster zum Fundament des preußischen Grundsteuerwesens.
Warum das wichtig ist
Die Katasterkarte von Kettig ist also ein Produkt zweier Verwaltungssysteme:
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Französische Präzision und Erstvermessung (1809)
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Preußische Fortschreibung und Umstrukturierung (ab 1838)
Diese doppelte Herkunft erklärt:
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die Mischung aus französischen und preußischen Begriffen,
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die Datierungsspanne 1837–1869,
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und die handschriftlichen Vermerke der Einschätzungs‑Deputierten von 1862.
Umfang der archivierten Bestände
Das Landeshauptarchiv Koblenz verwahrt heute einen umfangreichen Bestand an historischen Katasterunterlagen zu Kettig:
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ca. 95 Kartenblätter (Zeitraum 1809 bis ca. 1980)
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43 Katasterbücher (Zeitraum 1811–1867 sowie 1950–1960)
Die Bücher ab 1867 wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört, wodurch eine Lücke bis etwa 1950 entstanden ist. Für Kettig kann diese Lücke lediglich durch ein einzelnes Flurbuch unzureichend überbrückt werden.
Ergänzende Materialien aus dem Nachlass Elingshäuser
Im Nachlass unseres verstorbenen Dorfchronisten Gerd Elingshäuser haben wir weitere 46 digitalisierte Unterlagen gefunden, die ebenfalls aus dem Katasterzusammenhang stammen. Diese Dokumente enthalten Namen der damaligen Grundstückseigentümer und ergänzen die archivalischen Bestände auf wertvolle Weise.
Diese Materialien werden derzeit gesichtet und geordnet, um sie später mit den Beständen des Landeshauptarchivs abzugleichen und historisch einzuordnen.
Bedeutung für die Kettiger Heimatforschung
Die hier vorliegende Karte ist ein zentraler Baustein für die Rekonstruktion der historischen Ortsentwicklung. Sie zeigt:
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die Lage alter Hofstellen und Gebäude,
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die Struktur der damaligen Parzellen,
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frühe Straßen- und Wegeführungen,
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die landwirtschaftliche Nutzung rund um den Ortskern.
Für die Heimatforschung ist sie ein Schlüssel zur Vergangenheit – ein Dokument, das die Entwicklung unseres Dorfes über fast zwei Jahrhunderte hinweg nachvollziehbar macht.
🖋️ Autor Toni H.
Recherchen, Archivarbeit & Text
✏️ Transkription Julia S.
Kettiger Heimatkundler
Historische Karte trifft
moderne Satellitenansicht (© Google Earth / © Google)
– Kettig im Wandel der Zeit
Bildquelle der Satellitenansicht: Kartendaten © Google Earth / Google Maps, © Google. Anbieter:Vexcel Imaging US, Inc. Datum: 9.4.2025
Screenshot erstellt am 19.09.2026. Nutzung gemäß Google Maps/Earth Terms of Service.